Pflegebedürftigkeit im Alter betrifft immer mehr Menschen – und mit ihr die Sorge, ob Pflegegeld die ohnehin knappe Rente schmälert oder Sozialleistungen gekürzt werden. Gleichzeitig übernehmen Angehörige, Freunde und Nachbarn täglich Millionen Stunden Pflegearbeit zu Hause, oft ohne zu wissen, welche Ansprüche sie haben. Nach Angaben der gesetzlichen Pflegekassen ist Pflegegeld eine eigenständige Sozialversicherungsleistung, die grundsätzlich nicht mit der gesetzlichen Rente verrechnet wird. Auch die Grundsicherung im Alter und das Bürgergeld werden durch Pflegegeld in der Regel nicht gekürzt – unter bestimmten Bedingungen kann Pflege sogar die spätere Rente der Pflegeperson erhöhen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf Pflegegeld hat, wie es ausgezahlt wird, welche steuerlichen und sozialrechtlichen Regeln gelten und wie Pflegezeiten als Rentenversicherungszeiten anerkannt werden.
Wann Sie als Rentner Anspruch auf Pflegegeld haben
Die Anspruchsvoraussetzungen, die ein Rentner erfüllen muss, um Pflegegeld zu erhalten, unterscheiden sich nicht von den allgemeinen Voraussetzungen für die Zahlung von Pflegegeld. Es muss eine Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 (PG 2) vorliegen und man muss in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein.
Ob ein Pflegegrad gegeben ist und welche vorliegt, wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.
Wer das Pflegegeld ausgezahlt bekommt und wie Sie darüber verfügen können
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Pflegegeld vorliegen, wird dieses ausgezahlt. Doch an wen? An die versicherte Person, also z.B. den Rentner oder die Rentnerin? Oder an die Pflegeperson, also den Freund, Bekannten oder Nachbarn?
Die Antwort lautet: Das Pflegegeld wird an die pflegeversicherte, zu pflegende Person ausgezahlt. Sie ist Anspruchsinhaber.
Die pflegebedürftige Person entscheidet dann, wie sie mit dem Geld verfährt, ob sie es und in welcher Höhe sie es an die Pflegeperson weiterleitet.
Die zu pflegende Person kann allerdings auch gegenüber der Pflegekasse erklären, dass das Pflegegeld direkt an die Pflegeperson ausgezahlt werden soll. Dann muss sie deren Bankdaten angeben.
Wird Pflegegeld auf Rente, Grundsicherung oder Bürgergeld angerechnet?
Das Pflegegeld, dass von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person gezahlt wird, soll den Aufwand kompensieren, der mit der Pflegebedürftigkeit einhergeht. Es handelt sich um nicht um Erwerbseinkommen oder Einkommensersatz. Es ist eine Sozialversicherungsleistung.
Es erfolgt auf keinen Fall eine Anrechnung auf staatliche Sozialleistungen, wie etwa das Grundsicherungsgeld oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Schon gar nicht erfolgt eine Anrechnung auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Pflegende Angehörige: Müssen Sie Pflegegeld versteuern oder anrechnen lassen?
Von der Situation bei der pflegebedürftigen Person ist die finanzielle Einordnung des Pflegegeldes bei der Pflegeperson zu unterscheiden.
Wenn jedoch das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person erhält, von dieser als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben wird, ist dies für diese kein Einkommen, wenn es sich um eine Vertrauensperson, etwa einen Freund oder Verwandten handelt. Die Pflegeperson muss das Einkommen nicht versteuern.
Bezieht sie Bürgergeld oder eine andere Sozialleistung, erfolgt auch keine Anrechnung des Pflegegeldes auf das Bürgergeld oder die Sozialleistung.
Wichtig ist dabei, dass die Pflege nicht als Arbeitsverhältnis ausgestaltet worden ist. Sollte das der Fall sein, so läge in der Weiterleitung des Pflegegeldes eine Lohnzahlung vor, die entsprechend zu behandeln wäre.
