Schwerbehinderte und ihre Familien müssen sich nach einem internen Arbeitspapier von Bund, Ländern und Kommunen auf mögliche harte Einschnitte bei Leistungen einstellen – betroffen wären unter anderem Hilfen in der Schule, Assistenz im Alltag und ergänzende Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ein solches Sparpaket würde zentrale Schutzmechanismen des Sozialgesetzbuchs und der UN-Behindertenrechtskonvention berühren und könnte für Betroffene ganz konkret weniger Unterstützung und mehr Eigenanteile bedeuten. Informationen zu bestehenden Ansprüchen für Menschen mit Behinderung finden sich unter anderem im Familienportal des Bundesfamilienministeriums (Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung).
Welche Kürzungen für Menschen mit Schwerbehinderung stehen im Raum?
Ausgangspunkt ist ein mehrseitiges Arbeitspapier einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bundeskanzleramt, Ministerien, Ländern und Kommunen, in dem Dutzende Sparvorschläge im Sozialbereich gesammelt wurden. Im Mittelpunkt stehen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen – besonders dort, wo Unterstützung im Alltag, in der Schule oder im Arbeitsleben finanziert wird. Zwar handelt es sich formal noch nicht um einen fertigen Gesetzentwurf, aber die Vorschläge werden bereits politisch diskutiert und könnten in kommende Sparpakete einfließen.
Konkret betreffen die Ideen vor allem die sogenannte Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX, Hilfen zur Erziehung und Unterstützung rund um Schule und Ausbildung. Gerade Menschen, die ohnehin auf Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege angewiesen sind, würden mögliche Kürzungen sehr direkt spüren, weil sie ohne diese Leistungen vielfach nicht mehr selbstbestimmt leben könnten.
Welche Bereiche der Unterstützung könnten wegfallen oder eingeschränkt werden?
Nach Auswertung des Arbeitspapiers zeichnen sich mehrere Schwerpunkte ab, an denen gespart werden soll. Besonders im Fokus stehen:
- Assistenzleistungen im Alltag (z. B. Hilfe beim Einkauf, bei Arztbesuchen, im Haushalt)
- Schul- und Kita-Begleitung für Kinder mit Behinderung
- Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Budget für Arbeit, Unterstützung im Betrieb)
- Hilfen zur Erziehung für Familien mit behinderten oder chronisch kranken Kindern
- Pauschalen und Mehrbedarfe im Bereich der Sozialhilfe und Grundsicherung
In mehreren Vorschlägen wird angedeutet, pauschale Geldleistungen auszuweiten, dafür aber individuelle, aufwendig geprüfte Leistungen zu kürzen oder stärker zu begrenzen. Das könnte dazu führen, dass zwar ein einheitlicher Pauschalbetrag gezahlt wird, aber teurere Unterstützungsformen – zum Beispiel eine persönliche Assistenz mit vielen Stunden – nicht mehr vollständig finanziert werden.
Was würde das für Familien mit behinderten Kindern bedeuten?
Besonders sensibel sind die Passagen, die Hilfen für Kinder und Jugendliche betreffen. Inklusion in Kita und Schule funktioniert in der Praxis oft nur, weil Kinder mit Behinderung Anspruch auf Schulbegleitung oder Integrationsassistenz haben. Werden solche Leistungen eingeschränkt, drohen:
- weniger Stunden Assistenz pro Woche
- strengere Kriterien für die Bewilligung einer Schul- oder Kita-Begleitung
- Verlagerung von Kosten auf die Jugendhilfe oder die Familien selbst
- mehr Konflikte mit Ämtern, weil Anträge häufiger abgelehnt oder nur befristet bewilligt werden
Eltern wären damit stärker gefordert, ihre Rechte zu kennen und konsequent Widerspruch einzulegen, wenn notwendige Hilfen gestrichen werden. Einen Überblick über staatliche Unterstützungsangebote für Familien mit behinderten Kindern bietet das Familienportal des Bundesfamilienministeriums (Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung).
Wie können sich Beziehende von Bürgergeld und Grundsicherung schützen?
Wer Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, ist oft mehrfach abhängig von stabilen Leistungen – sowohl bei den Regelsätzen als auch bei Mehrbedarfen und Ergänzungsleistungen. Für 2026 bleiben die Regelbedarfe im Bürgergeld zwar stabil, doch ab Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgebaut – mit strengeren Mitwirkungspflichten und größeren Sanktionsrisiken.
Menschen mit Schwerbehinderung sollten deshalb:
- ihren Schwerbehindertenausweis rechtzeitig beantragen oder verlängern
- den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen (z. B. G, aG, H) vollständig im Bescheid dokumentiert haben
- Mehrbedarfe (z. B. bei Merkzeichen G oder aG) ausdrücklich beim Jobcenter oder Sozialamt geltend machen
- Nachweise über alle gesundheitlichen Einschränkungen und den Unterstützungsbedarf sorgfältig sammeln
Grundlage vieler Ansprüche sind Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch IX zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie aus dem Sozialgesetzbuch II und XII zur Grundsicherung und Sozialhilfe. Wer hier Unsicherheiten hat, kann sich an unabhängige Beratungsstellen oder Sozialverbände wenden.
