Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird das Bürgergeld in seiner bisherigen Form abgeschafft und durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue, deutlich schärfere Regeln für Vermögen, Unterkunftskosten und Sanktionen. Besonders drastisch sind das Ende der großzügigen Vermögensfreibeträge, die neue 150‑Prozent‑Grenze bei der Miete und ein verschärftes Sanktionsregime bei versäumten Terminen. Für Leistungsbeziehende werden damit finanzielle Reserven und Wohnsituation noch stärker auf den Prüfstand gestellt. Offizielle Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.
Vermögen ab Juli 2026: Wie stark Ihr Erspartes jetzt angerechnet wird
Die wohl einschneidendste Änderung ist die Abschaffung der einjährigen Vermögens-Karenzzeit. Während im aktuellen Bürgergeld-System noch bis zu 40.000 Euro geschützt waren, wird das Schonvermögen ab dem 1. Juli 2026 radikal zusammengestrichen. Die neuen Freibeträge sind nun nach Lebensalter gestaffelt und liegen deutlich niedriger.
Wer über Ersparnisse verfügt, die diese neuen Grenzen überschreiten, muss dieses Vermögen ab Juli zur Deckung des Lebensunterhalts einsetzen, bevor ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht. Dies betrifft auch Erbschaften, die nach dem 1. Juli zufließen. In unserem Ratgeber zum Schonvermögen erfahren Sie, wie Sie rechtssicher mit diesen neuen Grenzen umgehen.
Miete und Wohnen: Was die 1,5 fach ‑ Grenze für Ihre Wohnung bedeutet
Auch bei den Kosten der Unterkunft (KdU) greift der Rotstift. Die bisherige Schonfrist für teure Wohnungen entfällt. Ab Juli 2026 gilt ein harter Deckel: Das Jobcenter übernimmt die Miete nur noch bis zum 1,5-fachen (150 %) der örtlichen Angemessenheitsgrenze.
Liegt Ihre Miete darüber, werden Sie umgehend zu Kostensenkungsbemühungen aufgefordert. Dies kann Untervermietung oder im Ernstfall ein Umzug sein. Die „Karenzzeit für Wohnen“, die früher ein ganzes Jahr Schutz bot, ist damit Geschichte.
Neue Sanktionen: So schnell können Grundsicherung und Miete wegfallen
Ein völlig neues Instrument ist die sogenannte Nichterreichbarkeitsfiktion. Wer Termine beim Jobcenter schwänzt, riskiert nun schneller als je zuvor den Totalverlust aller Gelder:
- Meldeversäumnis 1: In der Regel eine Verwarnung oder Beratung.
- Meldeversäumnis 2: 30 % Kürzung des Regelbedarfs für einen Monat.
- Meldeversäumnis 3: Wer dreimal in Folge nicht erscheint, gilt als „nicht erreichbar“.
In diesem Fall wird unterstellt, dass Sie dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Folge ist der Wegfall der gesamten Leistung, inklusive der Miete und der Krankenversicherung. Falls Sie von einer solchen Sanktion betroffen sind, nutzen Sie umgehend unseren Ratgeber zum Widerspruch, um Ihre Rechte zu wahren.
Job vor Weiterbildung: Warum der Vermittlungsvorrang wieder Vorrang hat
Ab Juli 2026 kehrt der Staat zum Vermittlungsvorrang zurück (§ 3a SGB II n.F.). Das bedeutet, dass das Jobcenter Sie priorisiert in Arbeit vermitteln muss, auch wenn eine Weiterbildung oder Umschulung theoretisch sinnvoller wäre. Dieser Druck trifft vor allem junge Menschen unter 30 Jahren. Qualifizierungen werden künftig nur noch dann gefördert, wenn eine unmittelbare Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt aussichtslos ist.
Was Sie jetzt konkret tun sollten, um Kürzungen zu vermeiden
- Dokumentation: Sichern Sie Nachweise über Ihr aktuelles Vermögen vor dem Stichtag am 1. Juli.
- Erreichbarkeit: Stellen Sie sicher, dass Sie postalisch und digital (über jobcenter.digital) lückenlos erreichbar sind, um die Nichterreichbarkeitsfiktion zu vermeiden.
- Miet-Check: Prüfen Sie, ob Ihre Wohnung die 1,5-fache Angemessenheitsgrenze überschreitet und suchen Sie ggf. frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Berater.
Quellen
- Bundesregierung: Überblick zur neuen Grundsicherung 2026
- BMAS: Gesetzestexte zum 13. SGB II-Änderungsgesetz

