Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Weg für eine Reform des BAföG freigemacht. Vorgesehen sind höhere Bedarfssätze, ein größerer Wohnkostenzuschuss und ein komplett digitaler Antrag. Wie die Tagesschau berichtet, sollen die zentralen Verbesserungen jedoch erst im Laufe des Jahres 2027 wirksam werden, also später als ursprünglich vereinbart. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf im Herbst noch zustimmen.
Was sich beim Bedarfssatz ändert
Der monatliche Bedarfssatz für Studierende liegt derzeit bei 475 Euro. Er soll künftig schrittweise an das Niveau der Grundsicherung herangeführt werden, das aktuell bei 563 Euro liegt. Die Anpassung soll zum Wintersemester 2027/28 beginnen und in mehreren Stufen erfolgen. Die Sätze für Schülerinnen und Schüler sollen im gleichen Verhältnis mitwachsen.
Zusätzlich soll ein Mechanismus eingeführt werden, der die Bedarfssätze künftig regelmäßig an die Preisentwicklung koppelt. Bislang wurden die Sätze unregelmäßig und oft erst nach längeren Verhandlungen angehoben, wodurch die Förderung wiederholt hinter den tatsächlichen Lebenshaltungskosten zurückblieb.
Wohnkostenzuschuss steigt mit Verspätung
Für auswärts wohnende Geförderte soll die Wohnkostenpauschale von derzeit 380 Euro auf 440 Euro monatlich angehoben werden. Diese Erhöhung war ursprünglich bereits zum bevorstehenden Wintersemester vorgesehen, tritt nun aber erst zum 1. April 2027 in Kraft. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Hochschulstädten bleibt die Pauschale damit ein zentraler Streitpunkt der Reform.
Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: Eine Studentin, die für ein WG-Zimmer aktuell 410 Euro Miete zahlt, bekommt mit der bisherigen Pauschale von 380 Euro eine Lücke von 30 Euro nicht gedeckt. Nach der Erhöhung auf 440 Euro würde die Pauschale die Miete in diesem Beispiel erstmals vollständig abdecken.
Weniger Bürokratie, digitaler Antrag
Neben den finanziellen Änderungen sieht der Gesetzentwurf auch organisatorische Erleichterungen vor. Nach dem vierten Fachsemester soll der bislang verpflichtende Leistungsnachweis entfallen. Anträge sollen künftig ausschließlich digital gestellt werden können, was nach Angaben des zuständigen Ministeriums Bearbeitungszeiten verkürzen soll. Zuständig ist das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter Ministerin Dorothee Bär.
Tabelle: Alte und neue Regelungen im Überblick
| Leistung | Bisher | Geplant | Zeitpunkt des Inkrafttretens |
|---|---|---|---|
| Bedarfssatz Studierende | 475 Euro | schrittweise bis 563 Euro | ab Wintersemester 2027/28 |
| Wohnkostenpauschale | 380 Euro | 440 Euro | ab 1. April 2027 |
| Leistungsnachweis | Pflicht nach 4. Semester | entfällt | mit Inkrafttreten des Gesetzes |
| Antragstellung | schriftlich oder online | ausschließlich digital | mit Inkrafttreten des Gesetzes |
| Anpassung der Sätze | unregelmäßig, per Verhandlung | regelmäßige Dynamisierung | nach Inkrafttreten des Gesetzes |
Kritik von Gewerkschaften und Opposition
Die Bildungsgewerkschaft GEW bezeichnete die Reform als verspätetes Reförmchen mit eingebautem Sozialabbau. Die forschungspolitische Sprecherin der Grünen, Ayse Asar, warf der Koalition vor, die Reform komme zu spät und greife zu kurz. Bereits im Juni hatte die Grünen-Fraktion im Bundestag gefordert, die Bedarfssätze direkt auf Bürgergeld-Niveau anzuheben, war damit im zuständigen Ausschuss jedoch nicht durchgedrungen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht über die aktuellen Pläne hinaus weiteren Handlungsbedarf.
Das Deutsche Studierendenwerk bewertet den Kabinettsbeschluss dagegen grundsätzlich positiv und sieht die Reform als Schritt in die richtige Richtung. Nun seien Bundestag und Bundesrat gefordert, die vorgesehenen Verbesserungen konsequent umzusetzen.
Wie viele Menschen betroffen sind
Die Zahl der Geförderten ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. 2024 erhielten laut Statistischem Bundesamt rund 612.800 Personen BAföG, der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. Davon waren rund 483.800 Studierende und rund 129.000 Schülerinnen und Schüler. Etwa 71 Prozent der Geförderten wohnten nicht mehr bei den Eltern und waren damit auf die Wohnkostenpauschale angewiesen.
Wie es jetzt weitergeht
Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Bundestag und Bundesrat sollen das Paket im Herbst 2026 beraten und verabschieden. Bleibt es beim geplanten Zeitplan, würden erste Verbesserungen zum 1. April 2027 in Kraft treten, weitere Anpassungen folgen zum Wintersemester 2027/28. Änderungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren sind bis zur endgültigen Verabschiedung nicht ausgeschlossen.
FAQ zur BAföG-Reform
Wann tritt die BAföG-Reform in Kraft
Die ersten Änderungen, insbesondere die höhere Wohnkostenpauschale, sollen zum 1. April 2027 wirksam werden. Die schrittweise Anhebung der Bedarfssätze auf Grundsicherungsniveau soll zum Wintersemester 2027/28 beginnen. Voraussetzung ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat im Herbst 2026.
Wer profitiert von den höheren Bedarfssätzen
Von der Anhebung profitieren alle aktuellen und künftigen BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, also sowohl Studierende als auch Schülerinnen und Schüler, deren Förderung auf Grundlage der Bedarfssätze berechnet wird. Die genaue Höhe der individuellen Förderung hängt weiterhin vom Einkommen der Eltern und vom eigenen Vermögen ab.
Was ändert sich beim Wohnkostenzuschuss
Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, erhält zusätzlich zum Bedarfssatz eine Wohnkostenpauschale. Diese soll von 380 auf 440 Euro monatlich steigen. Ursprünglich war diese Erhöhung bereits für das kommende Wintersemester geplant, verschiebt sich nach dem aktuellen Zeitplan aber auf den 1. April 2027.
Muss weiterhin ein Leistungsnachweis vorgelegt werden
Nach dem vierten Fachsemester soll der bislang vorgeschriebene Leistungsnachweis entfallen, sofern die Reform in der jetzigen Form beschlossen wird. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gelten die bisherigen Regelungen zum Leistungsnachweis unverändert weiter.