Heute, am 1. Juli 2026, entscheidet sich im Kanzleramt, wie stark Bürger ab 2027 steuerlich entlastet werden – und ob Arbeitnehmerrechte gleichzeitig eingeschränkt werden. Laut den offiziellen Mitteilungen der Bundesregierung berät der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD über ein Reformpaket, das Steuern, Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit gleichzeitig betrifft. Für Millionen Steuerzahler, Beschäftigte und Bezieher der neuen Grundsicherung steht viel auf dem Spiel.
Zwei Steuermodelle stehen zur Wahl
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat den Koalitionsspitzen zwei Reformmodelle zur Einkommensteuer vorgelegt. Sie unterscheiden sich deutlich im Volumen und in der Frage, wer die Reform bezahlen soll. Das kleinere Modell sieht eine Entlastung von rund 17 Milliarden Euro vor, das größere kommt auf etwa 28 Milliarden Euro. Beide Varianten sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, beide sehen zudem vor, dass hohe Einkommen stärker belastet werden als bisher geplant.
Ein Beispiel zur Einordnung: Nach ersten durchgesickerten Berechnungen könnten Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen zwischen etwa 38.000 und 62.000 Euro im großen Modell mit einer Entlastung von rund 750 bis 950 Euro pro Jahr rechnen. Wie hoch die Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt jedoch davon ab, welches Modell sich am Ende durchsetzt und wie die Gegenfinanzierung konkret geregelt wird.
| Merkmal | Kleines Modell | Großes Modell |
|---|---|---|
| Entlastungsvolumen | rund 17 Milliarden Euro | rund 28 Milliarden Euro |
| Schwerpunkt | moderate Entlastung breiter Schichten | gezielte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen |
| Spitzen- und Reichensteuersatz | Anhebung möglich | stärkere und frühere Anhebung vorgesehen |
| Gegenfinanzierung | u. a. Subventionsabbau | u. a. Erbschaftsteuer-Reform, Subventionsabbau |
Streitpunkt Erbschaftsteuer
Bei der Frage der Gegenfinanzierung liegen Union und SPD noch immer weit auseinander. Die SPD will Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer streichen und den Spitzensteuersatz anheben, um die Entlastung kleiner Einkommen zu finanzieren. Die Union lehnt Steuererhöhungen bislang grundsätzlich ab und setzt stattdessen auf Einsparungen in den Ministerien und den Abbau von Subventionen.
Karenztag und Kündigungsschutz: Neue Verknüpfung mit der Steuerreform
Besonders brisant für Beschäftigte: Die Steuerreform soll nun direkt mit Reformen im Arbeits- und Sozialrecht verknüpft werden. Die Union bringt dabei zwei Vorhaben ins Spiel, die bislang eigenständig diskutiert wurden. Zum einen einen sogenannten Karenztag, also einen ersten Krankheitstag ohne Lohnfortzahlung. Zum anderen Lockerungen beim Kündigungsschutz. Beide Vorschläge stoßen bei der SPD auf deutlichen Widerstand. Mehrere SPD-Abgeordnete fordern im Gegenzug eine einmalige Vermögensabgabe für Vermögen über 100 Millionen Euro sowie Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln.
Was sich beim Bürgergeld bereits geändert hat
Wer Grundsicherung bezieht, sollte wissen: Ein Teil der Arbeitsmarktreform ist längst beschlossene Sache. Bereits seit Herbst 2025 wurde das Bürgergeld schrittweise durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt, verbunden mit schärferen Mitwirkungspflichten. Wer einen ersten Termin im Jobcenter versäumt, wird umgehend zu einem zweiten eingeladen. Bleibt auch dieser Termin ungenutzt, drohen seither Leistungskürzungen von 30 Prozent statt zuvor 10 Prozent. Auch die Aktivrente ist bereits zum 1. Januar 2026 gestartet: Wer nach Erreichen des Renteneintrittsalters weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass sich dadurch der Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöht.
Wie geht es jetzt weiter
Der heutige Koalitionsausschuss gilt als Nagelprobe für die gesamte Regierung. Bis zur Sommerpause Mitte Juli soll das große Reformpaket eigentlich stehen. Gelingt die Einigung nicht vollständig, ist auch ein gestreckter Zeitplan mit einem gemeinsamen „Arbeitsprozess“ denkbar, wie es bei früheren Sitzungen bereits vorgekommen ist. Sobald konkrete Beschlüsse vorliegen, aktualisieren wir diesen Artikel.
Häufige Fragen zum Koalitionsausschuss
Was wird beim Koalitionsausschuss am 1. Juli entschieden?
Verhandelt werden vor allem die Einkommensteuerreform mit zwei möglichen Entlastungsmodellen, dazu Reformen bei Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit. Ein verbindliches Ergebnis lag zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vor.
Wie stark werden Steuerzahler ab 2027 entlastet?
Das hängt vom gewählten Modell ab. Im kleineren Modell liegt das Gesamtvolumen bei rund 17 Milliarden Euro, im größeren bei rund 28 Milliarden Euro. Einzelne Beispielrechnungen zeigen mögliche Entlastungen von mehreren hundert Euro pro Jahr für mittlere Einkommen, endgültige Zahlen stehen aber erst nach Abschluss der Verhandlungen fest.
Was bedeutet der geplante Karenztag im Krankheitsfall?
Ein Karenztag würde bedeuten, dass Beschäftigte am ersten Tag einer Krankschreibung keine Lohnfortzahlung erhalten. Der Vorschlag stammt von der Union und ist Teil der Verhandlungen zur Arbeitsmarktreform. Ob er umgesetzt wird, ist offen, da die SPD ihn ablehnt.
Ändert sich beim Bürgergeld beziehungsweise der neuen Grundsicherung noch etwas?
Die grundlegende Umstellung von Bürgergeld auf die neue Grundsicherung mit verschärften Sanktionen ist bereits beschlossen und umgesetzt. Im aktuellen Koalitionsausschuss geht es zusätzlich um Arbeitsmarktthemen wie Vermittlung, Arbeitszeitflexibilisierung und mögliche weitere Anpassungen, die auch Auswirkungen auf Erwerbstätige im Leistungsbezug haben könnten.

