Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung bei einem Beitragssatz von 3,6 Prozent für 2027 mit einem Defizit von 7,6 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Ein neuer „Check-up 60+“ soll Risiken erkennen, bevor Pflege nötig wird. Am 5. November berät der Bundestag erstmals über den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes.
Was der Kabinettsentwurf für Versicherte ab 60 vorsieht
Das Bundeskabinett hat am 30. September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) verabschiedet. Der Entwurf enthält eine neue Früherkennungsuntersuchung. Versicherte ab 60 sollen einen Anspruch auf den „Check-up 60+“ erhalten. Er ergänzt die bisherige Gesundheitsuntersuchung und soll gesundheitliche Risiken und Belastungen früh erfassen, damit Menschen ihre Selbstständigkeit behalten und seltener pflegebedürftig werden.
Ein eigenständiges neues Vorsorgeprogramm ist das also nicht. Der Check-up 60+ setzt auf die allgemeine Gesundheitsuntersuchung auf, die gesetzlich Versicherte schon heute bei ihrer Hausarztpraxis nutzen können. Neu ist der Blick auf das Alter. Es geht weniger um einzelne Laborwerte. Gefragt wird, was einen Menschen um die 60 später im Alltag einschränken könnte: Stürze, nachlassende Mobilität, schleichende chronische Erkrankungen.
Im Entwurf gehört der Check zu einem größeren Paket unter dem Motto „Reha vor Pflege“. Bei der Pflegebegutachtung soll konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf verringern kann. Dazu kommt eine neue fachliche Pflegebegleitung für Betroffene und Angehörige.
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Bis zur ersten Untersuchung ist es noch ein weiter Weg
Mit dem Kabinettsbeschluss steht nur fest, dass es den Check geben soll. Wie er aussieht, steht noch nicht fest. Untersuchungsinhalte, Teilnahmevoraussetzungen und Vergütung sind noch offen, und einen Anspruch, den Praxen abrechnen könnten, schafft der Kabinettsbeschluss noch nicht. Nach dem Entwurf soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Details bis Ende 2028 in einer Richtlinie regeln. Dazu gehören die Inhalte, der Abstand zwischen zwei Untersuchungen und die Anforderungen an die Beratung. Wer heute 60 ist, wird den neuen Check also frühestens mit Anfang 60 erleben, möglicherweise auch später.
Für die bestehende Vorsorge ändert sich nichts. Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren haben einmal Anspruch auf den Check-up, ab 35 alle drei Jahre. Das gilt auch für alle über 60. Parallel arbeitet der G-BA an einer anderen Baustelle. Er berät nach einer Mitteilung vom 15. Oktober über die Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchungen. Den Auftrag dazu hat ihm der Gesetzgeber mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erteilt, die Überprüfung soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Wie beide Verfahren zusammengeführt werden, ist noch nicht bekannt. Den aktuellen Stand der Beratungen veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss.
Der Zeitplan im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf hat das Kabinett verlassen und liegt jetzt bei Bundestag und Bundesrat. Seit dem 9. Oktober hat der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftige Drucksache 587/26 vorliegen. Für die erste Lesung im Bundestag am 5. November sind 60 Minuten Beratungszeit angesetzt. Danach geht der Entwurf federführend an den Gesundheitsausschuss.
| Termin | Station |
|---|---|
| 30. September 2026 | Kabinettsbeschluss |
| 9. Oktober 2026 | Entwurf liegt dem Bundesrat vor |
| 5. November 2026 | Erste Lesung im Bundestag |
| November 2026 | Anhörung im Gesundheitsausschuss |
| 20. November 2026 | Erster Durchgang im Bundesrat |
| 11. Dezember 2026 | Zweite und dritte Lesung im Bundestag |
| 18. Dezember 2026 | Zweiter Durchgang im Bundesrat |
| 1. Januar 2027 | Geplantes Inkrafttreten des Hauptteils |
| 1. Januar 2028 | Inkrafttreten weiterer Teile |
| bis 31. Dezember 2028 | G-BA soll Details zum Check-up 60+ festlegen |
Diese Beratungsfolge stammt aus dem Gesetzesmonitor des AOK-Bundesverbands. Termine können sich im Verfahren noch verschieben. Inhaltlich steht ebenfalls noch nicht alles fest. Für die SPD-Fraktion hat der Gesundheitspolitiker Christos Pantazis angekündigt, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich nachzubessern. Die meisten Streitpunkte betreffen Eigenanteile und Pflegeleistungen und weniger die Vorsorge. Änderungen am Gesamtpaket können sich aber auch auf den Check-up auswirken.
Die eigentliche Strukturreform kommt erst später. Eine Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine dauerhaft tragfähige Finanzierung und Versorgung vorlegen. Ein erster Gesetzentwurf daraus soll nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bis Ostern 2027 im Kabinett liegen.
Was Fachleute am Ansatz bezweifeln
Gegen mehr Vorsorge im Alter wendet kaum jemand etwas ein. Umstritten ist der Zeitpunkt. Matthias Schömann-Finck, Professor an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement, hält einen festen Stichtag, ab dem Prävention beginnt, nicht für die beste Lösung. Er räumt allerdings ein, dass späte Vorsorge immer noch besser ist als keine. Der Hintergrund: Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören zu den häufigen Ursachen späterer Pflegebedürftigkeit. Sie entwickeln sich oft über Jahrzehnte, lange vor dem 60. Geburtstag.
Auch in den Praxen gibt es Fragen. Für Hausärzte und Geriater könnte mehr Abstimmung mit Pflegefachkräften, dem Medizinischen Dienst und den Reha-Trägern auf sie zukommen. Ob die Untersuchung dort ankommt, wo sie am meisten bringt, hängt auch davon ab, ob die Praxen genug Termine dafür haben.
Häufige Fragen zum Check-up 60+
Ab wann gibt es den Check-up 60+?
Einen festen Starttermin gibt es noch nicht. Zuerst müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, geplant ist das bis Mitte Dezember 2026. Danach legt der Gemeinsame Bundesausschuss Inhalt und Ablauf fest. Laut Entwurf hat er dafür bis Ende 2028 Zeit. In den Praxen dürfte die Untersuchung deshalb erst danach angeboten werden.
Was gilt bis dahin für Versicherte über 60?
Die allgemeine Gesundheitsuntersuchung bleibt bestehen. Gesetzlich Versicherte ab 35 haben alle drei Jahre Anspruch darauf, auch nach dem 60. Geburtstag. Zum Check-up gehören ein Gespräch über Vorerkrankungen, eine körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Blut- und Urinwerte und ein Blick auf den Impfstatus.
Wer übernimmt die Kosten?
Der Check-up 60+ ist als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geplant und wird im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert. Wie bei der bisherigen Gesundheitsuntersuchung tragen die Krankenkassen die Kosten. Wie die Praxen dafür bezahlt werden, ist noch offen.
Haben auch Privatversicherte Anspruch?
Der Entwurf regelt den Anspruch für gesetzlich Versicherte. Ob private Krankenversicherungen eine vergleichbare Untersuchung bezahlen, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine gesetzliche Pflicht für die privaten Versicherer enthält der Entwurf nach bisherigem Stand nicht.
Einschätzung der Redaktion
Der Check-up 60+ ist der freundlichste Teil eines Reformpakets, das sonst vor allem aus Beitragszuschlägen und Einschnitten besteht. Die Idee leuchtet ein: Wer Stürze, Gebrechlichkeit oder eine beginnende Demenz früh erkennt, kann Pflege oft hinauszögern. Das hilft den Betroffenen und entlastet eine Kasse, der das Geld ausgeht. Trotzdem steht im Moment mehr Ankündigung als Leistung im Raum. Bis Ende 2028 kann sich der G-BA mit den Details Zeit lassen, und bis dahin ist vieles offen. Wer etwas für die eigene Gesundheit tun will, muss darauf nicht warten. Der reguläre Check-up alle drei Jahre gibt es bereits, und er wird zu selten genutzt. Ob der neue Check mehr bringt, hängt am Ende davon ab, was in der Praxis daraus folgt: eine Reha, eine Sturzprävention oder eine Beratung zur Wohnungsanpassung. Bleibt es beim Ausfüllen eines Bogens, wird er die Pflegekasse kaum entlasten.