Pflegegeld halbiert, Entlastungsbetrag gestrichen: Was das PNOG Pflegebedürftigen nimmt

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Sechs Tage vor der geplanten Kabinettssitzung stehen die Sparpläne für die Pflegeversicherung fest auf der Agenda: Gesundheitsminister Carsten Linnemann will das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September einbringen und muss für 2027 rund acht Milliarden Euro einsparen, wie Bibliomed Pflege berichtet. Für Familien mit ohnehin knappem Budget geht es um spürbare Beträge.

Während die Bundesregierung Leistungen für Pflegebedürftige zurückfahren will, zeigt die Branche auf einen anderen Kostenblock. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, warnte angesichts der Krise vor Leistungskürzungen für die Versicherten und sieht stattdessen ein erhebliches Sparpotenzial in Verwaltung und Kontrollmechanismen. Als Beispiel für unnötigen Aufwand nannte er die Kontrolle von Klositzen. Das Bild ist griffig, der Hintergrund ernst: Wer an Prüfungen spart, muss nicht an der Versorgung sparen, so die Argumentation der Anbieter.

Diese Kürzungen stehen im Entwurf

Grundlage der Debatte ist der Referentenentwurf, den noch Linnemanns Vorgängerin Nina Warken vorgelegt hatte. Das Ministerium rechnet mit einem Loch von insgesamt rund 22,5 Milliarden Euro in den kommenden beiden Jahren. Gestopft werden soll es zu einem großen Teil auf der Leistungsseite.

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Am härtesten trifft es Menschen mit Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro soll gestrichen, gleichzeitig die Prävention gestärkt werden. Der Anspruch ist derzeit in § 45b SGB XI geregelt und für viele Betroffene die einzige Geldleistung der Pflegekasse, mit der etwa eine Haushaltshilfe oder ein Betreuungsangebot bezahlt wird.

Auch der Weg in einen Pflegegrad soll schwieriger werden. Pflegegrad 1 soll künftig erst ab 15 gewichteten Punkten erreicht werden, statt wie bisher bei 12,5 Punkten. Nach Einschätzung von Fachleuten dürfte das insbesondere Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und alleinlebenden Antragstellern den Zugang zu Leistungen erschweren. Bestehende Pflegegrade sollen nach Entwurfsstand geschützt bleiben, die Verschärfung zielt auf Neuanträge.

Hinzu kommt eine Kürzung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, also genau dann, wenn Familien die Versorgung neu organisieren müssen. Der Entwurf sieht vor, das Pflegegeld in den ersten drei Monaten nach einer Ersteinstufung deutlich zu kürzen. Das Ministerium kalkuliert dadurch mit Minderausgaben von rund 900 Millionen Euro im Jahr 2027.

Was die Pläne in Euro bedeuten

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Eine 79-jährige Witwe wird nach einem Sturz im März 2027 erstmals in Pflegegrad 2 eingestuft, ihr Sohn übernimmt die Versorgung. Nach heutigem Recht stünden ihr 347 Euro Pflegegeld im Monat zu. Bei einer Halbierung in den ersten drei Monaten fehlen dem Haushalt rund 520 Euro, und das in einer Phase, in der häufig Hilfsmittel, Umbauten und Fahrten anfallen.

Noch deutlicher ist der Effekt bei Pflegegrad 1: Fällt der Entlastungsbetrag weg, verliert eine betroffene Person 1.572 Euro im Jahr. Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Bezügen oder für Menschen, die bereits Grundsicherung beziehen, ist das kein Randbetrag. Reicht das eigene Geld nicht mehr, bleibt oft nur der Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.

LeistungHeutige RechtslageGeplant laut EntwurfAktueller Stand
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1131 Euro monatlichStreichungweiter im Entwurf
Pflegegeld nach Ersteinstufungvoller Betrag (Pflegegrad 2: 347 Euro)erste drei Monate deutlich gekürztweiter im Entwurf
Schwelle Pflegegrad 112,5 Punkte15 Punkteweiter im Entwurf
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 Euro monatlich als eigene LeistungAufgehen im Entlastungsbudgetweiter im Entwurf
Rentenbeiträge für pflegende Angehörigevolle Übernahme durch Pflegekassenur noch 70 Prozentlaut Minister gestrichen
Pflegebeitrag KinderloseZuschlag 0,6 Prozentpunkte0,7 Prozentpunkteweiter im Entwurf

Eine Korrektur, der Rest bleibt

Seit Veröffentlichung des Entwurfs im Juni hat sich die Lage in einem Punkt geändert. Mit dem Ministerwechsel Ende Juli rückte Carsten Linnemann an die Spitze des Gesundheitsressorts. Er hatte bereits im August erklärt, bei pflegenden Angehörigen nicht bei der Rente sparen zu wollen. Im Gesundheitsausschuss bekräftigte er das und schloss Kürzungen aus, nachdem der frühere Entwurf vorgesehen hatte, dass Pflegekassen nur noch 70 Prozent dieser Ansprüche tragen sollten.

