Pflegegeld 2027: Welche Kürzung auf Familien durch die geplanten Reform zukommen

Stand:

Autor: Experte:

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, plant meist mit jedem Euro der Pflegeversicherung. Genau deshalb sorgen die Pläne der Bundesregierung für 2027 für große Unruhe: Das Pflegegeld soll nicht einfach erhöht oder fortgeführt werden, sondern in ein neues Entlastungsbudget übergehen. Für manche Haushalte kann das mehr Flexibilität bringen – für andere drohen spürbare Einschränkungen, insbesondere bei einer neuen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3.

Wichtig ist der aktuelle Stand: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt bislang nur als Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Die geplanten Regeln können sich im Gesetzgebungsverfahren also noch ändern.

Pflegegeld soll nicht ersatzlos wegfallen

Das heutige Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie ihre Versorgung zu Hause selbst organisieren – etwa durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen. Es ist eine Geldleistung, über deren Verwendung Betroffene im Grundsatz selbst entscheiden können.

Nach dem PNOG-Entwurf soll daraus ab 2027 ein Entlastungsbudget werden. Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar: Der Betrag soll höher sein als das bisherige Pflegegeld. Gleichzeitig soll das Geld aber einen erweiterten Zweck erfüllen. Aus dem Budget sollen künftig auch bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bei geplanter Verhinderung der Pflegeperson notwendige Ersatzpflege finanziert werden.

Das ist der entscheidende Punkt: Ein nominell höherer Betrag bedeutet nicht automatisch, dass Familien finanziell besser dastehen. Wer bisher Pflegegeld vollständig für den laufenden Alltag nutzen konnte und künftig daraus zusätzlich Ersatzpflege oder Verbrauchshilfen bezahlen muss, hat für die frei organisierte häusliche Pflege möglicherweise weniger Spielraum.

Erste drei Monate: nur die Hälfte geplant

Besonders kritisch ist die geplante Regel für Menschen, die erstmals in Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 eingestuft werden. Sie sollen nach dem Entwurf in den ersten drei Monaten nur 50 Prozent des Entlastungsbudgets erhalten.

Das kann Familien in einer ohnehin belastenden Lage treffen. Ein typischer Fall: Nach einem Schlaganfall wird ein Elternteil plötzlich pflegebedürftig. Angehörige müssen Arbeitszeiten anpassen, Hilfsmittel organisieren und die häusliche Versorgung neu aufbauen. Gerade in dieser Anfangsphase wären finanzielle Reserven besonders wichtig – nach den Plänen soll aber zunächst nur die halbe Geldleistung fließen.

Als Ausgleich verweist das Ministerium auf eine intensivere Pflegebegleitung. Sie soll bei Organisation, Beratung und dem Aufbau eines tragfähigen Versorgungsnetzes helfen. Beratung kann sehr wertvoll sein, ersetzt aber nicht in jedem Fall frei verfügbare Mittel für Fahrten, Betreuung, Haushaltshilfe oder den Einkommensausfall pflegender Angehöriger.

Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallen

Für Menschen mit Pflegegrad 1 sieht der Entwurf eine besonders deutliche Änderung vor. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll wegfallen. Diese Leistung wird häufig für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt, etwa für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote.

Stattdessen plant die Bundesregierung eine stärker präventionsorientierte Unterstützung mit Beratung und Pflegebegleitung. Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds, beispielsweise für einen barrierearmen Badumbau, sollen weiterhin möglich bleiben. Dennoch ist der Wegfall der monatlich verfügbaren 131 Euro für viele Betroffene eine reale Leistungskürzung: Im Jahr entspricht das 1.572 Euro.

Die rechtliche und politische Begründung lautet, Pflegegrad 1 stärker auf Prävention auszurichten. Für Betroffene bleibt aber die praktische Frage entscheidend: Wer übernimmt die konkreten Kosten, wenn die bislang finanzierte Alltagshilfe nicht mehr bezahlt werden kann?

Neue Budgets können Flexibilität begrenzen

Neben dem Entlastungsbudget sollen weitere bisherige Einzelleistungen neu geordnet werden. Dazu zählen ein Sachleistungsbudget für Pflegedienste, ein Sozialraumbudget für Unterstützungsangebote im Alltag und ein Überbrückungsbudget für akute Pflegenotfälle.

Das Sozialraumbudget soll für Pflegegrade 2 bis 5 künftig 175 Euro monatlich betragen; für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sind 300 Euro vorgesehen. Es ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag in diesen Pflegegraden. Das Budget darf nach den Plänen nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden und verfällt am Jahresende, wenn es nicht genutzt wird.

Auch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen neu geregelt werden. In akuten Notsituationen soll das Überbrückungsbudget greifen. Bei einer planbaren Abwesenheit der Pflegeperson müsste dagegen künftig das Entlastungsbudget eingesetzt werden. Damit würden Familien Teile ihres früher frei nutzbaren Pflegegeldes für Ersatzpflege aufwenden müssen.

Höhere Hürden bei neuen Pflegegraden

Der Entwurf sieht außerdem vor, die Schwellenwerte bei der Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3 anzuheben. Wer künftig einen Antrag stellt, müsste dann eine höhere Punktzahl erreichen, um eingestuft zu werden.

Für Personen mit bereits anerkanntem Pflegegrad soll ein umfassender Besitzstandsschutz gelten. Niemand soll allein wegen der geänderten Punkteschwellen seinen bestehenden Pflegegrad verlieren. Anders ist die Lage bei Neuanträgen oder bei Menschen, die auf eine Höherstufung hoffen: Für sie könnte der Zugang zu Pflegeleistungen schwieriger werden.

Das ist besonders relevant, weil Pflegeleistungen nicht nur vom Pflegegrad abhängen. Eine niedrigere Einstufung kann auch Folgen für das verfügbare Budget, die Unterstützung durch Pflegedienste und weitere Ansprüche haben.

Pflegende Angehörige: künftige Rentenansprüche betroffen

Die Reformpläne betreffen nicht nur Pflegebedürftige. Auch pflegende Angehörige sollen Einschnitte hinnehmen. Die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenversicherungsbeiträge sollen künftig auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus begrenzt werden.

Bestehende Rentenanwartschaften sollen nach den Angaben des Ministeriums nicht gekürzt werden. Die Änderung beträfe ausschließlich Rentenansprüche, die durch Pflegezeiten künftig noch entstehen. Wer wegen der Pflege weniger arbeitet oder ganz aus dem Beruf ausscheidet, könnte also langfristig eine niedrigere Rente erhalten.

Hinzu kommt: Rentenbeiträge für Pflegetätigkeit sollen nur noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Das kann insbesondere Menschen betreffen, die auch im Rentenalter Angehörige intensiv unterstützen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Noch ist keine der beschriebenen Änderungen geltendes Recht. Familien sollten deshalb weder Leistungen vorschnell aufgeben noch Entscheidungen allein auf Grundlage von Schlagzeilen treffen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, kann sich nach dem derzeitigen Entwurfsstand auf Besitzstandsschutz bei den geänderten Einstufungsschwellen berufen.

Sinnvoll ist es, den eigenen Unterstützungsbedarf frühzeitig zu dokumentieren: Einschränkungen bei Mobilität, Selbstversorgung, kognitiven Fähigkeiten und der Bewältigung des Alltags sind für eine Pflegebegutachtung entscheidend. Bei einem laufenden oder bevorstehenden Antrag sollten Betroffene außerdem die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse nutzen und den Gesetzgebungsprozess verfolgen.

Für Angehörige gilt: Prüfen Sie, welche Leistungen derzeit genutzt werden und welche Ausgaben künftig möglicherweise aus einem gemeinsamen Budget bezahlt werden müssten. Gerade bei Ersatzpflege, Verbrauchshilfsmitteln und Angeboten zur Entlastung im Alltag kann die neue Struktur den individuellen Finanzplan verändern.

Häufige Fragen zum Pflegegeld 2027 – FAQ

Wird das Pflegegeld 2027 vollständig gestrichen?

Nach dem bisherigen Referentenentwurf nicht ersatzlos. Das Pflegegeld soll in ein Entlastungsbudget überführt werden. Allerdings soll dieses Budget zusätzliche Ausgaben abdecken, etwa bestimmte Verbrauchshilfsmittel und Ersatzpflege bei geplanter Verhinderung der Pflegeperson.

Bekommen Menschen mit bestehendem Pflegegrad weniger?

Der Entwurf sieht keinen Verlust des bestehenden Pflegegrads allein wegen höherer Einstufungsschwellen vor. Ob einzelne Haushalte finanziell schlechtergestellt werden, hängt jedoch davon ab, wie sie das neue Entlastungsbudget nutzen müssen und welche bisherigen Einzelleistungen darin aufgehen.

Warum soll bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag wegfallen?

Die Bundesregierung will Pflegegrad 1 stärker auf Prävention, Beratung und Pflegebegleitung ausrichten. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro soll nach dem Entwurf dennoch nicht mehr gezahlt werden.

Wann entscheidet sich, ob die Reform kommt?

Der PNOG-Entwurf befindet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Vor einem Inkrafttreten müssen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zustimmen. Inhalt und Zeitpunkt einzelner Regelungen können sich daher noch ändern.

Zusammenfassung von unserem Rechtsexperten

Ass. jur. Peter Kosick fasst zusammen: „Die Bundesregierung plant keine einfache Abschaffung des Pflegegeldes, aber eine grundlegende Umgestaltung. Für viele Familien wird entscheidend sein, ob ein höheres, aber stärker zweckgebundenes Entlastungsbudget die bisherigen Leistungen tatsächlich ausgleicht. Besonders belastend wären die geplante Halbierung in den ersten drei Monaten bei neuer Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3, der Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 und niedrigere künftige Rentenansprüche für pflegende Angehörige.

Der entscheidende Satz lautet deshalb: Die Reform ist noch nicht beschlossen. Betroffene sollten die Debatte aufmerksam verfolgen und ihre individuelle Pflegesituation rechtzeitig beraten lassen.“

Quellen

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.