Rente, Kindergeld, Krankschreibung: Der Stand der großen Reformpläne der Koalition

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Zwei Monate nach der Einigung im Koalitionsausschuss ist die Rentenreform inzwischen ein zentrales Streitthema zwischen Koalition, Gewerkschaften und Ärzteverbänden geworden. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Gesetzentwürfe zu Steuern, Rente und Krankschreibung noch in diesem Jahr vorliegen. Für Beschäftigte und Familien wird entscheidend, wie genau die 34 Punkte am Ende ausgestaltet werden.

Was die Koalition im Sommer beschlossen hat

Anfang Juli hatte sich die schwarz-rote Koalition im Koalitionsausschuss auf ein Paket mit 34 Maßnahmen verständigt. Es betrifft Steuern, Arbeit, Bürokratie, Wirtschaft und die soziale Sicherung. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einer „Regierung der Erneuerung“, die Koalition wolle Wettbewerbsfähigkeit stärken, Bürokratie abbauen und zugleich den Sozialstaat erhalten.

Seitdem ist ein Teil der Ankündigungen konkreter geworden, andere Punkte bleiben weiterhin offen. Klar ist: Der Beschluss im Koalitionsausschuss ist eine politische Absichtserklärung, aber noch kein Gesetz. Erst wenn Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat zugestimmt haben, gelten die neuen Regeln verbindlich.

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Steuerentlastung ab 2027 – konkrete Beträge weiterhin offen

Vorgesehen ist eine Reform der Einkommensteuer mit einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro. Angehoben werden sollen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag und das Kindergeld. Zusätzlich soll der Steuertarif so verändert werden, dass die Steuerlast bei kleinen und mittleren Einkommen weniger steil ansteigt.

Wie stark die einzelnen Beträge tatsächlich steigen, ist nach Einschätzung von Steuerberatern derzeit noch nicht festgelegt. Fest steht bislang nur, dass der Grundfreibetrag aktuell bei 12.348 Euro liegt und der Kinderfreibetrag bei 3.414 Euro je Elternteil. Das Kindergeld beträgt seit Januar 2026 bereits 259 Euro pro Kind und Monat – diese Erhöhung war bereits vor dem aktuellen Reformpaket beschlossen worden. Ob und um wie viel das Kindergeld durch das neue Paket zusätzlich steigt, ist noch nicht entschieden. Die Bundesregierung will das geplante Steuervereinfachungsgesetz nach eigenen Angaben im Herbst 2026 auf den Weg bringen.

Gegenfinanziert werden soll ein Teil der Entlastungen über eine verschärfte Reichensteuer: Der Satz von 45 Prozent soll künftig bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen, ab 280.000 Euro ist ein Satz von 47 Prozent vorgesehen.

Minijobs, Zuschläge und Handwerkerleistungen im Paket

Auch bei Minijobs ist eine Änderung geplant: Die pauschale Besteuerung soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Damit könnte sich die Kalkulation für Arbeitgeber und Beschäftigte in geringfügiger Beschäftigung verändern.

Im Gegenzug sollen Sonn- und Feiertagszuschläge stärker steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Das würde vor allem Beschäftigte im Schichtdienst betreffen, etwa in der Pflege, im Handel, in der Gastronomie und in Sicherheitsberufen. Gleichzeitig ist eine Kürzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen im Gespräch, was private Haushalte an anderer Stelle stärker belasten könnte.

Telefonische Krankschreibung: Abschaffung angekündigt, Termin weiter offen

Ein Streitpunkt mit hoher Alltagsrelevanz ist die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Sie soll durch eine Pflicht ersetzt werden, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Zugleich sollen unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen künftig härter bestraft werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Pläne scharf kritisiert und spricht von einer „Zumutung“ für niedergelassene Praxen. Auch der Hausärzteverband verweist darauf, dass telefonische Krankschreibungen nach Auswertungen der Krankenkassen nicht zu mehr Missbrauch führen. Arbeitgeberverbände dagegen fordern eine Rückkehr zur Praxispflicht und verweisen auf gestiegene Krankenstände.

Ein konkretes Datum für die Umsetzung gibt es bislang nicht. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage, die Umsetzung werde innerhalb der Bundesregierung noch geprüft. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, bleibt die bisherige Regelung bestehen – Beschäftigte können sich also weiterhin telefonisch krankmelden.

Rente: Kapitalrente und höheres Renteneintrittsalter sollen bis Jahresende Gesetz werden

Beim Rentenpaket hat die Koalition ein enges Zeitfenster gesetzt: Die 33 Vorschläge der eigens eingesetzten Rentenkommission sollen bis Ende 2026 in Gesetzentwürfe gegossen und möglichst beschlossen werden. Kern der Reform ist eine kapitalgedeckte Zusatzkomponente, die sogenannte Kapitalrente, die schrittweise bis 2031 aufgebaut werden soll. Finanziert wird sie über einen zusätzlichen, paritätisch von Beschäftigten und Arbeitgebern getragenen Beitrag von bis zu zwei Prozentpunkten.

