BAföG – Erhöhung bringt Studenten auf das Niveau der Grundsicherung – aber wann?

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Sie studieren, zahlen jeden Monat Hunderte Euro Miete für Ihr WG-Zimmer oder Ihre kleine Studentenwohnung – und fragen sich, wann die Politik endlich nachlegt? Die BAföG-Reform ist versprochen, doch die Erhöhung kommt später als ursprünglich versprochen. Nach langem Koalitionsstreit steht fest: Mehr Geld fließt erst ab dem Sommersemester 2027, dafür aber mit spürbaren Sprüngen bei Miete und Grundbedarf.

In diesem Artikel lesen Sie, wie hoch die BAföG-Erhöhung konkret ausfällt, wer ab wann mehr Geld bekommt und warum sich Warten für viele Studierende trotzdem lohnen kann.

Das Wichtigste

Die BAföG-Erhöhung kommt – aber erst zum Sommersemester 2027, und und zwar in mehreren Stufen. Zentrale Punkte sind eine deutlich höhere Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende sowie ein schrittweiser Anstieg des Grundbedarfs bis auf das Niveau der Grundsicherung.

Was ist politisch beschlossen – und was wurde verschoben?

Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Koalition darauf geeinigt, die BAföG-Sätze spürbar zu erhöhen, den Start aber um ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben. Die ursprünglich zum Wintersemester 2026/27 angekündigte Erhöhung der Wohnkostenpauschale kommt nicht mehr 2026, sondern erst zum Sommersemester 2027. Studierende müssen also ein weiteres Wintersemester mit den bisherigen Sätzen überbrücken, bevor sie von der Reform profitieren.]

Am Grunddesign der Reform ändert sich nichts: Die Wohnkostenpauschale steigt deutlich, der Grundbedarf wird in zwei Stufen auf das Grundsicherungsniveau angehoben, und Freibeträge sollen dynamisiert werden. Die Bundesregierung spricht von einem „BAföG auf Höhe der Grundsicherung“ – allerdings erst nach Abschluss der zweiten Erhöhungsstufe im Jahr 2029. Für Sie heißt das: Die gute Nachricht kommt mit spürbarer Verzögerung, aber mit klar definierten Beträgen und Zeitpunkten.

Wohnkostenpauschale: 440 Euro Miete statt 380 Euro – ab Sommer 2027

Der erste sichtbare Schritt ist die Erhöhung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Statt wie bislang 380 Euro erhalten Sie ab dem Sommersemester 2027 monatlich 440 Euro als Zuschuss für Ihre Miete. Das entspricht einem Plus von 60 Euro, also einer Steigerung von fast 16 Prozent – allein in diesem Baustein.

Klar ist aber auch: In vielen Hochschulstädten liegen Mieten deutlich über diesen Beträgen, vor allem bei neuen Verträgen. Die Erhöhung hilft, schließt aber nicht die gesamte Lücke zu realen Wohnkosten. Gerade in teuren Ballungsräumen bleibt Wohnen ohne Nebenjob oder Unterstützung durch die Eltern eine Herausforderung – trotz angehobener Pauschale. Für Auszubildende, die auswärts wohnen, sind vergleichbare Verbesserungen vorgesehen.

Grundbedarf steigt bis 2029 auf Grundsicherungsniveau

Neben der Miete ist der sogenannte Grundbedarf die zweite zentrale Komponente beim BAföG. Aktuell liegt dieser Grundbedarf bei 475 Euro im Monat – also deutlich unter dem Satz der Grundsicherung, der derzeit bei 563 Euro liegt. Genau hier greift die Reform: Der Grundbedarf steigt in zwei Stufen auf das Niveau der Grundsicherung.

Die Schritte im Überblick: Zum Wintersemester 2027/28 wird der Grundbedarf zunächst auf 503 Euro angehoben. Ab dem Sommersemester 2029 steigt er dann auf 563 Euro und erreicht damit erstmals das Grundsicherungsniveau. Studierende sollen damit ab 2029 so viel Geld für Lebensunterhalt bekommen, wie Beziehende der Grundsicherung heute – ein jahrelang erhobenes Gerechtigkeitsargument der Studierendenvertretungen.

Wie hoch liegt der maximale BAföG-Satz künftig?

Bereits heute liegt der maximale BAföG-Satz für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen, bei rund 992 Euro im Monat. Der Höchstsatz setzt sich aus Grundbedarf, Wohnkostenpauschale sowie Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Mit der Reform wächst dieser Betrag weiter: Nach Berechnungen und Schätzungen, die sich aus den geplanten Stufen ableiten, dürfte der Höchstsatz nach Abschluss der zweiten Erhöhung bei deutlich über 1.100 Euro im Monat liegen – in vielen Darstellungen wird von etwa 1.110 bis 1.120 Euro ausgegangen. Schon der erste Schritt (höhere Miete und höherer Grundbedarf) ab 2027/28 führt zu einem merklichen Plus von mehreren Dutzend Euro im Monat. Für viele Studierende kann das über die BAföG-Förderdauer von mehreren Semestern schnell vierstellige Zusatzbeträge bedeuten.

Dynamische Anpassung: Freibeträge sollen jährlich steigen

Nicht nur die Bedarfssätze, sondern auch die Freibeträge beim Elterneinkommen sollen künftig regelmäßig angepasst werden. Ab dem Wintersemester 2028/29 ist geplant, die Freibeträge und damit die Einkommensgrenzen jedes Jahr automatisch um 1,5 Prozent zu erhöhen. Ziel ist, dass Lohnsteigerungen der Eltern nicht sofort dazu führen, dass Kinder aus dem BAföG-Bezug herausfallen.

Für die Praxis heißt das: Auch Studierende, die heute knapp kein BAföG erhalten, können perspektivisch hineinwachsen, wenn Elterngehälter nicht im gleichen Maß steigen oder wenn mehrere Geschwister studieren. Umgekehrt bleibt es wichtig, zum Studienstart und bei Einkommensänderungen eine individuelle Berechnung mit dem BAföG-Amt zu machen – pauschale Aussagen reichen hier selten aus.

Wer profitiert besonders – und wer schaut in die Röhre?

Besonders stark profitieren Studierende und Azubis, die auswärts wohnen, keinen hohen Nebenverdienst haben und deren Eltern nur begrenzt unterstützen können. Für sie wirken sowohl die höhere Wohnkostenpauschale als auch der gesteigerte Grundbedarf voll durch. Auch Erstsemester ab 2027/28, die direkt mit den neuen Sätzen einsteigen, haben gegenüber den Jahrgängen zuvor einen klaren finanziellen Vorteil.

Weniger profitieren Studierende, die bei den Eltern wohnen, überdurchschnittlich viel nebenher verdienen oder deren Eltern so viel verdienen, dass trotz höherer Freibeträge kein Anspruch entsteht. Bitter ist die Verzögerung vor allem für diejenigen, die ihre Ausbildung oder ihr Studium bereits 2026 oder im Wintersemester 2026/27 beginnen und nur eine vergleichsweise kurze Zeit von den höheren Sätzen haben, bevor sie ihre Förderung beenden.

Warum die Erhöhung nicht schon 2026 kommt

Ursprünglich hatte die Koalition vereinbart, die BAföG-Sätze früher anzuheben, unter anderem mit einer schnelleren Erhöhung der Wohnkostenpauschale. Haushaltslage, Schuldenbremse und Verteilungskonflikte im Bundeshaushalt führten aber dazu, dass die Anhebung um ein Semester verschoben wurde. Nach übereinstimmenden Medienberichten stand zeitweise sogar im Raum, nur die Wohnkostenpauschale zu erhöhen und den Grundbedarf zu verschieben – das wurde letztlich verworfen.

Für Betroffene ist die Verzögerung ein klares Signal: Politische Zusagen zur Studienfinanzierung sind stark vom Haushaltsspielraum abhängig. Umso wichtiger ist es, eine realistische Finanzplanung zu machen, bei Bedarf andere Förderwege (Stipendien, Nebenjobs, Wohngeld) zu prüfen und nicht allein auf künftig höhere BAföG-Sätze zu vertrauen.

FAQ zur Bafög – Erhöhung 2027 bis 2029

Wann genau kommt die BAföG-Erhöhung?

Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro kommt zum Sommersemester 2027. Die Anhebung des Grundbedarfs erfolgt in zwei Schritten: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro (Regelsatz der Grundsicherung).

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz heute – und künftig?

Der Höchstsatz liegt aktuell bei rund 992 Euro im Monat für auswärts wohnende Studierende ohne Familienversicherung. Nach Abschluss der Erhöhungen wird er voraussichtlich deutlich über 1.100 Euro liegen, da sowohl Grundbedarf als auch Wohnkostenpauschale und ggf. KV/PV-Zuschläge steigen.

Gilt die Erhöhung auch für Schüler-BAföG und Azubis?

Ja, die Reform umfasst neben Studierenden auch Auszubildende und bestimmte Schulformen; für auswärts wohnende Schüler und Azubis sind vergleichbare Erhöhungen der Wohnpauschale vorgesehen. Die genauen Sätze hängen von der Ausbildungsart und der Wohnform ab und werden in den amtlichen Bekanntmachungen konkretisiert.

Muss ich für die höheren BAföG-Sätze einen neuen Antrag stellen?

BAföG wird grundsätzlich immer für einen bestimmten Bewilligungszeitraum bewilligt; höhere Sätze gelten, wenn Ihr Bewilligungszeitraum in das jeweilige Semester mit neuen Sätzen hineinragt oder ein neuer Antrag gestellt wird. Es reicht nicht, schon früher BAföG bezogen zu haben – Sie brauchen weiterhin aktuelle Anträge mit vollständigen Unterlagen.

Fazit

Die BAföG-Erhöhung kommt – aber sie kommt später und in Etappen: Mehr Geld für Miete gibt es erst ab Sommer 2027, der Grundbedarf erreicht das Grundsicherungsniveau sogar erst 2029. Für viele Studierende bedeutet das einerseits spürbare Entlastung, andererseits aber ein langes Warten und die Notwendigkeit, finanzielle Lücken bis dahin anderweitig zu schließen. Wer die eigenen Ansprüche kennt, Anträge rechtzeitig stellt und zusätzlich Fördermöglichkeiten nutzt, kann die Reform ab 2027 dennoch gezielt für mehr Studienfreiheit einsetzen.


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