Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 zu Hause versorgt, kann sich für den Rest des Jahres 2026 auf feste Zahlen verlassen. Das monatliche Pflegegeld liegt weiterhin bei 599 Euro, die Pflegesachleistung bei bis zu 1.497 Euro. Festgelegt ist das im § 37 SGB XI, der zuletzt zum 1. Januar 2025 angepasst wurde. Eine weitere Erhöhung ist für dieses Jahr nicht vorgesehen. Interessant wird es jedoch mit Blick auf 2027: Dort bahnt sich der größte Umbau der Pflegeversicherung seit Einführung der Pflegegrade an.
Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu Anfang Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die bisherigen Einzelleistungen in ein neues Budgetsystem überführen soll. Für Menschen, die schon heute einen Pflegegrad haben, gilt zunächst Bestandsschutz.
Betroffen von den Plänen sind vor allem künftige Neuzugänge und pflegende Angehörige, deren Rentenabsicherung sich verändern könnte. Genau darin liegt der eigentliche Nachrichtenwert: Nicht die aktuellen Beträge stehen infrage, sondern die Struktur, nach der Pflegeleistungen ab 2027 berechnet werden.
Diese Beträge gelten aktuell bei Pflegegrad 3
Die folgende Übersicht zeigt den Stand für 2026, wie ihn die Pflegekassen auf Basis des SGB XI derzeit auszahlen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | 599 Euro/Monat |
| Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | bis 1.497 Euro/Monat |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 Euro/Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam (§ 42a SGB XI) | bis 3.539 Euro/Jahr |
| Tagespflege (§ 41 SGB XI) | bis 1.357 Euro/Monat |
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI nachweisen. Bei Pflegegrad 3 ist das halbjährlich vorgeschrieben, bei Nichtwahrnehmung kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Eine Familie, die einen Angehörigen teilweise selbst pflegt und zusätzlich zweimal wöchentlich einen ambulanten Dienst einbindet, nutzt dafür rund 40 Prozent der monatlichen Sachleistung. Die verbleibenden 60 Prozent des Pflegegeldes werden dann anteilig ausgezahlt – eine sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.
Pflegereform 2027: Ein Entlastungsbudget soll das Pflegegeld ablösen
Kern des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ist ein neues Budgetsystem, das mehrere bisherige Einzelansprüche zusammenfasst. Statt getrennter Beträge für Pflegegeld, Verhinderungspflege und teilweise auch den Entlastungsbetrag soll es künftig ein Sachleistungsbudget und ein Entlastungsbudget je Pflegegrad geben. Für Pflegegrad 5 sind demnach bis zu 2.529 Euro Sachleistungsbudget und bis zu 1.079 Euro Entlastungsbudget im Gespräch.
Eine Besonderheit betrifft ausgerechnet Menschen, die künftig neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden: Für sie soll in den ersten drei Monaten nach der Einstufung zunächst nur die Hälfte des Budgets zur Verfügung stehen. Bereits laufende Fälle sind davon nach aktuellem Entwurf nicht betroffen.
Zusätzlich sieht der Entwurf vor, die Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige übernimmt, um 30 Prozent zu kürzen. Aktuell zahlt die Pflegekasse laut Bundesgesundheitsministerium Rentenversicherungsbeiträge zwischen 139 und 736 Euro monatlich, gestaffelt nach Pflegegrad und Leistungsart. Details zu den persönlichen Rentenansprüchen aus der Pflegetätigkeit liefert die Deutsche Rentenversicherung.
Wie weit ist das Gesetzgebungsverfahren?
Der ursprünglich für Ende Juni 2026 erwartete Kabinettsbeschluss ist bislang nicht erfolgt. Auch die Sitzungstermine im Juli standen ohne das PNOG auf der Tagesordnung. Nach dem vorläufigen Zeitplan des Kabinetts könnte das Gesetz nun im September 2026 behandelt werden, ein amtlich bestätigter Termin liegt jedoch noch nicht vor. Bis zur endgültigen Verabschiedung müssen zudem Bundestag und Bundesrat zustimmen. Verbände, Krankenkassen und mehrere Landesregierungen haben in ihren Stellungnahmen bereits deutliche Kritik an den geplanten Kürzungen geäußert, insbesondere bei der Absicherung pflegender Angehöriger.
Nach aktuellem Stand des Referentenentwurfs sollen die zentralen Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Bausteine wie eine neue Pflegebegleitung erst 2028. Eine regelmäßige, inflationsbasierte Anpassung aller Leistungsbeträge ist frühestens ab 2028 vorgesehen.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 3?
Aktuell stehen 599 Euro monatlich zur Verfügung, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere Privatpersonen organisiert wird. Der Betrag gilt seit Januar 2025 unverändert fort.
Ändert sich der Betrag noch in diesem Jahr?
Nein. Für 2026 ist keine weitere Anpassung des Pflegegeldes geplant. Mögliche Änderungen betreffen frühestens den 1. Januar 2027, sofern das PNOG bis dahin verabschiedet ist.
Was passiert mit bestehenden Pflegegraden bei der Reform?
Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, sieht der Referentenentwurf zunächst Bestandsschutz vor. Die geplante Halbierung des Budgets in den ersten drei Monaten soll ausschließlich Neuzugänge in Pflegegrad 2 oder 3 betreffen.
Kann Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombiniert werden?
Ja. Über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI lässt sich ein Teil der Sachleistung für einen ambulanten Dienst nutzen, während der restliche Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt wird.