Nur wenige Tage nach der Abgeordnetenhauswahl liegen in Zehntausenden Berliner Briefkästen Mieterhöhungsverlangen der städtischen Vermieter. Wie der Tagesspiegel berichtet, verteidigen die Unternehmen die Schritte als notwendig für Investitionen. Für Haushalte mit knappem Budget oder Grundsicherungsbezug fällt die Post in eine Phase, in der Jobcenter die Wohnkosten seit Juli strenger prüfen.
Fast 100.000 Mieterhöhungen in einem Jahr
Die Dimension ist beträchtlich. Im Laufe des Jahres 2026 gehen Mieterhöhungsverlangen der landeseigenen Wohnungsunternehmen an 98.286 Haushalte. Ursprünglich war von rund 90.000 die Rede, die Zahl wurde von den Unternehmen nachträglich nach oben korrigiert. Die sieben städtischen Gesellschaften, darunter Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM, bewirtschaften rund 400.000 Wohnungen. Damit gehört etwa jede fünfte Berliner Mietwohnung der öffentlichen Hand.
Ingo Malter, Geschäftsführer der Stadt und Land und Sprecher aller sieben Unternehmen, begründet die Erhöhungen mit dem Investitionsbedarf bei Neubau und energetischer Sanierung. Nach seinen Angaben liegen die Aufschläge je nach Unternehmen im Durchschnitt zwischen 15 und 30 Euro monatlich, bei einzelnen Wohnungen über 100 Quadratmeter können es auch mehr als 100 Euro sein.
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Bürger & Geld auf Google News folgenDer neue Mietspiegel als Auslöser
Dass die Schreiben gerade jetzt gehäuft eintreffen, erklären die Unternehmen mit dem Berliner Mietspiegel, der im Juni 2026 erschienen ist. Die darin ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmieten liegen im Mittel rund sieben Prozent über dem Stand von 2024. Die neuen Werte mussten zunächst in die Abrechnungssysteme übertragen werden, so die Darstellung der Landeseigenen.
Die Linkspartei sieht das anders. Sie wirft den Unternehmen vor, die Schreiben bewusst erst nach dem Wahltermin versandt zu haben. Malter weist das zurück: Die Mietenpolitik richte sich nicht nach dem Wahlkalender.
Welche Grenzen für die Landeseigenen gelten
Bundesweit gilt in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin eine Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen nach § 558 BGB innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Für die städtischen Gesellschaften kommen engere Regeln aus der Kooperationsvereinbarung mit dem Senat hinzu.
| Regel | Allgemeiner Mietmarkt Berlin | Landeseigene Wohnungsunternehmen |
|---|---|---|
| Kappungsgrenze in drei Jahren | 15 Prozent | 11 Prozent |
| Obergrenze für gesamten Bestand | keine | 2,9 Prozent Mietsteigerung pro Jahr |
| Leistbarkeitsregel | keine | Nettokaltmiete max. 27 Prozent des Haushaltseinkommens |
| Obergrenze Vergleichsmiete | ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel | ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel |
Eine Einschränkung bei der 27-Prozent-Regel wird oft übersehen: Nach Angaben des Berliner Mietervereins können sich nur Haushalte darauf berufen, deren Einkommen innerhalb der für einen Wohnberechtigungsschein maßgeblichen Grenzen liegt. Laut Malter wird die Regel in der Praxis kaum in Anspruch genommen. Er wertet das als Beleg für bezahlbare Mieten, der Mieterverein hält dagegen das Antragsverfahren für zu kompliziert.
Ein Rechenbeispiel aus dem Bestand
Wie sich eine solche Erhöhung im Alltag niederschlägt, zeigt ein Beispiel: Eine 58 Quadratmeter große Wohnung kostet bislang 7,20 Euro netto kalt pro Quadratmeter, also 417,60 Euro im Monat. Steigt der Quadratmeterpreis auf 7,65 Euro, beträgt die Nettokaltmiete künftig 443,70 Euro. Das sind 26,10 Euro mehr pro Monat oder gut 313 Euro im Jahr. Die Erhöhung liegt mit gut sechs Prozent unter der Elf-Prozent-Grenze der Landeseigenen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Bestandsmiete der Landeseigenen lag Ende 2025 bei 7,09 Euro pro Quadratmeter.
Was die Erhöhung für Haushalte mit Grundsicherung bedeutet
Besonders heikel ist die Lage für Haushalte, die auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sind. Seit Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld, und die Wohnkosten während der Karenzzeit werden höchstens bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Mietobergrenze übernommen. Nach Ablauf dieser Schutzphase zählt allein der kommunale Richtwert. Rechtsgrundlage ist § 22 SGB II.
Solange die Miete auch nach der Erhöhung als angemessen gilt, trägt das Jobcenter den Aufschlag in der Regel mit. Rutscht eine Wohnung durch die Erhöhung jedoch über die Grenze, droht eine Aufforderung zur Kostensenkung. Kann die Differenz nicht ausgeglichen werden, muss sie aus dem Regelsatz bezahlt werden, der für 2026 bei einer Nullrunde geblieben ist. Ob trotz Überschreitung höhere Kosten anerkannt werden, ist im Einzelfall zu prüfen.