Warum widersprechen viele Fachverbände den Kürzungsplänen?
Sozial- und Behindertenverbände warnen übereinstimmend, dass ein Großteil der vorgeschlagenen Einschnitte im direkten Widerspruch zu den Zielen der Inklusion und zur UN-Behindertenrechtskonvention steht. In den letzten Jahren wurde politisch wiederholt zugesagt, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen.
Kürzungen bei Assistenz, Schulbegleitung und Teilhabeleistungen würden faktisch das Gegenteil bewirken:
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben würde erschwert.
- Der Zugang zu Bildung und Arbeit könnte für viele wieder unüberwindbar werden.
- Familien müssten mehr unbezahlte Pflege und Betreuung übernehmen und wären stärker von Armut bedroht.
Die Verbände fordern deshalb, das Papier zurückzuziehen, Betroffene und ihre Interessenvertretungen unmittelbar in die weitere Diskussion einzubeziehen und stattdessen wirksame Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung zu entwickeln.
Welche Rechte haben Menschen mit Schwerbehinderung heute schon?
Unabhängig von den aktuellen Sparplänen gelten weiterhin wichtige Rechtsansprüche, die Betroffene kennen sollten. Dazu gehören unter anderem:
- Nachteilsausgleiche (z. B. Steuererleichterungen, zusätzlicher Urlaub, Vergünstigungen im ÖPNV)
- Anspruch auf bestimmte Mehrbedarfe bei Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe bei bestimmten Merkzeichen und gesundheitlichen Einschränkungen
- Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, in Schule, Ausbildung und Beruf
- Pflegeleistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad, etwa Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Ausführliche Informationen zu Nachteilsausgleichen und zusätzlichen Geldleistungen für Menschen mit Schwerbehinderung stellt zum Beispiel die Aktion Mensch mit ihrem Familienratgeber bereit (Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung). Auch das Familienportal des Bundesfamilienministeriums bündelt viele Hinweise zu staatlichen Leistungen, Antragswegen und zuständigen Stellen (Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung).
Was können Betroffene und Angehörige jetzt konkret tun?
Auch wenn das Arbeitspapier noch kein Gesetz ist, sollten Betroffene die aktuelle Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre individuelle Situation rechtzeitig absichern. Hilfreich kann insbesondere sein:
- keine Fristen in Bescheiden von Jobcenter, Sozialamt oder Jugendamt verstreichen lassen
- bei drohenden Kürzungen umgehend schriftlich Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen
- ärztliche Gutachten, Therapieberichte und Schulberichte sammeln, um den konkreten Unterstützungsbedarf zu belegen
- sich frühzeitig an unabhängige Beratungsstellen, Sozialverbände oder Behindertenbeauftragte zu wenden
- gemeinsam mit Beratungsstellen prüfen, ob zusätzlich Ansprüche auf Pflegeleistungen oder andere Nachteilsausgleiche bestehen
Ein Beispiel aus der Praxis: Wird die Schulbegleitung eines Kindes mit Autismus plötzlich reduziert, können Eltern mit aktuellen Stellungnahmen der Schule, eines Facharztes und eines Therapieberichts belegen, dass die bisherige Zahl an Assistenzstunden weiter notwendig ist. Mit dieser Begründung steigen die Chancen, dass im Widerspruchsverfahren eine Kürzung zurückgenommen wird.
Expertentipp der Redaktion
Aus Erfahrung in der Sozialrechtsberatung zeigt sich: Wer seine Ansprüche dokumentiert und konsequent schriftlich einfordert, hat deutlich bessere Chancen, Kürzungen abzuwehren. Achten Sie deshalb darauf, wichtige Unterlagen wie Schwerbehindertenausweis, aktuelle medizinische Befunde, Pflegegrad-Bescheide und bereits erteilte Leistungsbewilligungen geordnet aufzubewahren und bei jeder neuen Antragstellung in Kopie beizufügen. Lassen Sie sich außerdem nicht von ersten Ablehnungen entmutigen – Widerspruchs- und Klageverfahren sind ein normaler Bestandteil des Sozialrechts und führen häufig dazu, dass Leistungen doch noch bewilligt oder in vollem Umfang weitergezahlt werden.
Quellenangaben
Tagesschau – Bericht über die Streichliste im Auftrag des Kanzleramts
Der Paritätische Gesamtverband / Lebenshilfe – Stellungnahmen zu geplanten Kürzungen im Sozialwesen
Aktion Mensch Familienratgeber – Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung
Familienportal des Bundesfamilienministeriums – Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung
