Die klassische „Rente mit 63 ohne Abschläge“ gibt es so nicht mehr – trotzdem können viele Versicherte weiterhin früher in den Ruhestand gehen. Entscheidend sind Geburtsjahrgang, Zahl der Versicherungsjahre und die Wahl der passenden Rentenart. Für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn bis zu zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze möglich, für andere gelten teils spürbare Abschläge. Die gesetzlichen Altersgrenzen werden seit Jahren schrittweise angehoben und treffen vor allem die Jahrgänge ab 1964, die regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. Wer seine Optionen kennt und früh plant, kann finanzielle Verluste vermeiden – offizielle Infos bietet unter anderem die Deutsche Rentenversicherung.
Rente mit 63 – gibt es sie heute noch?
Die “Rente mit 63” (ohne Abschläge) im ursprünglichen Sinne gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es zwei Hauptformen der vorzeitigen Altersrente:
Altersrente für langjährig Versicherte: Diese kann nach 35 Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden, jedoch mit Abschlägen. Jeder Monat, den man früher in Rente geht, führt zu einem Abschlag von 0,3 Prozent auf die Rente.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese erfordert 45 Versicherungsjahre und ermöglicht einen abschlagsfreien Renteneintritt. Allerdings steigt das Eintrittsalter schrittweise an. Für den Geburtsjahrgang 1964 und später liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
Aktuelle Altersgrenzen: Wer wann in Rente gehen kann
Geburtsjahrgänge ab 1964: Diese können nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Frühere Geburtsjahrgänge: Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate an.
Geburtsjahrgänge ab 1964: Es gilt das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren bzw 65 Jahren (bei besonders langjährig Versicherten, also der ehemaligen “Rente mit 63”).
Überblick nach Jahrgang: Tabelle zum Renteneintrittsalter
| Geburtsjahr | Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte | Regelaltersrente (abschlagsfrei) |
|---|---|---|
| 1958 | 64 Jahre | 66 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre + 2 Monate | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre +10 Monate | 66 Jahre +10 Monate |
| Ab *1964 | 65 Jahre | 67 Jahre |
Diese Zeiten zählen für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren
Folgende Zeiten zählen u.a. für die Rente für besonders langjährig Versicherte (ehem. Rente mit 63):
- Pflichtbeiträge aus Arbeitsverhältnis oder Ausbildungverhältnis (bei Beitragszahlung)
- freiwillige Beiträge, jedoch nur, wenn 18 Jahre Pflichtbeiträge gegeben sind
- Wehrdienst, Zivildienst
- Kindererziehungszeiten
- Beitragspflichtige Pflege von Angehörigen
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Minijob, wenn keine Rentenbeitragsfreiheit gewählt wurde
- Kurzarbeitergeld
Zukunft der „Rente mit 63“: Was politisch diskutiert wird
Die “Rente mit 63” ist in der politischen Debatte umstritten. Während einige Parteien wie die Grünen und die SPD die Beibehaltung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte unterstützen, gibt es auch Stimmen, die eine Reform oder Abschaffung fordern. Die CDU/CSU hat sich in ihrem Wahlprogramm eine Hintertür für mögliche Änderungen offengehalten.
Kurz erklärt: Das Wichtigste zur Rente ab 63
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Die “Rente mit 63” im klassischen Sinne existiert nicht mehr. Stattdessen gibt es Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen, jedoch oft mit Abschlägen oder bei höherem Alter. Die gegenwärtige politische Debatte zeigt, dass es weiterhin Diskussionen über die Zukunft dieser Rentenformen geben wird.