Parallel soll der derzeit ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentenanpassung dämpfen. Für Menschen, die näher am Rentenalter stehen, ist ein Übergangsfaktor vorgesehen, der das Rentenniveau in dieser Phase bei rund 48 Prozent halten soll. Weitere zentrale Punkte: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Berufsjahren soll entfallen, ein Renteneintritt vor 64 Jahren soll auch mit Abschlägen nicht mehr möglich sein, und das gesetzliche Rentenalter soll über 67 Jahre hinaus in kleinen Schritten weiter steigen. Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, Beamte bleiben davon ausgenommen. Grundlegende Informationen zu den bestehenden Regeln der gesetzlichen Rente stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.

Gewerkschaften, Sozialverbände und Arbeitgeber kritisieren das Paket aus unterschiedlichen Richtungen: Die einen sehen die Streichung der abschlagsfreien Frührente als sozialen Einschnitt, die anderen kritisieren den zusätzlichen Beitragssatz als Belastung für die Lohnkosten.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick

BereichGeplante MaßnahmeAktueller Stand
SteuernAnhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und ArbeitnehmerpauschbetragBeschlossen dem Grunde nach, konkrete Beträge offen
SteuernSteuerentlastung von rund 10 Milliarden Euro ab 2027, volle Wirkung ab 2028Gesetzentwurf im Herbst 2026 angekündigt
SteuernVerschärfte Reichensteuer ab 250.000 bzw. 280.000 Euro EinkommenPolitisch vereinbart
MinijobsErhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 ProzentPolitisch vereinbart
ArbeitsmarktAbschaffung der telefonischen KrankschreibungKein Umsetzungstermin, aktuell weiter möglich
ArbeitsmarktSachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate möglichPolitisch vereinbart
RenteEinführung der Kapitalrente, höherer BeitragssatzGesetzentwürfe bis Ende 2026 angekündigt
RenteWegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 BerufsjahrenGesetzentwürfe bis Ende 2026 angekündigt
RenteNachhaltigkeitsfaktor wirkt wieder ab 2031Politisch vereinbart
GesundheitEntlastung der Krankenkassen um mindestens 16,3 Milliarden Euro 2027Politisch vereinbart, Details offen

Rechenbeispiel: Was das Paket für einen Haushalt bedeuten könnte

Ein Erzieher mit einem Kind arbeitet in Vollzeit und übernimmt regelmäßig Wochenenddienste mit Zuschlägen. Werden Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben, könnte sein zu versteuerndes Einkommen ab 2027 sinken. Bleiben zusätzlich Sonn- und Feiertagszuschläge stärker steuerfrei, könnte sich sein monatliches Netto spürbar verbessern.

Gleichzeitig müsste er einplanen, dass eine telefonische Krankschreibung künftig wegfallen könnte. Bei einer fiebrigen Erkältung wäre dann wieder ein Praxisbesuch nötig, sofern kein zugelassenes digitales Verfahren zur Verfügung steht. Ob unter dem Strich mehr Netto bleibt, hängt somit nicht nur von der Steuerreform ab, sondern auch davon, wie die übrigen Regeln im Alltag ausgestaltet werden. Diese Beispielrechnung ist illustrativ und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Häufige Fragen zum Reformpaket

Wann sollen die Steuerentlastungen konkret in Kraft treten?

Nach den bisherigen Ankündigungen sollen die Entlastungen ab dem 1. Januar 2027 beginnen und ab 2028 vollständig wirken. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung wird laut Bundesregierung im Herbst 2026 erwartet, die genauen Beträge stehen bislang nicht fest.

Ist die telefonische Krankschreibung bereits abgeschafft?

Nein. Die Koalition hat die Abschaffung angekündigt, ein Gesetzentwurf mit Umsetzungstermin liegt jedoch noch nicht vor. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung bleibt die telefonische Krankschreibung weiterhin möglich.

Was ändert sich konkret bei der Rente?

Geplant sind unter anderem eine kapitalgedeckte Zusatzkomponente, ein höherer Beitragssatz, das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Berufsjahren und ein schrittweise steigendes Renteneintrittsalter über 67 Jahre hinaus. Die Umsetzung soll bis Ende 2026 in Gesetzesform gebracht werden.

Ist das gesamte Reformpaket bereits geltendes Recht?

Nein. Der Koalitionsausschuss hat eine politische Einigung erzielt. Die einzelnen Maßnahmen müssen erst in Gesetzentwürfe übersetzt und anschließend von Bundestag sowie, soweit erforderlich, vom Bundesrat beschlossen werden.

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