4,7 Milliarden Euro weniger will die Pflegeversicherung im Jahr 2028 für ihre Leistungen ausgeben. Möglich wird das, weil die Bundesregierung eine Erhöhung streicht, die heute im Gesetz steht. Das zeigt die Finanztabelle im Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Für Familien, die Pflege zu Hause mit knappem Budget stemmen, bedeutet das zwei Jahre ohne Ausgleich für steigende Preise.
Kabinettsentwurf streicht die Anpassung zum 1. Januar 2028
Nach geltendem Recht sollten Pflegegeld, Sachleistungen und Heimzuschüsse zum 1. Januar 2028 automatisch steigen. Grundlage wäre die Kerninflation der drei vorangegangenen Jahre gewesen, also die Preisentwicklung ohne Energie und Lebensmittel. So regelt es derzeit § 30 SGB XI.
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 beschlossen, diese Anpassung ersatzlos zu streichen. Im Entwurf läuft der Punkt unter „Wegfall der Dynamisierung im Jahr 2028“. Die Einsparung beziffert das Gesundheitsministerium auf 4,7 Milliarden Euro im Jahr 2028, 4,8 Milliarden 2029 und 4,9 Milliarden 2030. Die Summen wachsen weiter, weil die ausgefallene Stufe in allen Folgejahren fehlt.
Bei gut sechs Millionen Pflegebedürftigen sind das grob gemittelt knapp 800 Euro pro Person und Jahr, über alle Leistungsarten hinweg. Den Grund nennt der Entwurf offen: Die soziale Pflegeversicherung steuert ohne Reform auf ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028 zu. Bereits 2025 und 2026 konnten die Leistungen nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden.
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Das Plus 2027 muss mehr Kosten abdecken
Ganz ohne Erhöhung bleiben Pflegehaushalte nicht. Der Entwurf benennt das Pflegegeld in „Entlastungsbudget“ um und hebt die Beträge zum 1. Januar 2027 an. Damit zieht die Regierung faktisch einen Schritt vor, den es nach geltendem Recht erst 2028 gegeben hätte.
| Pflegegrad | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget ab 2027 (Entwurf) | Plus pro Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 380 Euro | 33 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 630 Euro | 31 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 890 Euro | 90 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 1.080 Euro | 90 Euro |
Für Pflegegrad 1 gibt es weiterhin kein Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro soll dort sogar wegfallen.
Der höhere Betrag ist allerdings nicht frei verfügbar. Nach den Plänen sollen aus dem Entlastungsbudget künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden, etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Dafür gibt es heute einen eigenen Anspruch von bis zu 42 Euro im Monat. Auch selbst organisierte Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson soll in das Budget wandern.
Ein Haushalt mit Pflegegrad 2, der monatlich Verbrauchsmaterial für 40 Euro benötigt, hätte damit rechnerisch 7 Euro weniger zur Verfügung als heute. Bei Pflegegrad 4 bliebe nach demselben Abzug ein Plus von 50 Euro. Die Abstufung trifft genau die Gruppe, in der die meisten Pflegegeldbeziehenden eingestuft sind: Pflegegrad 2 und 3.
Beispielrechnung: So viel Kaufkraft geht bis Ende 2028 verloren
Ab Januar 2027 bleiben die neuen Beträge zwei volle Jahre unverändert. Erst am 1. Januar 2029 ist die nächste Anpassung vorgesehen. Wie stark die Preise in dieser Zeit steigen, weiß niemand. Die folgende Rechnung nimmt deshalb eine Teuerung von 2,3 Prozent pro Jahr an. Das ist eine Annahme, keine Prognose.
| Pflegegrad | Betrag ab 2027 (Entwurf) | Kaufkraft Ende 2028 bei 2,3 % Teuerung | Verlust pro Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 380 Euro | rund 363 Euro | rund 17 Euro |
| Pflegegrad 3 | 630 Euro | rund 602 Euro | rund 28 Euro |
| Pflegegrad 4 | 890 Euro | rund 850 Euro | rund 40 Euro |
| Pflegegrad 5 | 1.080 Euro | rund 1.032 Euro | rund 48 Euro |
Bei Pflegegrad 3 frisst die Teuerung bis Ende 2028 damit fast das gesamte Plus von 31 Euro wieder auf. Rechnet man das Verbrauchsmaterial hinzu, das künftig aus dem Budget kommt, liegt die reale Leistung in diesem Pflegegrad unter dem heutigen Stand.
Ab 2029 jährliche Anpassung mit eingebauter Bremse
Als Ausgleich verspricht die Regierung eine dauerhafte Regel. Ab 2029 sollen alle Leistungsbeträge jedes Jahr zum 1. Januar steigen. Maßstab ist laut Entwurf das geometrische Mittel der Kerninflation der letzten drei Jahre. Die Erhöhung darf aber nicht höher ausfallen als der durchschnittliche Anstieg der Bruttolöhne im selben Zeitraum.