Die übrigen Einschnitte sind davon nicht berührt. Unverändert bleiben der Ausschluss beim Pflegegrad 1, die Neuordnung der 42-Euro-Leistung für Pflegehilfsmittel und die Budgetstruktur. Parallel soll eine unabhängige Kommission die grundlegende Reform vorbereiten. Linnemann will sie im Oktober einsetzen, Ergebnisse sollen spätestens im März 2027 vorliegen.

Der Zeitplan ist bereits mehrfach gerissen. Der vom bpa anvisierte 23. September ist ohne Kabinettsbeschluss verstrichen, als nächster Termin gilt der 30. September; eine veröffentlichte Tagesordnung liegt noch nicht vor. Die Regierung hält dennoch am Start zum 1. Januar 2027 fest. Danach müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz noch beraten. Geltendes Recht ist bis dahin weiterhin das heutige SGB XI.

Bürokratie als ungenutzte Sparquelle

Die Anbieter argumentieren, das Geld liege an anderer Stelle. Der bpa hat den Aufwand allein für das Einlesen der Gesundheitskarten bei ärztlichen Terminen erhoben. Hochgerechnet auf 26.799 ambulante Dienste und Pflegeeinrichtungen ergibt sich daraus laut Verband ein Gesamtaufwand von rund 2,3 Millionen Stunden pro Jahr. Stunden, die nicht bei den Pflegebedürftigen ankommen.

Aus den Kliniken kommen ähnliche Signale. In den deutschen Krankenhäusern sind etwa 176.000 Vollzeitkräfte ausschließlich mit bürokratischen Aufgaben befasst. Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft könnten bis zu 15 Milliarden Euro jährlich eingespart werden, wenn 25 vorgeschlagene Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und zum Bürokratieabbau umgesetzt würden. Linnemann hat reagiert und einen Entwurf zum Bürokratierückbau noch für 2026 angekündigt, mit dem Dokumentationspflichten sowie Abrechnungsprüfungen risikoorientierter gestaltet werden sollen. Ob dieser Abbau die Kürzungen ersetzen oder nur ergänzen soll, ist offen.

Häufige Fragen zur Pflegereform

Gelten die Kürzungen bereits?

Nein. Der Entwurf ist noch nicht vom Kabinett beschlossen, und auch danach müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis zum Inkrafttreten gelten Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Pflegegrad-Schwellen unverändert nach dem aktuellen SGB XI.

Verlieren Menschen mit bestehendem Pflegegrad 1 ihren Grad?

Nach dem derzeitigen Entwurfsstand sollen bestehende Einstufungen geschützt bleiben. Die höhere Punkteschwelle betrifft Neuanträge. Der Wegfall des Entlastungsbetrags ist allerdings als Leistungsänderung für Pflegegrad 1 insgesamt geplant.

Ist die Rentenkürzung für pflegende Angehörige vom Tisch?

Minister Linnemann hat öffentlich und im Gesundheitsausschuss erklärt, die Kürzung solle entfallen. Verbindlich wird das erst mit dem Kabinettsentwurf und dem späteren Gesetzesbeschluss.

Was passiert, wenn das Geld für die Pflege nicht mehr reicht?

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden. Diese Leistung greift nachrangig, also erst nach Einsatz eigener Mittel.

Meinung: Gespart wird am falschen Ende

Die Finanznot der Pflegeversicherung ist real, und niemand sollte so tun, als ließe sich ein Defizit dieser Größe allein mit weniger Formularen schließen. Trotzdem ist die Schieflage des Entwurfs auffällig: Die Einschnitte treffen gezielt jene, die am Anfang einer Pflegesituation stehen oder nur leichte Einschränkungen haben, also Menschen, bei denen frühe Hilfe spätere, deutlich teurere Pflege verhindern kann. Dass Linnemann die Rentenkürzung zurücknimmt, ist richtig, zeigt aber auch, dass der Entwurf korrigierbar ist. Wer zugleich Tausende Stunden in Kartenlesegeräten und Kontrollen von Sanitärobjekten versickern lässt, muss erklären, warum die Rechnung zuerst bei Pflegebedürftigen mit kleinem Budget landet. Der Bürokratieabbau gehört nicht in ein späteres Gesetz, sondern in dieses.

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