Ab April 2026 erhalten pensionierte Beamte und ihre Hinterbliebenen eine Erhöhung der Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent. Dieser Schritt folgt einem Tarifabschluss zwischen den Ländern und Gewerkschaften und basiert auf dem Alimentationsprinzip im Grundgesetz. Die Anpassung hilft, die Kaufkraft angesichts steigender Preise zu sichern.
Wer bekommt die höhere Rente?
Die Erhöhung gilt für über 1,3 Millionen Beamte und rund eine Million Versorgungsempfänger in den Ländern. Betroffen sind pensionierte Landesbeamte, Richter und ähnliche Gruppen.
- Rund 925.000 Tarifbeschäftigte profitieren indirekt durch Übertragung.
- Pensionäre erhalten prozentuale Anpassung, keinen festen Mindestbetrag wie Aktive.
Wann und wie hoch sind die Erhöhungen?
Der Tarifvertrag sieht eine schrittweise Steigerung vor, die auf Pensionen übertragen wird. Die Länder müssen dies per Gesetz umsetzen, etwa über ein Beamtenversorgungsgesetz.
- Ab 1. April 2026: +2,8 Prozent.
- Ab 1. März 2027: +2,0 Prozent.
- Ab 1. Januar 2028: +1,0 Prozent.
Insgesamt ergeben sich 5,8 Prozent mehr über 27 Monate.
Warum kommt die Erhöhung jetzt?
Die Verhandlungen dauerten drei Runden und berücksichtigen Inflation sowie Haushaltsbelastungen der Länder. Kosten: Etwa 12 Milliarden Euro bis 2028. Im Vergleich: Gesetzliche Renten steigen Juli 2026 um 4,24 Prozent, starten aber niedriger (ca. 1.600 Euro Durchschnitt vs. 3.400 Euro Beamtenpension).
Expertentipp der Redaktion
Prüfen Sie Ihren letzten Bescheid und kontaktieren Sie bei Unklarheiten Ihr zuständiges Finanzamt oder die Personalstelle. So stellen Sie sicher, dass die Anpassung pünktlich eintrifft. Als Redaktion mit Fokus auf Sozialleistungen raten wir: Dokumentieren Sie alles – für Bürgergeld-Empfänger mit Beamtenpension kann das auf Grundsicherung anrechenbar sein.

