Eltern, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld) beziehen, erhalten nicht nur den Regelsatz und die Kosten der Unterkunft.
Für ihre Kinder stehen zusätzliche Geldleistungen zur Verfügung, vor allem für Schulbedarf, aber auch für Angebote in Kita und Freizeit.
Diese Leistungen kommen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Es soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, in Schule und Freizeit gleichberechtigt mitzumachen – etwa bei Ausflügen, Nachhilfe oder Vereinsangeboten.
Der folgende Artikel zeigt Schritt für Schritt, welche Beträge Eltern im Schuljahr 2026/2027 erwarten können und wofür das Jobcenter konkret zahlt.
Persönlicher Schulbedarf: Höhe der Pauschale im Schuljahr 2026 / 2027
Für den persönlichen Schulbedarf von Schülerinnen und Schülern wird eine feste Jahrespauschale gezahlt. Sie ist für typische Schulmaterialien gedacht – etwa Hefte, Stifte, Bücher, Taschenrechner oder Schulrucksack.
Im Kalenderjahr 2026 und im Schuljahr 2026 / 2027 beträgt der persönliche Schulbedarf insgesamt 195 Euro pro Kind.
Die Pauschale wird auf zwei Zeitpunkte verteilt:
- 130 Euro zu Beginn des Schuljahres im Sommer (erstes Schulhalbjahr)
- 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Frühjahr
Die Auszahlung erfolgt in der Regel automatisch, wenn ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht und das Kind eine Schule besucht.
Keine Erhöhung der Schulbedarfspauschale 2026
Die Beträge für den persönlichen Schulbedarf werden grundsätzlich im gleichen Verhältnis angepasst wie die Regelbedarfe im Grundsicherungsgeld.
Für das Jahr 2026 hatte die Bundesregierung jedoch entschieden, die Regelbedarfe und damit auch die Schulbedarfspauschale nicht zu erhöhen: Es bleibt bei 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr.
Damit können Eltern im Schuljahr 2026 / 2027 und im Kalenderjahr 2026 weiterhin mit insgesamt 195 Euro pro Kind für Schulmaterial rechnen. Ob es 2027 zu einer Erhöhung kommt, steht noch nicht fest.
Weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Neben dem persönlichen Schulbedarf gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die Familien mit Grundsicherungsgeld für ihre Kinder nutzen können.
Ausflüge und Klassenfahrten
Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, wenn ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht.
Das gilt auch für Ausflüge, die von der Kita organisiert werden. Eltern müssen diese Beiträge daher nicht aus dem Regelsatz bezahlen.
Schülerbeförderung
Wenn die Kosten für Bus und Bahn zur Schule nicht bereits durch andere Stellen (z.B. das Land oder die Kommune) übernommen werden, können sie über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden.
Voraussetzung ist, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Schulweg notwendig ist und die Strecke nicht zumutbar zu Fuß zurückgelegt werden kann.
Lernförderung und Nachhilfe
Für Kinder, die Unterstützung beim Lernen brauchen, kann Lernförderung (umgangssprachlich Nachhilfe) bewilligt werden.betanet+1
Wichtig: Es reicht aus, dass das Kind Schwierigkeiten in der Schule hat; eine konkret gefährdete Versetzung ist keine zwingende Voraussetzung. Kostenlose schulische Angebote sollen jedoch zuerst genutzt werden.
Für Lernförderung ist in der Regel ein gesonderter Antrag nötig, in dem die Schule bestätigt, dass zusätzliche Unterstützung erforderlich ist.
Gemeinschaftliches Mittagessen in Schule und Kita
Auch die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in Schule oder Kita werden übernommen.
Für Kinder im Grundsicherungsgeld entfällt eine Eigenbeteiligung der Eltern, das heißt: Sie müssen keine zusätzlichen Beträge für das Mittagessen zahlen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (15 Euro pro Monat)
Damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bei Sport, Kultur und Freizeit nicht außen vor bleiben, gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag für soziale und kulturelle Teilhabe.
Pro Kind werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15 Euro im Monat zur Verfügung gestellt.
Dieses Geld kann genutzt werden für:
- Mitgliedsbeiträge im Sportverein
- Gebühren der Musikschule
- Angebote von freien Trägern aus Kultur- und Sozialbereich (z.B. Jugendzentren, Tanz- oder Theatergruppen)
So sollen Kinder aus Haushalten mit Grundsicherungsgeld mehr Möglichkeiten bekommen, ihre Freizeit aktiv zu gestalten und an Gruppenangeboten teilzunehmen.
Wer kann die Leistungen beantragen?
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, wenn ihre Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen, zum Beispiel Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Für Familien mit Grundsicherungsgeld ist in der Regel das örtliche Jobcenter zuständig. Dort werden die Anträge gestellt und die Leistungen bewilligt.
Oft reicht der allgemeine Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; nur für bestimmte Leistungen wie Lernförderung sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Wer unsicher ist, welche Stelle zuständig ist oder welche Formulare benötigt werden, kann sich direkt beim Jobcenter, Sozialamt oder der BuT-Beratung informieren.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Die Leistungen des Bildungspakets“bmas
BMAS – Leistungen des Bildungspakets - Bundesregierung: „Regelbedarfe 2026 – Schulbedarf und Bürgergeld“bundesregierung
Bundesregierung – Regelbedarfe 2026 - Bundesagentur für Arbeit: „Leistungen für Bildung und Teilhabe“arbeitsagentur
Bundesagentur für Arbeit – Bildungspaket