Das Bundesgesundheitsministerium wirbt damit, Preissteigerungen gingen so nicht mehr einseitig zulasten der Pflegebedürftigen. Tatsächlich fehlte nach 2028 bisher jede automatische Anpassung. Zwei Einschränkungen bleiben: Der Durchschnitt über drei Jahre glättet Preissprünge und kommt verzögert an. Und Energie sowie Lebensmittel, die viele Pflegehaushalte besonders spüren, sind in der Kerninflation gar nicht enthalten.
Ebenfalls ab 2029 knüpft der Entwurf eine neue Pflicht an das Pflegegeld. Wer es bezieht, muss einmal jährlich eine sogenannte Pflegebegleitung zu Hause abrufen. Unterbleibt der Termin, soll die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.
Wer die Lücke am Ende bezahlt
Ein Teil der Einsparung landet bei den Sozialämtern. Wer Pflegekosten nicht aus Rente und Ersparnissen decken kann, ist auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII angewiesen. Der Entwurf rechnet selbst damit, dass Länder und Kommunen dafür 2028 rund 600 Millionen Euro mehr ausgeben müssen. Für 2029 erwartet das Ministerium noch 400 Millionen Euro, für 2030 rund 350 Millionen Euro.
Gleichzeitig steigen die Beiträge. Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte wachsen. Ab 2028 soll für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent fällig werden, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige.
Entscheidung fällt im Dezember
Beschlossen ist bisher nichts. Seit dem 9. Oktober liegt der Entwurf dem Bundesrat als besonders eilbedürftig vor. Nach der Beratungsfolge, die der AOK-Bundesverband dokumentiert, beginnt der Bundestag Anfang November mit der ersten Lesung. Der Bundesrat nimmt am 20. November Stellung, die Schlussabstimmung im Bundestag ist für den 11. Dezember geplant. Am 18. Dezember folgt der zweite Durchgang im Bundesrat.
Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht: 347, 599, 800 oder 990 Euro Pflegegeld im Monat. Parallel arbeitet seit Mitte Oktober eine Pflegestrukturkommission an einer weiteren Reform, die bereits zum 1. Juli 2027 greifen soll. Die Beträge können also schon ein halbes Jahr nach dem Start erneut zur Debatte stehen.
Häufige Fragen zur gestrichenen Pflegegeld-Erhöhung
Wird das Pflegegeld 2028 gekürzt?
Nein. Die Beträge sinken nicht. Es entfällt nur die gesetzlich vorgesehene Anpassung an die Preisentwicklung. Real verliert das Geld dadurch an Wert, nominal bleibt es auf dem Stand von 2027.
Gilt die Streichung nur für das Pflegegeld?
Nein. Betroffen sind alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, also auch Sachleistungen für ambulante Pflegedienste und die Zahlungen für Pflegeheime. Bei Heimbewohnern dürfte das den Eigenanteil zusätzlich steigen lassen.
Muss für das neue Entlastungsbudget ein Antrag gestellt werden?
Nach dem bisherigen Stand nicht. Das Ministerium beschreibt die Umstellung laufender Fälle als weitgehend antragslos. Wie die Pflegekassen das umsetzen, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung ab.
Kann der Bundestag die Streichung noch rückgängig machen?
Ja. Bis zur Schlussabstimmung können die Fraktionen den Entwurf ändern. Sozialverbände und Gewerkschaften fordern Nachbesserungen. Wegen des großen Finanzlochs gilt eine Rücknahme der Einsparung von 4,7 Milliarden Euro aber als schwer durchsetzbar.
Einschätzung der Redaktion
Die Regierung verkauft das Paket als Gewinn: früher mehr Geld, ab 2029 endlich eine verlässliche Anpassung. Die Zahlen im eigenen Entwurf erzählen eine andere Geschichte. Das Plus 2027 ist in den Pflegegraden 2 und 3 so knapp bemessen, dass die zusätzlich zu bezahlenden Hilfsmittel es fast vollständig verbrauchen. Danach folgen zwei Jahre Stillstand. Unterm Strich holt sich die Pflegeversicherung einen Milliardenbetrag bei denen, die zu Hause pflegen und ohnehin am wenigsten Spielraum haben. Dass ein Teil der Kosten absehbar bei den Sozialämtern landet, macht die Rechnung nicht besser. Die jährliche Dynamisierung ab 2029 ist richtig und überfällig. Sie hätte aber ohne die Lücke davor kommen müssen. Wer pflegende Familien als Stütze des Systems lobt, sollte ihnen nicht ausgerechnet den Inflationsausgleich streichen.