Diese Jahrgänge erreichen später die niedrigste gesetzliche Rente – der Grund ist logisch

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Seit dem 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 42,52 Euro je Punkt – ein Anstieg von 4,24 Prozent. Wer aber wegen Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder spätem Berufseinstieg über Jahrzehnte nur wenige Entgeltpunkte sammeln konnte, spürt diesen Zuwachs kaum. Laut Deutscher Rentenversicherung entscheidet am Ende fast ausschließlich die Zahl der gesammelten Punkte über die Rentenhöhe.

Das Umlagesystem gerät unter Druck

Die gesetzliche Rente funktioniert im Umlageverfahren: Erwerbstätige finanzieren mit ihren Beiträgen die laufenden Renten. Weil geburtenschwache Jahrgänge nachrücken und die Lebenserwartung steigt, kommen auf eine Altersrentnerin oder einen Altersrentner heute nur noch rund zwei Beitragszahlende. Anfang der 1960er-Jahre waren es noch sechs. Diese Verschiebung erklärt, warum praktisch jede Rentenreform der vergangenen Jahrzehnte unter dem Vorzeichen knapper werdender Mittel stand.

Wichtig für das Verständnis: Das oft zitierte Rentenniveau beschreibt keine individuelle Rente. Es setzt eine fiktive Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn – vor Steuern, aber nach Sozialabgaben. Es ist ein Systemwert, kein persönlicher Rentenbescheid.

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Diese Gruppen sammeln besonders wenige Entgeltpunkte

Mehrere Geburtsjahrgänge und Erwerbsbiografien sind statistisch stärker betroffen als andere:

Ab Jahrgang 1964 gilt erstmals vollständig die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer 1964 geboren wurde, erreicht die abschlagsfreie Rente regulär im Jahr 2031 – die erste Generation, die die „Rente mit 67“ komplett durchläuft.

Die späten 1950er- bis frühen 1960er-Jahrgänge trafen mehrere Reformwellen mit dämpfender Wirkung auf die Rentenanpassung, während ihre Erwerbsverläufe häufig durch die Umbrüche nach der Wiedervereinigung und den Strukturwandel geprägt waren. Längere Arbeitslosigkeitsphasen und Niedriglohnbeschäftigung sind in diesen Jahrgängen überdurchschnittlich häufig, besonders in ostdeutschen Bundesländern.

Frauen der Jahrgänge etwa 1955 bis 1970 tragen weiterhin eine spürbare Rentenlücke gegenüber Männern. Teilzeit, Minijobs und Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung oder Pflege führen seltener zu vollen Entgeltpunkten. Der sogenannte Gender Pension Gap bleibt trotz Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten hoch.

Was sich seit der Reform 2025 tatsächlich geändert hat

Der Bundestag hat das „Rentenpaket 2025“ am 5. Dezember 2025 mit absoluter Mehrheit beschlossen, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Kern der Reform ist die Verlängerung der Haltelinie: Das Sicherungsniveau vor Steuern bleibt bis zum Jahr 2031 gesetzlich bei mindestens 48 Prozent fixiert. Ohne diese Verlängerung wäre das Niveau nach damaligen Berechnungen bis 2031 auf rund 47 Prozent gesunken. Ergänzend hat das Bundeskabinett am 29. April 2026 die Rentenanpassungsverordnung 2026 beschlossen, mit der der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2026 von 40,79 Euro auf 42,52 Euro stieg – ein Plus von 4,24 Prozent, das einer Standardrente rechnerisch rund 78 Euro mehr im Monat bringt.

Ein zweiter Baustein, die sogenannte Mütterrente III, soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sie hebt die angerechneten Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von bisher bis zu zweieinhalb auf drei Jahre an – das betrifft gerade die Frauenjahrgänge, die von der bisherigen Rentenlücke besonders betroffen waren, laut Bundesregierung.

Rechengrößen 2026 im Überblick

Kenngröße20252026
Vorläufiges Durchschnittsentgelt50.493 Euro51.944 Euro
Aktueller Rentenwert (ab 1. Juli)40,79 Euro42,52 Euro
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine RV96.600 Euro/Jahr101.400 Euro/Jahr
Rentenanpassung zum 1. Julirund 3,7 Prozent4,24 Prozent

Eine Beispielrechnung zeigt das Ausmaß

Wer über 38 Jahre hinweg durchgehend 1.450 Euro brutto im Monat verdient hat, kommt auf 17.400 Euro Jahreseinkommen. Bezogen auf das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro ergibt das rund 0,335 Entgeltpunkte pro Jahr, über 38 Jahre also etwa 12,7 Punkte. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro entsteht eine Bruttorente von rund 541 Euro im Monat.

Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab: die Hälfte des allgemeinen Krankenkassenbeitrags plus der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag sowie der volle Pflegeversicherungsbeitrag. Je nach Kasse und Kinderstatus verbleiben am Ende rund 470 bis 475 Euro netto vor Steuern. Diese Beispielrechnung macht deutlich, dass dauerhafte Verdienste deutlich unter dem Durchschnittsentgelt ohne zusätzliche Vorsorge nur eine geringe gesetzliche Rente ergeben.

Folgen für die Lebensqualität im Alter

Das Risiko von Altersarmut betrifft vor allem unterbrochene Erwerbsbiografien, langjährige Teilzeit und niedrige Entgeltpunkte. Die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung lag 2024 bei 15,5 Prozent, bei über 65-Jährigen liegt sie höher. Der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist über die Jahre gestiegen, bleibt gemessen an der Gesamtbevölkerung aber vergleichsweise gering.

Was betroffene Jahrgänge tun können

Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zeigt, welche Zeiten bereits erfasst sind und wo Lücken bestehen. Freiwillige Beiträge oder Ausgleichszahlungen für Abschläge können je nach Lebenslage sinnvoll sein. Wo Arbeitgeber einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, lohnt sich häufig ein genauer Vergleich der Konditionen. Private Vorsorge über kostengünstige, breit gestreute Sparpläne oder geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten kann die Lücke zusätzlich schließen, wobei individuelle Steuer- und Produktberatung unerlässlich bleibt.

Seit 2021 prüft die Rentenversicherung zudem automatisch, ob ein Grundrentenzuschlag zusteht. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, für den vollen Zuschlag 35 Jahre, verbunden mit einer Einkommensprüfung. Das ersetzt keine eigenständige Vorsorge, mildert aber niedrige Renten nach langen Erwerbs- oder Pflegezeiten ab.

Häufige Fragen zur niedrigen Rente

Sind bestimmte Geburtsjahrgänge grundsätzlich benachteiligt?

Nein, pauschal „verlorene“ Jahrgänge gibt es nicht. Die späten 1950er- bis frühen 1960er-Jahrgänge sowie ab 1964 Geborene stehen statistisch vor größeren Hürden, doch die individuelle Rente hängt am Ende von den gesammelten Entgeltpunkten ab, nicht allein vom Geburtsjahr.

Worin unterscheiden sich Grundrente und Grundsicherung im Alter?

Die Grundrente ist ein automatisch geprüfter Zuschlag zur gesetzlichen Rente nach langen Versicherungszeiten mit niedrigem Verdienst und keine Sozialleistung. Grundsicherung im Alter ist dagegen eine bedarfsgeprüfte Leistung, die greift, wenn das gesamte Einkommen den Lebensunterhalt nicht deckt.

Wovon hängt die Höhe der persönlichen Rente ab?

Maßgeblich sind die gesammelten Entgeltpunkte, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor. Ein voller Entgeltpunkt entsteht, wenn im jeweiligen Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient wurde, bei geringerem Einkommen entsprechend anteilig weniger.

Fallen auf die Bruttorente noch Abzüge an?

Ja. Rentenversicherung und Rentnerin oder Rentner teilen sich den Krankenkassenbeitrag einschließlich des halben Zusatzbeitrags je zur Hälfte, während die Pflegeversicherung vollständig von den Ruheständlern selbst getragen wird. Diese Abzüge mindern die Bruttorente spürbar.

Fazit

Die Rente mit 67 ist für die Jahrgänge ab 1964 Realität, das Rentenniveau bleibt bis 2031 gesetzlich bei mindestens 48 Prozent stabilisiert, und mit der Mütterrente III kommt ab 2027 eine spürbare Verbesserung für viele Frauenjahrgänge. Wer heute zwischen 55 und 65 Jahre alt ist, profitiert davon, das eigene Rentenkonto zeitnah zu prüfen und verbliebene Spielräume bei Nachzahlungen, betrieblicher oder privater Vorsorge zu nutzen.

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