Zahnersatz, Familienversicherung, Zuzahlungen: So teuer wird die Krankenkasse ab 2027

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Die gesetzliche Krankenversicherung bekommt ein milliardenschweres Sparpaket – und es ist längst nicht mehr nur ein Plan. Der Bundestag hat das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet, wenige Stunden später billigte auch der Bundesrat die Reform. Damit ist klar: Höhere Zuzahlungen, eine eingeschränkte Familienversicherung und Kürzungen beim Zahnersatz kommen tatsächlich – und zwar für fast 74 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland.

Warum die Reform überhaupt nötig wurde

Ohne Eingriff hätte der Kasse ein Milliardenloch gedroht. Nach Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit klafft in der GKV bereits 2027 eine Deckungslücke von rund 15,3 Milliarden Euro – bis 2030 könnte sie ohne Reform auf etwa 40 Milliarden Euro anwachsen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wollte mit ihrem Sparpaket verhindern, dass diese Lücke erneut über steigende Zusatzbeitragssätze bei den Versicherten landet. Zur Erinnerung: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag 2022 noch bei etwa 1,4 Prozent, bis Anfang 2025 hatte er sich auf rund 2,9 Prozent mehr als verdoppelt.

Das ändert sich konkret ab 2027 und 2028

Anders als im ursprünglichen Kabinettsentwurf vorgesehen, hat der Bundestag im parlamentarischen Verfahren noch einmal deutlich nachgeschärft. Die wichtigsten beschlossenen Maßnahmen im Überblick:

Der Bundeszuschuss zur GKV sinkt ab 2027 von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro jährlich – ein Minus von 2 Milliarden Euro, das die Kassen an anderer Stelle auffangen müssen.

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird nicht mehr sofort, sondern erst ab 2028 eingeschränkt. Wer den Partner oder die Partnerin weiterhin beitragsfrei mitversichern will, muss dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 außerordentlich angehoben, was vor allem Besserverdiener stärker belastet.

Beim Zahnersatz wird die Regelversorgung ab 2027 gekürzt.

Ab 2027 kommt zusätzlich eine Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke, parallel steigt die Tabaksteuer – die Mehreinnahmen sollen der GKV zugutekommen.

Bei planbaren Operationen an Knie-, Hüftgelenk, Wirbelsäule und Schulter gilt künftig eine Zweitmeinungspflicht.

Was das für Beziehende der neuen Grundsicherung bedeutet

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die frühere Leistung Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld, ausgezahlt im Rahmen der neu gestalteten Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wer diese Leistung bezieht, ist über das Jobcenter weiterhin pflichtversichert in der GKV; die Beiträge trägt der zuständige Sozialleistungsträger. Für diese Gruppe sieht das Gesetz eine zusätzliche steuerfinanzierte Entlastung vor: 250 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2027, mit der Perspektive auf weitere Aufstockungen in den Folgejahren. Sozialverbände weisen jedoch darauf hin, dass diese Entlastung nicht automatisch bedeutet, dass Grundsicherungsgeld-Beziehende von den übrigen Kürzungen verschont bleiben – höhere Zuzahlungen bei Medikamenten oder die Kürzung beim Zahnersatz betreffen grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten gleichermaßen, unabhängig vom Einkommen.

Heftige Kritik von Verbänden, Ärzten und der Opposition

Im Gesundheitsausschuss stimmte die Opposition geschlossen gegen das Gesetz und wollte die Abstimmung sogar von der Tagesordnung nehmen lassen – erfolglos. Kritisiert wurde vor allem, dass die umfangreichen Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren kaum noch nachvollziehbar gewesen seien. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bezeichnete das Paket als „Schlag ins Gesicht der Versicherten“, Ärztepräsident Klaus Reinhardt warf der Koalition vor, Versicherte würden „zur Konsolidierung des Bundeshaushalts herangezogen“. Immerhin einen Teilerfolg konnten Patientenvertreter erzielen: Mit einem gesonderten Entschließungsantrag soll die Versorgungskontinuität bei laufenden Psychotherapien über den Jahreswechsel 2026/2027 hinaus gesichert werden – die konkrete Umsetzung dazu soll nach der parlamentarischen Sommerpause folgen.

Tabelle: Der Fahrplan des GKV-Sparpakets

MaßnahmeWirkungZeitpunkt
Kürzung Bundeszuschussminus 2 Milliarden Euro jährlichab 2027
Einschränkung FamilienversicherungZusatzbeitrag von 2,5 % für mitversicherte Partnerab 2028
Anhebung Beitragsbemessungsgrenzehöhere Beiträge für Besserverdienerab 2027
Kürzung Zahnersatz-Regelversorgunggeringerer Kassenanteilab 2027
Zuckerabgabe und höhere Tabaksteuerneue Einnahmequelle für die GKVab 2027
Zusätzliche Steuerfinanzierung für Grundsicherungsgeld-Beziehende250 Millionen Euro2027, danach steigend
Zweitmeinungspflicht bei planbaren Operationenzwei festgelegte Eingriffsarten jährlichab 2028

Was Versicherte jetzt wissen sollten

Auch wenn das Gesetz beschlossen ist, betreffen die meisten Einschnitte nicht den Beitragssatz selbst, sondern den Eigenanteil bei bestimmten Leistungen. Wer bereits nahe an der Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt, sollte sich rechtzeitig bei der eigenen Kasse nach einer Befreiung nach § 62 SGB V erkundigen. Für Ehepartner in der Familienversicherung lohnt sich schon jetzt ein Blick auf das eigene Einkommen, da die neue Regelung erst 2028 greift und damit noch Zeit für eine Beratung durch die Krankenkasse bleibt.

Häufige Fragen zum GKV-Sparpaket

Ist das Gesetz wirklich schon beschlossen?

Ja. Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am selben Tag zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, einzelne Regelungen treten gestaffelt 2027 und 2028 in Kraft.

Steigen jetzt auch die Krankenkassenbeiträge?

Der Zusatzbeitragssatz soll durch das Sparpaket gerade stabil gehalten werden. Steigen können jedoch einzelne Eigenanteile, etwa bei Zahnersatz oder bei der Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028.

Betrifft die Reform auch Rentnerinnen und Rentner?

Ja, die Regelungen zu Zuzahlungen, Zahnersatz und Familienversicherung gelten grundsätzlich für alle gesetzlich Versicherten, also auch für Rentnerinnen und Rentner. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bleibt als Schutzinstrument bestehen.

Was passiert mit den Gesundheitskosten für Grundsicherungsgeld-Beziehende?

Der Bund stellt ab 2027 zusätzliche Steuermittel bereit, um die Gesundheitskosten von Beziehenden der neuen Grundsicherung stärker zu finanzieren. Von den allgemeinen Einschnitten bei Zuzahlungen oder Zahnersatz sind sie dennoch nicht automatisch ausgenommen.

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