101-Jähriger verliert Pflegegeld: Warum Pflegegrad 3 allein nicht für die Zahlung reicht

Autor: Experte:

Datum:

|     Lesezeit: 7 Min.

Walter Krieg ist 101 Jahre alt und hat Pflegegrad 3. Trotzdem überweist ihm seine Pflegekasse seit Ende Mai kein Pflegegeld mehr. Der Fall wird bekannt, während der Bundestag am 5. November erstmals über das Pflegeneuordnungsgesetz berät. Dieses Gesetz soll das Pflegegeld ab 2027 neu regeln. In vielen Haushalten hängt die häusliche Versorgung an genau diesem Betrag.

Pflegegrad bestätigt, Zahlung eingestellt

Krieg lebt in Dessau-Roßlau allein in dem Haus, das er nach dem Krieg selbst wieder aufgebaut hat. Er versorgt seine Katzen, fährt mit dem Elektromobil durch den Park und arbeitet noch in seiner Werkstatt. Bei einem Krankenhausaufenthalt im Frühjahr wurde er erneut begutachtet. Am Ergebnis änderte sich nichts, Pflegegrad 3 blieb bestehen.

Ende Mai teilte die AOK Sachsen-Anhalt ihm nach Medienberichten mit, dass sie das Pflegegeld von 599 Euro im Monat nicht weiterzahlt. Stattdessen verwies sie auf professionelle Pflegesachleistungen. Hintergrund ist eine Veränderung in seinem Umfeld. Sein Neffe kann die Pflege nicht mehr übernehmen. Ein Freund kommt zwar jeden Tag vorbei, will aber nicht offiziell als Pflegeperson eingetragen werden.

Krieg legte Widerspruch ein, die Kasse wies ihn zurück. Gegenüber der „Bild“ kündigte die AOK an, den Vorgang noch einmal zu prüfen. Ein Ergebnis dieser Prüfung war bis Redaktionsschluss nicht öffentlich bekannt.

Ihre Meinung ist gefragt:

Sollten Pflegekassen bei einer Versorgungslücke zuerst eine Kombinationsleistung anbieten, bevor sie das Pflegegeld komplett einstellen?

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen Auf Google News folgen
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.

Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!

Was das Gesetz für die Auszahlung verlangt

Pflegegeld ist eine Geldleistung für selbst organisierte Pflege. Der Pflegegrad allein reicht dafür nicht aus. Nach § 37 SGB XI muss die pflegebedürftige Person mit dem Geld die nötigen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die pflegerische Betreuung und die Hilfen im Haushalt „in geeigneter Weise selbst“ sicherstellen. Wenn die Kasse zu dem Ergebnis kommt, dass das nicht mehr gelingt, kann sie das Pflegegeld einstellen. Der Pflegegrad bleibt davon unberührt.

Eine Pflicht, die Pflege von Verwandten erledigen zu lassen, steht nicht im Gesetz. Das Bundesgesundheitsministerium nennt ausdrücklich auch Freunde, Nachbarn und Ehrenamtliche als mögliche Helfer. Auch die Eintragung als „offizielle Pflegeperson“ ist keine Voraussetzung für das Pflegegeld. Sie spielt vor allem für die Rentenversicherung des Helfers eine Rolle. Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse nur, wenn jemand mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage.

Im Fall Krieg kommt es deshalb auf eine andere Frage an. Die Kasse muss klären, ob die tägliche Hilfe des Freundes den tatsächlichen Bedarf abdeckt. Einkäufe und Gesellschaft ersetzen keine Unterstützung beim Waschen oder Anziehen, falls diese gebraucht wird. Umgekehrt spricht ein selbstbestimmter Alltag mit Werkstatt und Elektromobil nicht gegen einen Anspruch. Die Pflegeversicherung soll nach § 2 SGB XI gerade ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen.

Die Kasse muss die Lücke konkret benennen

Wer eine laufende Leistung einstellt, muss dafür einen Bescheid erlassen, der die tatsächlichen und rechtlichen Gründe erkennen lässt. Das schreibt § 35 SGB X vor. In einem solchen Bescheid müsste stehen, welche notwendige Hilfe fehlt und warum der Freund diese Lücke nicht schließt. Eine ausführliche Begründung der AOK ist bisher nicht öffentlich.

Nach einem zurückgewiesenen Widerspruch bleibt in der Regel ein Monat Zeit für eine Klage beim Sozialgericht (§ 87 SGG). Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei. Wenn der Zahlungsstopp die Versorgung gefährdet, ist zusätzlich ein Eilantrag nach § 86b SGG möglich. Akteneinsicht nach § 25 SGB X zeigt, auf welche Feststellungen sich die Kasse stützt, etwa auf Notizen aus dem Gutachten oder aus Beratungsbesuchen.

