Schwerbehindertenausweis gilt im Nahverkehr, doch am ICE-Schalter endet die Freifahrt

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Wer mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke unterwegs ist, kennt den Moment: Im Regionalzug reicht der Ausweis als Fahrschein, doch sobald ein ICE ins Spiel kommt, verlangt das Buchungssystem den vollen Preis. Der Grund liegt im Gesetz selbst. Die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen ist in § 228 SGB IX geregelt – und diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf den öffentlichen Personennahverkehr, nicht auf den Fernverkehr mit ICE, IC oder EC.

Die Verwechslung ist nachvollziehbar, denn im Alltag wird oft pauschal von der „Bahn-Freifahrt“ gesprochen. Tatsächlich handelt es sich um zwei getrennte Systeme: Nahverkehr mit Nachteilsausgleich auf der einen Seite, Fernverkehr mit regulärer Preisbildung auf der anderen. Wer diesen Unterschied kennt, kann die Regeln gezielt nutzen, statt an der Kasse überrascht zu werden.

Was die Wertmarke tatsächlich abdeckt

Die Wertmarke ist an bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gekoppelt: G, aG, H, Bl oder Gl. Wer eines dieser Merkzeichen trägt und das Beiblatt mit gültiger Wertmarke besitzt, fährt im gesamten Nahverkehr kostenfrei – dazu zählen Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Regionalzüge wie RE, RB oder IRE.

Menschen mit den Merkzeichen H oder Bl erhalten die Wertmarke als Rechtsanspruch vollständig kostenfrei, ebenso Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Für die Merkzeichen G, aG oder Gl fällt dagegen ein Eigenanteil an. Seit der letzten Anhebung zum 1. Januar 2025 liegt dieser bei 104 Euro für zwölf Monate beziehungsweise 53 Euro für sechs Monate – ein Betrag, der sich seither nicht verändert hat, während das Deutschlandticket zum Jahreswechsel 2025/2026 auf 63 Euro monatlich gestiegen ist. Wer die Wertmarke nutzen darf, zahlt damit umgerechnet keine neun Euro im Monat für unbegrenzte Fahrten im Nahverkehr – ein Abstand, der sich durch die jüngste Preiserhöhung beim Deutschlandticket noch einmal vergrößert hat.

Warum der ICE nicht mitgemeint ist

Für die Fernverkehrsstrecke selbst braucht es unabhängig vom Schwerbehindertenausweis ein reguläres Ticket. Der Preis richtet sich wie bei allen Reisenden nach Strecke, Auslastung, Ticketart und Buchungszeitpunkt. Ein pauschaler Rabatt aufgrund der Schwerbehinderung existiert im Fernverkehr nicht, wie auch die Deutsche Bahn in ihrer Übersicht zu Vergünstigungen für Reisende mit Behinderung bestätigt.

Trotzdem lässt sich sparen, wenn Nah- und Fernverkehr geschickt kombiniert werden. Ein Beispiel: Führt die Reise von einem Wohnort ohne ICE-Anschluss zunächst mit einem Regionalzug zu einem größeren Bahnhof, kann dieser Abschnitt komplett über die Wertmarke abgedeckt werden. Bezahlt werden muss dann nur noch der ICE-Abschnitt ab diesem Bahnhof. Bei einer Fahrt, die insgesamt etwa 210 Kilometer umfasst und bei der rund 40 Kilometer im Nahverkehr zurückgelegt werden, kann so ein spürbarer Teil der Gesamtstrecke kostenfrei bleiben, während nur der reine Fernverkehrsanteil kostenpflichtig bezahlt wird. Entscheidend ist, dass Start- und Zielbahnhof der Fahrkarte exakt zur geplanten Fernverkehrsstrecke passen.

Begleitpersonen und Merkzeichen B

Wer eine ständige Begleitung benötigt, profitiert vom Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis. Die Begleitperson kann in vielen Fällen kostenlos mitfahren, auch im Fernverkehr, und erhält dafür in der Regel eine Fahrkarte zum Preis von null Euro. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Hauptreise über Nah- oder Fernverkehr erfolgt, und muss bei der Buchung entsprechend angegeben werden.

Weitere Vergünstigungen im Fernverkehr

Auch ohne pauschale Freifahrt bietet die Deutsche Bahn Reisenden mit Schwerbehinderung einige Erleichterungen an. Dazu zählen eine ermäßigte BahnCard 25 oder BahnCard 50 bei einem Grad der Behinderung von mindestens 70, teils kostenlose oder vergünstigte Sitzplatzreservierungen sowie Unterstützung durch die Mobilitätsservice-Zentrale beim Ein-, Aus- und Umstieg. Auch Rollstühle, Rollatoren und Assistenzhunde gelten nicht als zusätzliches Gepäck und werden kostenfrei befördert.

Nahverkehr und Fernverkehr im Überblick

VerkehrsmittelKosten mit WertmarkeVoraussetzung
Bus, Straßenbahn, U-/S-BahnKostenfreiMerkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl plus Wertmarke
Regionalzüge (RE, RB, IRE)KostenfreiMerkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl plus Wertmarke
ICE, IC, ECRegulärer FahrpreisKein automatischer Nachteilsausgleich
Begleitperson (Merkzeichen B)Meist kostenfrei, auch im FernverkehrEintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis

Eine ausführliche Darstellung der gesetzlichen Grundlagen liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Informationen zum Schwerbehindertenrecht.

Häufige Fragen zur Bahnfahrt mit Schwerbehindertenausweis

Gilt die Wertmarke auch für Sparpreis-Tickets im ICE?

Nein. Die Wertmarke wirkt ausschließlich im Nahverkehr. Für ICE-Tickets, auch für Super-Sparpreise oder Flexpreise, gelten die regulären Tarife unabhängig vom Schwerbehindertenausweis.

Kann die Wertmarke rückwirkend beantragt werden?

Die Wertmarke gilt ab dem im Beiblatt vermerkten Zeitraum. Ein rückwirkender Erwerb für bereits zurückliegende Fahrten ist grundsätzlich nicht vorgesehen, weshalb eine rechtzeitige Beantragung beim zuständigen Versorgungsamt sinnvoll ist.

Was passiert, wenn im ICE nur der Schwerbehindertenausweis vorgelegt wird?

Ohne gültiges Fernverkehrsticket gilt die Fahrt als nicht ordnungsgemäß bezahlt. Es drohen ein erhöhtes Beförderungsentgelt oder eine nachträgliche Zahlungsaufforderung, unabhängig vom Grad der Behinderung.

Wird die Wertmarke für 2027 wieder teurer?

Eine erneute bundesweite Preisanpassung ist nach aktuellem Stand nicht beschlossen. Der Eigenanteil ist gesetzlich an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppelt, sodass künftige Erhöhungen grundsätzlich möglich, aber nicht automatisch vorgezeichnet sind.

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