Bei Angehörigen der pflegebedürftigen Person ist hiervon nicht auszugehen, da diese mit der Pflege eine sittliche moralische Verpflichtung erfüllen und aufgrund einer persönlichen Verbindung zum Pflegebedürftigen handeln.
Ähnliches gilt bei Freunden und vertrauten Personen, zu denen eine persönliche Bindung der pflegebedürftigen Person besteht.
Wie viel Pflegegeld Sie je nach Pflegegrad erhalten
Wie viel an Pflegegeld von der Pflegekasse gezahlt wird, ist vom Pflegegrad abhängig.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe des Pflegegeldes:
Höhe Pflegegeld für häusliche Pflege
| Pflegebedürftigkeit | Pflegegeld pro Monat | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 332 Euro | |
| Pflegegrad 3 | 573 Euro | |
| Pflegegrad 4 | 765 Euro | |
| Pflegegrad 5 | 947 Euro |
Pflege als Rentenvorteil: Wann die Pflegekasse für Sie Rentenbeiträge zahl
Wer einen Verwandten oder Freund in dessen häuslicher Umgebung pflegt, kann dadurch seine eigene Rente erhöhen. Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zahlt Rentenbeiträge in die Rentenkasse der Pflegeperson.
Es müssen hierzu aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 2 bei der gepflegten Person
- Mindestens 10 Stunden Pflege an mindestens zwei Tagen in der Woche
- Maximal 30 Stunden sonstige versicherungspflichtige Arbeit in der Woche
Wie sehr Pflege Ihre eigene spätere Rente erhöhen kann
Auch hier ist der Pflegegrad entscheidend. Je höher dieser ist, desto mehr wird in die Rentenkasse eingezahlt, desto höhe fällt die spätere Rente aus.
Einzelheiten zeigt nachfolgende Tabelle:
Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen ab 1. Januar 2024
| Pflegegrad | Art der Leistung der Pflegeversicherung | Höhe Rentenbeitrag pro Monat (West) | Höhe Rentenbeitrag pro Monat (Ost) |
|---|---|---|---|
| 2 | Geldleistung | 177,53 Euro | 174,01 Euro |
| Kombinationsleistung | 150,90 Euro | 147,91 Euro | |
| Volle ambulante Sachleistung | 124,27 Euro | 121,81 Euro | |
| 3 | Geldleistung | 282,73 Euro | 277,13 Euro |
| Kombinationsleistung | 240,32 Euro | 235,56 Euro | |
| Volle ambulante Sachleistung | 197,91 Euro | 193,99 Euro | |
| 4 | Geldleistung | 460,26 Euro | 451,14 Euro |
| Kombinationsleistung | 391,22 Euro | 383,47 Euro | |
| Volle ambulante Sachleistung | 322,18 Euro | 315,80 Euro | |
| 5 | Geldleistung | 657,51 Euro | 644,49 Euro |
| Kombinationsleistung | 558,88 Euro | 547,82 Euro | |
| Volle ambulante Sachleistung | 460,26 Euro | 451,14 Euro |
Kurzüberblick: Die wichtigsten Fakten zu Pflegegeld, Rente und Sozialleistungen
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Wer eine Rente bezieht und pflegebedürftig mit mindestens Pflegegrad 2 ist und zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, erhält ein Pflegegeld von seiner Pflegeversicherung.
- Es erfolgt keine Anrechnung des Pflegegeldes auf die Rente. Ebensowenig erfolgt eine Anrechnung auf eine Grundsicherung im Alter oder auf das Bürgergeld.
- Auch die Pflegeperson, die ehrenamtlich tätig ist und das Pflegegeld von der pflegebedürftigen Person als Anerkennung erhält, muss nicht mit einer Anrechnung auf eine Sozialleistung, wie etwa das Grundsicherungsgeld, rechnen. Sie muss das Pflegegeld auch nicht versteuern.