Zwischen Pflegegeld und Pflegedienst gibt es einen Mittelweg

Der Verweis auf einen Pflegedienst bedeutet nicht, dass der Freund aus dem Spiel ist. Über die Kombinationsleistung lassen sich Sachleistung und Pflegegeld mischen. Ein Beispiel bei Pflegegrad 3: Ein ambulanter Dienst übernimmt morgens die Körperpflege und rechnet dafür 449,10 Euro ab. Das sind 30 Prozent des Sachleistungsbetrags von 1.497 Euro. Dann stehen noch 70 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung, also 419,30 Euro im Monat. Den Rest des Tages kann weiter der Freund abdecken.

Für Menschen in einer Lage wie Krieg wäre das oft die realistischere Lösung als ein Entweder-oder. Voraussetzung ist ein Pflegedienst vor Ort mit freien Kapazitäten. Daran fehlt es in vielen Regionen.

Die Pflegereform 2027 verändert die Beträge

Das Bundeskabinett hat am 30. September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung rechnet ohne Gegenmaßnahmen für 2027 mit einem Defizit der Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November angesetzt. Nach den bisher bekannten Planungen sollen Bundestag und Bundesrat im Dezember abschließend entscheiden, Inkrafttreten wäre der 1. Januar 2027. Mitte Oktober hat das Kabinett außerdem eine Kommission für weitergehende Strukturfragen eingesetzt. Die SPD-Fraktion hat Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren angekündigt.

Am Grundprinzip des Falls ändert der Entwurf nichts. Auch künftig soll Geld für selbst organisierte Pflege nur fließen, wenn die Versorgung zu Hause funktioniert. Die Leistungen werden aber in neue Budgets umgebaut.

Leistung bei Pflegegrad 3Heute (2026)Kabinettsentwurf ab 2027
Pflegegeld599 Euro im Monat630 Euro im Monat, neu als „Entlastungsbudget“
Pflegesachleistungbis 1.497 Euro im Monatbis 1.590 Euro im Monat als Sachleistungsbudget
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euroeigenständiger Jahresbetrag soll entfallen
Beratung zu HausePflichtbesuch halbjährlichneue Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI geplant

Alle Werte für 2027 stammen aus dem Gesetzentwurf und können sich im Verfahren noch ändern. Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht.

Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Kann Pflegegeld wegfallen, obwohl der Pflegegrad bestehen bleibt?

Ja. Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Das Pflegegeld setzt zusätzlich voraus, dass die häusliche Versorgung gesichert ist. Fällt eine Pflegeperson weg und bleibt Bedarf ungedeckt, kann die Kasse die Zahlung einstellen. Sie muss das im Bescheid aber nachvollziehbar begründen.

Muss ein Familienmitglied die Pflege übernehmen?

Nein. Freunde, Nachbarn oder Ehrenamtliche können die Pflege genauso leisten. Eine formelle Anmeldung als Pflegeperson ist für das Pflegegeld nicht nötig. Sie wirkt sich vor allem auf die Rentenansprüche der helfenden Person aus.

Welche Fristen gelten nach einem Zahlungsstopp?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, läuft erneut eine Monatsfrist für die Klage beim Sozialgericht. Das Gerichtsverfahren kostet Versicherte keine Gerichtsgebühren.

Ändert die Pflegereform 2027 etwas an den Voraussetzungen?

Nach dem Kabinettsentwurf bleibt die Grundregel gleich. Geldleistungen für selbst organisierte Pflege setzen eine funktionierende Versorgung zu Hause voraus. Die Beträge und die Struktur der Leistungen sollen sich ändern. Endgültig entscheidet der Bundestag voraussichtlich im Dezember.

Einschätzung der Redaktion

Der Fall Krieg zeigt eine Schwäche im System. Wer sich mit 101 Jahren noch weitgehend selbst versorgt und von einem Freund unterstützt wird, passt schlecht in die Raster der Kasse. Es mag sein, dass bei der Körperpflege tatsächlich eine Lücke besteht. Dann wäre ein Gespräch über eine Kombinationsleistung naheliegender gewesen als ein kompletter Zahlungsstopp, der den alten Mann zusätzlich unter Druck setzt. Dass die AOK erst nach Presseberichten eine erneute Prüfung ankündigt, wirft kein gutes Licht auf das Widerspruchsverfahren. Die Pflegereform verspricht mit der neuen Pflegebegleitung mehr Unterstützung vor Ort. Ob sie solche Fälle künftig verhindert, hängt davon ab, ob die Begleiter helfen, eine Lösung zu finden, oder vor allem Lücken dokumentieren.

Quellenangaben

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.