Mieterverein fordert Rücknahme, Linke plant Mietenstopp
Kritik kommt nicht nur von der Linken. Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, hält es für unzureichend, dass die Landeseigenen lediglich auf den gesetzlichen Rahmen verweisen. Er fordert, die Erhöhungen zurückzunehmen und weitere Schreiben bis zum Ende der Koalitionsverhandlungen zurückzuhalten.
Damit rückt die Landespolitik ins Zentrum. Die Linke ist bei der Wahl am 20. September mit 25,7 Prozent mit großem Abstand stärkste Kraft geworden und hat Grüne und SPD zu Sondierungen über ein rot-grün-rotes Bündnis eingeladen. Die SPD hat signalisiert, mit der Linken sprechen zu wollen, betont aber hohe Hürden. Rechnerisch wäre auch ein Bündnis aus CDU, Grünen und SPD möglich. Stand Anfang Oktober laufen erst die Sondierungen, formelle Koalitionsverhandlungen haben noch nicht begonnen.
Die Linke fordert in ihrem Programm einen bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre. Dafür fehlt dem Land die Gesetzgebungskompetenz, für die eigenen Unternehmen könnte ein linksgeführter Senat einen solchen Stopp aber anordnen. Das gab es bereits: Nach dem vom Bundesverfassungsgericht gekippten Mietendeckel beschloss Rot-Grün-Rot Ende 2022 einen Mietenstopp für die Landeseigenen, den die schwarz-rote Koalition später durch die heutigen Regeln ersetzte.
Malter warnt vor einer Neuauflage. Ein Stopp würde die Investitionskraft mittel- bis langfristig schwächen. Die Unternehmen verweisen darauf, dass sie im vergangenen Jahr rund 5.000 Neubauwohnungen fertiggestellt haben, was 45,5 Prozent aller Berliner Fertigstellungen entspricht. Zwischen 2016 und 2025 seien ihre Bestandsmieten um 22,1 Prozent gestiegen, die Verbraucherpreise um 27,5 Prozent und die Nominallöhne um 44,3 Prozent.
Auf Bundesebene bleibt die Kappungsgrenze unangetastet
Auch der Bund arbeitet am Mietrecht. Das Bundeskabinett hat im April 2026 den Entwurf „Mietrecht II“ von Justizministerin Stefanie Hubig beschlossen, der Bundestag beriet ihn am 9. Juli in erster Lesung. An der Kappungsgrenze und der ortsüblichen Vergleichsmiete ändert der Entwurf nichts. Im Mittelpunkt stehen Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitverträge. Für die aktuellen Erhöhungen der Landeseigenen ist die Reform damit ohne direkte Wirkung.
Häufige Fragen zur Mieterhöhung bei den Berliner Landeseigenen
Wie viel Zeit bleibt für die Zustimmung zur Mieterhöhung?
Nach § 558b BGB endet die Überlegungsfrist mit Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens. Die höhere Miete wird frühestens ab Beginn des dritten Monats nach Zugang fällig. Ein im Oktober zugestelltes Verlangen kann also frühestens zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Gilt die 27-Prozent-Regel für alle Mieter der Landeseigenen?
Nein. Die Leistbarkeitsregel greift nur für Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Grenzen für einen Wohnberechtigungsschein liegt. Zudem wird sie nicht automatisch angewendet, sondern setzt einen Antrag beim jeweiligen Wohnungsunternehmen voraus.
Übernimmt das Jobcenter eine höhere Miete automatisch?
Nicht automatisch. Die Erhöhung muss dem Jobcenter mitgeteilt werden. Übernommen wird sie, solange die Gesamtkosten innerhalb der Berliner Angemessenheitsgrenzen bleiben. Liegt die Miete danach darüber, prüft das Jobcenter den Einzelfall und kann zur Kostensenkung auffordern.
Kann ein neuer Senat die verschickten Erhöhungen noch stoppen?
Ein neuer Senat könnte die Landeseigenen per Gesellschafterweisung oder geänderter Kooperationsvereinbarung zu einem Mietenstopp verpflichten. Ob bereits verschickte Erhöhungen zurückgenommen würden, ist offen. Aktuell laufen erst Sondierungen, eine neue Regierung ist noch nicht gebildet.
Meinung der Redaktion
Die Landeseigenen bewegen sich formal korrekt innerhalb ihrer Vereinbarungen, und ihr Hinweis auf den Investitionsbedarf ist nicht von der Hand zu weisen. Trotzdem bleibt ein schaler Beigeschmack: Ausgerechnet die städtischen Vermieter, die als soziales Gegengewicht zum freien Markt gedacht sind, schöpfen ihren Spielraum mitten in der Regierungsbildung aus. Für Haushalte in der Grundsicherung trifft das auf strengere Wohnkostenregeln seit Juli, sodass schon 20 oder 30 Euro zum Problem werden können. Die finanzielle Lücke bei Neubau und Sanierung ist eine Aufgabe des Landeshaushalts. Sie dauerhaft über die Mieten der eigenen Bestände zu schließen, verschiebt eine politische Verantwortung auf diejenigen, die am wenigsten Ausweichmöglichkeiten haben. Ein künftiger Senat, gleich welcher Farbe, sollte die Kooperationsvereinbarung deshalb nicht nur an den Bedürfnissen der Bilanzen, sondern auch an der Lebensrealität der Mieter ausrichten.