Krankengeld läuft aus 2026: Was jetzt wichtig ist

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Wer länger als 78 Wochen krank ist, erlebt häufig einen harten Schnitt: Die Krankenkasse stellt das Krankengeld ein, obwohl Sie weiter arbeitsunfähig sind. Juristisch heißt das „Aussteuerung“ – und es beginnt ein Systemwechsel zu Arbeitslosengeld, Reha oder Rente. Stand 2026 bleiben die Grundregeln zwar gleich, die maximale Höhe des Krankengeldes steigt aber durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen. Aktuelle Infos finden Sie etwa bei der Deutschen Rentenversicherung oder auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit.

Wann endet das Krankengeld – und was bedeutet Aussteuerung?

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder bei stationärer Behandlung. Rechtsgrundlage ist § 44 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Für dieselbe Krankheit besteht der Anspruch innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen, inklusive der ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 48 SGB V). Danach endet das Krankengeld automatisch – die Kasse „steuert“ Sie aus.

Wichtige Eckpunkte (unverändert Stand 2026)

  • Maximal 78 Wochen innerhalb einer Dreijahresfrist wegen derselben Krankheit.
  • Davon sind 6 Wochen Entgeltfortzahlung, maximal 72 Wochen Krankengeld der Kasse.
  • Die Aussteuerung betrifft nur diese Krankheit; andere Erkrankungen können eigene Fristen auslösen.

Was hat sich 2026 beim Krankengeld geändert?

An der Anspruchsdauer (78‑Wochen‑Grenze, Blockfrist) hat sich bis 2026 nichts geändert. Die Systematik des Krankengeldes – 70% des Bruttoeinkommens, maximal 90% des Netto – bleibt bestehen.

Neu sind jedoch deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Maximalhöhe des Krankengeldes nach oben verschieben. 2026 liegt die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze bei 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 Euro monatlich.

Bezogen auf den Höchstbetrag gilt: Maßgeblich ist der kalendertägliche Wert der Beitragsbemessungsgrenze. 2026 beträgt dieser rund 193,75 Euro pro Tag; 70% daraus ergeben ein maximales Krankengeld von rund 134 Euro täglich, also etwa 4.000 Euro monatlich. Nur Beschäftigte mit Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze profitieren davon unmittelbar; für die meisten Versicherten bleibt die konkrete Krankengeldhöhe unverändert.

Wie geht es nach der Aussteuerung weiter?

Wenn das Krankengeld ausläuft, sollen Sie nicht ins finanzielle Nichts fallen. In vielen Fällen greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung aus § 145 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III).

Sie erhalten dann Arbeitslosengeld I, obwohl Sie formal nicht „arbeitslos“ im klassischen Sinne sind und dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehen. Die Agentur für Arbeit überbrückt damit die Zeit, bis über eine Reha oder eine Erwerbsminderungsrente entschieden ist.

Voraussetzungen (vereinfacht)

  • Die Krankenkasse hat Sie aus Krankengeld „ausgesteuert“.
  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist voraussichtlich erheblich gemindert, aber noch nicht abschließend geklärt.
  • Es liegt eine aktuelle ärztliche Einschätzung bzw. ein Gutachten vor (oft durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit).
  • Sie melden sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit und stellen dort einen Antrag auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung.

Typische Praxisprobleme: Fristen, Reha‑ und Rentenanträge

In der Praxis kommt es häufig zu Problemen, weil Fristen übersehen oder Aufforderungen der Agentur für Arbeit unterschätzt werden. Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen vor, dass in der Regel eine Monatsfrist läuft, wenn Sie schriftlich aufgefordert werden, einen Reha‑ oder Rentenantrag zu stellen.

Wird dieser Antrag nicht innerhalb eines Monats beim zuständigen Träger – meist der Deutschen Rentenversicherung – gestellt, kann das Nahtlosigkeits‑Arbeitslosengeld für die Zukunft entzogen oder zunächst nicht gezahlt werden. Viele Betroffene geraten dadurch unverschuldet in eine finanzielle Lücke.

Praxis‑Tipp

  • Schreiben der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit sofort prüfen.
  • Fristen im Kalender notieren und Unterlagen möglichst früh vollständig einreichen.
  • Bei Unsicherheit rechtzeitig unabhängige Beratung einholen, etwa über den Sozialverband VdK oder den SoVD.

Beispiel aus der Praxis

Herr M., 52 Jahre, ist seit Anfang 2024 wegen einer schweren Herzerkrankung krankgeschrieben. Nach sechs Wochen erhält er Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Insgesamt läuft die Arbeitsunfähigkeit über 78 Wochen, bis die Kasse die Aussteuerung ankündigt.

Parallel dazu hat sein Kardiologe eine Reha empfohlen, und die Deutsche Rentenversicherung prüft die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente. Herr M. meldet sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit und beantragt Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. So bleibt die finanzielle Absicherung erhalten, bis feststeht, ob er dauerhaft nur noch eingeschränkt arbeiten kann.

Ihre nächsten Schritte, wenn das Krankengeld ausläuft

  • Schreiben der Krankenkasse zur Aussteuerung genau lesen, Datum und Fristen prüfen.
  • Sofort Kontakt zur örtlichen Agentur für Arbeit aufnehmen und sich arbeitslos melden (Hinweis auf Nahtlosigkeitsregelung).
  • Mit behandelnder Ärztin oder Arzt klären, ob ein Reha‑ oder Rentenantrag sinnvoll ist, und ggf. über die Deutsche Rentenversicherung stellen.
  • Unterlagen sammeln: Krankenkassenbescheide, AU‑Bescheinigungen, Arztberichte, Reha‑Entlassungsberichte.
  • Bei Streit mit Krankenkasse oder Agentur für Arbeit frühzeitig Beratung über Sozialverbände, Fachanwälte für Sozialrecht oder Erwerbsloseninitiativen nutzen.

FAQ: Krankengeld läuft aus – häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Krankengeld wegen derselben Krankheit?

Maximal 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist, inklusive der ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 48 SGB V).

Was bedeutet „Aussteuerung“ beim Krankengeld?

Aussteuerung heißt, dass die Krankenkasse das Krankengeld nach Ablauf der 78 Wochen einstellt; der Versicherte bleibt aber in der Regel weiterhin gesetzlich krankenversichert.

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III?

Die Nahtlosigkeitsregelung ermöglicht Arbeitslosengeld I bei erheblich geminderter Erwerbsfähigkeit, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist und über Rente oder Reha noch nicht entschieden wurde.

Muss ich mich trotz Krankheit bei der Agentur für Arbeit melden?

Ja. Sie müssen sich arbeitslos melden und auf Ihre Arbeitsunfähigkeit hinweisen, damit die Agentur prüfen kann, ob Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung gezahlt werden kann.

Ab wann sollte ich einen Reha‑ oder Rentenantrag stellen?

Spätestens wenn die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit Sie dazu schriftlich auffordert; die Monatsfrist für die Antragstellung sollte unbedingt eingehalten werden, um Leistungslücken zu vermeiden.

Kann ich später wieder Krankengeld bekommen?

Ein neuer Krankengeldanspruch für dieselbe Krankheit entsteht frühestens nach Ablauf der Blockfrist und nur, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, etwa eine ausreichende neue versicherungspflichtige Beschäftigung.

Wo finde ich offizielle Informationen zu Krankengeld und Nahtlosigkeitsregelung?

Verlässliche Infos bieten u.a. das Portal Gesetze‑im‑Internet, die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Bundesagentur für Arbeit.

Quellenangaben

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