Ab dem 1. Juli 2026 erhalten rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Darunter auch alle, die eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Die Erhöhung beträgt 4,24 Prozent und ist rechtlich nun vollständig gesichert: Nachdem das Bundeskabinett die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 am 29. April beschlossen hatte, erteilte der Bundesrat am 12. Juni 2026 seine abschließende Zustimmung. Die Verordnung tritt damit planmäßig zum 1. Juli in Kraft.
Was die Rentenerhöhung 2026 antreibt
Grundlage der jährlichen Rentenanpassung ist die Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Für 2026 beträgt die maßgebliche Lohnentwicklung 4,25 Prozent. Nach den gesetzlichen Rechenregeln gemäß § 68 SGB VI und unter Berücksichtigung der Veränderung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich daraus ein Anpassungssatz von 4,24 Prozent.
Ein weiterer Faktor wirkt sich ebenfalls aus: Mit dem Rentenpaket 2025, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat, wurde die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031 verlängert. Ohne diese Sicherung wäre die Anpassung in diesem Jahr auf 4,05 Prozent ausgefallen. Die Differenz wird über Bundeszuschüsse ausgeglichen, was für Rentnerinnen und Rentner ein tatsächlich spürbares Mehr bedeutet.
Der aktuelle Rentenwert steigt damit von bislang 40,79 Euro auf künftig 42,52 Euro. Aus diesem Wert ergibt sich über die persönlichen Entgeltpunkte die individuelle Rentenhöhe. Ein sogenannter Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und Durchschnittsverdienst erhält ab Juli monatlich 77,85 Euro mehr.
Besonderheiten der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist keine eigene Rentenart mit gesondertem Erhöhungssatz. Sie ist eine vorgezogene Altersrente nach § 37 SGB VI, die dieselbe Anpassung erhält wie alle anderen gesetzlichen Renten. Wer sie bezieht, bekommt die 4,24 Prozent automatisch ohne eigenen Antrag.
Voraussetzungen für diese Rentenart sind ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sowie eine erfüllte Wartezeit von 35 Jahren. Der GdB muss bereits bei Rentenbeginn vorliegen.
Für Versicherte der Jahrgänge ab 1964 gilt:
- Abschlagsfreier Rentenbezug: ab 65 Jahren
- Vorgezogener Rentenbeginn: ab 62 Jahren, jedoch mit dauerhaftem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des Vorziehens
- Maximaler Abschlag: 10,8 Prozent
Dieser Abschlag bleibt lebenslang bestehen und wird auch durch spätere Rentenanpassungen nicht ausgeglichen. Die Erhöhung um 4,24 Prozent wird auf den tatsächlich ausgezahlten – also ggf. gekürzten – Betrag angewendet.
Tabelle: Neue Bruttorenten ab 1. Juli 2026
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Anpassung auf verschiedene Rentenhöhen auswirkt. Die Werte beziehen sich auf den monatlichen Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie vor Steuern.
| Bruttorente bisher | Bruttorente ab 1. Juli 2026 | Monatliches Plus |
|---|---|---|
| 600 € | 625,44 € | + 25,44 € |
| 700 € | 729,68 € | + 29,68 € |
| 800 € | 833,92 € | + 33,92 € |
| 900 € | 938,16 € | + 38,16 € |
| 1.000 € | 1.042,40 € | + 42,40 € |
| 1.100 € | 1.146,64 € | + 46,64 € |
| 1.200 € | 1.250,88 € | + 50,88 € |
| 1.300 € | 1.355,12 € | + 55,12 € |
| 1.400 € | 1.459,36 € | + 59,36 € |
| 1.500 € | 1.563,60 € | + 63,60 € |
| 1.600 € | 1.667,84 € | + 67,84 € |
| 1.700 € | 1.772,08 € | + 72,08 € |
| 1.800 € | 1.876,32 € | + 76,32 € |
| 1.900 € | 1.980,56 € | + 80,56 € |
| 2.000 € | 2.084,80 € | + 84,80 € |
| 2.200 € | 2.293,28 € | + 93,28 € |
| 2.500 € | 2.606,00 € | + 106,00 € |
| 2.800 € | 2.918,72 € | + 118,72 € |
| 3.000 € | 3.127,20 € | + 127,20 € |
Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (Anpassungssatz 4,24 %). Maßgeblich ist stets der individuelle Rentenbescheid.
Beispiel aus der Praxis
Frau K., Jahrgang 1963, hat einen anerkannten GdB von 60 und erfüllt die Wartezeit von 35 Jahren. Sie ist mit 62 Jahren vorzeitig in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eingetreten und nimmt dabei einen dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent in Kauf. Ihre monatliche Bruttorente beträgt derzeit 1.450 Euro.
Ab dem 1. Juli 2026 steigt ihre Rente um 4,24 Prozent auf 1.511,48 Euro brutto. Das entspricht einem monatlichen Zuwachs von 61,48 Euro. An dem einmal festgesetzten Abschlag ändert sich durch die Rentenanpassung nichts — die Erhöhung bezieht sich ausschließlich auf den laufenden Rentenbetrag.
Was Rentenempfängerinnen und -empfänger jetzt wissen müssen
Für Menschen, die bereits eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, ist kein eigener Antrag erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung setzt die Anpassung von Amts wegen um. Rentenanpassungsmitteilungen werden voraussichtlich zwischen Mitte Juni und Ende Juli 2026 versandt — viele Betroffene haben das Schreiben also bereits erhalten oder erhalten es in diesen Tagen.
Wichtig: Die Erhöhung wirkt sich auf den Bruttobetrag aus. Der Nettobetrag kann je nach individuellem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag sowie steuerlicher Situation etwas geringer ausfallen. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt auf die gesamte Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Bei hohen Rentenansprüchen kann zudem eine höhere Steuerlast entstehen.
Nicht zu verwechseln ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit der Erwerbsminderungsrente. Letztere wird gewährt, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft erheblich eingeschränkt ist — unabhängig von einem festgestellten GdB. Beide Rentenarten profitieren zwar von der Anpassung, funktionieren aber nach unterschiedlichen Voraussetzungen.
FAQ: Rentenerhöhung 2026 für schwerbehinderte Menschen
Gilt die Erhöhung von 4,24 Prozent auch für die Schwerbehindertenrente?
Ja, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhält dieselbe Anpassung wie alle gesetzlichen Renten. Einen gesonderten Erhöhungssatz gibt es nicht. Die 4,24 Prozent werden auf den aktuellen Rentenbetrag angewendet, unabhängig davon, ob Abschläge vorliegen oder nicht.
Muss ich als Rentnerin oder Rentner mit Schwerbehinderung einen Antrag stellen?
Nein. Die Rentenanpassung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung. Eine Information über den neuen Betrag erhalten Betroffene mit der Rentenanpassungsmitteilung, die zwischen Mitte Juni und Ende Juli 2026 versandt wird.
Ist die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 bereits rechtlich sicher?
Ja. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 zugestimmt. Damit sind alle gesetzlich vorgesehenen Schritte abgeschlossen. Die Verordnung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Verringern sich meine bisherigen Abschläge durch die Rentenerhöhung?
Nein. Wer wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns Abschläge hat, behält diese dauerhaft. Die Rentenanpassung erhöht nur den aktuellen Rentenbetrag — sie ändert nichts an einmal festgesetzten Abzügen.

