Nur 3,0 Prozent der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, nutzen die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Das zeigt der Evaluationsbericht des GKV-Spitzenverbandes vom Juni 2026. Zugleich will die Bundesregierung das Leistungsrecht umbauen. Für Familien mit steigenden Pflegekosten wird ein genauer Blick auf die eigenen Ansprüche damit dringlicher.
Anspruch auf Pflegeberatung: Wer ihn hat und was dazugehört
Geregelt ist die Pflegeberatung in § 7a SGB XI. Anspruch haben alle, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Er besteht auch schon nach einem Antrag, wenn erkennbar Beratungsbedarf vorliegt. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater erfasst den Hilfebedarf, wertet dabei das Gutachten des Medizinischen Dienstes aus und erstellt einen individuellen Versorgungsplan. Darin stehen passende Sozialleistungen, Hilfen und Anbieter vor Ort. Nach dem Gespräch begleiten die Beratenden die Umsetzung und passen den Plan an, wenn sich die Lage ändert.
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person findet die Beratung zu Hause statt oder in der Einrichtung, in der sie lebt. Angehörige können dabei sein oder sich allein beraten lassen. Telefon- und Videogespräche sind möglich, der Anspruch auf einen Hausbesuch bleibt davon unberührt. Auch privat Pflegeversicherte haben Anspruch, ihre Versicherer organisieren die Beratung selbst oder über Verträge mit den Pflegekassen.
Ihre Meinung ist gefragt:
Sollte die Pflegekasse nach jedem Pflegeantrag automatisch einen Beratungsbesuch zu Hause anbieten?
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)
Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.
Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!
Zwei-Wochen-Frist: Termin oder Beratungsgutschein
Wie schnell die Beratung kommen muss, regelt § 7b SGB XI. Nach einem erstmaligen Antrag auf Pflegeleistungen bietet die Pflegekasse entweder einen festen Termin mit Kontaktperson an, der spätestens zwei Wochen nach Antragseingang stattfindet. Oder sie stellt einen Gutschein aus, der innerhalb derselben Frist bei einer der darin genannten Beratungsstellen eingelöst werden kann. Das gilt auch bei vielen Folgeanträgen, etwa auf Pflegegeld, Sachleistungen, Wohnraumanpassung oder Tagespflege. Auf Wunsch findet die Beratung zu Hause statt, auch nach Ablauf der Frist.
Laut GKV-Bericht nutzen 58,8 Prozent der Pflegekassen zumindest manchmal Gutscheine, im Schnitt 194 pro Kasse im Jahr 2024. Zwei Drittel dieser Kassen setzen sie ein, um die Frist einzuhalten.
| Angebot | Rechtsgrundlage | Wer es erhält | Wichtigstes Detail |
|---|---|---|---|
| Pflegeberatung | § 7a SGB XI | Leistungsbeziehende, Antragstellende mit Beratungsbedarf | Versorgungsplan, auf Wunsch zu Hause |
| Termin oder Gutschein | § 7b SGB XI | Versicherte nach Erst- und bestimmten Folgeanträgen | Beratung binnen zwei Wochen nach Antragseingang |
| Pflegestützpunkt | § 7c SGB XI | Pflegebedürftige und Angehörige | wohnortnah, von Kassen auf Initiative von Land oder Kommune |
| Beratungseinsatz | § 37 Abs. 3 SGB XI | Pflegegeldbeziehende | Pflicht, halb- oder vierteljährlich |
Pflegestützpunkte als Anlaufstelle vor Ort
In vielen Regionen sind Pflegestützpunkte die erste Adresse. Dort gibt es Antragsformulare, Hilfe beim Ausfüllen und Auskunft zu Zuschüssen, etwa für eine altersgerechte Wohnung, oder bei der Suche nach einem Heimplatz. Das Gesetz verlangt, dass in jedem Stützpunkt unabhängige Pflegeberatung nach § 7a möglich ist.
Wie dicht das Netz ist, hängt vom Bundesland ab. Seit 2020 wurde es laut GKV-Bericht in der Hälfte der Länder ausgebaut. Kommunen sind inzwischen an 71,2 Prozent der Beratungsstellen mit Pflegeberatung beteiligt, 2022 waren es 64 Prozent.
Warum die Pflegeberatung so selten genutzt wird
2018 nahmen noch 5 Prozent der Leistungsbeziehenden die Beratung in Anspruch, 2020 waren es 3,1 Prozent. Seitdem stagniert der Wert. Mit der Qualität lässt sich das kaum erklären: 87,1 Prozent der Nutzenden sind zufrieden, 2023 waren es 82,1 Prozent.
Der Engpass liegt bei der Information. Ein Drittel der Nicht-Nutzenden kennt das Angebot nicht oder erinnert sich nicht daran. Nur 56 Prozent von ihnen geben an, von der Pflegekasse informiert worden zu sein, unter den Nutzenden sind es 89 Prozent. Nutzende wurden deutlich öfter telefonisch oder im persönlichen Gespräch auf die Beratung hingewiesen. Menschen mit Migrationshintergrund erreicht das Angebot seltener.
Auch bei den Pflichtbesuchen für Pflegegeldbeziehende fällt der Hinweis selten, nur 18 Prozent der Beratungspersonen sprechen die Pflegeberatung an. Findet sie statt, läuft sie meist telefonisch (43 Prozent) oder in der Wohnung der Betroffenen (41 Prozent). Video spielt mit 0,3 Prozent kaum eine Rolle.
Pflegereform 2027: Aus der Pflegeberatung soll Pflegebegleitung werden
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen Familien, die zu Hause pflegen, eine präventionsorientierte fachliche Pflegebegleitung erhalten. In ihr sollen Pflegeberatung und Beratungseinsätze aufgehen, auch Kommunen sollen sie anbieten können. Der neue Anspruch soll laut Kabinettsentwurf erst am 1. Januar 2029 starten, der Großteil des Gesetzes am 1. Januar 2027.
Stand 25. Oktober 2026 ist das Gesetz nicht verabschiedet. Bundestag und Bundesrat beraten noch, Änderungen sind möglich. Bis dahin gilt das heutige Recht. Beim Beratungseinsatz kann jeder zweite Besuch auf Wunsch per Video stattfinden, diese Regel läuft bis zum 31. März 2027.
Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Wer bezahlt die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Die Kosten trägt die Pflegekasse, für Versicherte fällt kein Eigenanteil an. Das gilt auch, wenn die Beratung per Gutschein bei einer externen Stelle stattfindet. Privat Versicherte erhalten sie über ihr Versicherungsunternehmen.
Wie oft kann eine Pflegeberatung genutzt werden?
Eine Höchstzahl nennt das Gesetz nicht. Die Beratenden sollen den Versorgungsplan überwachen und anpassen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Höherstufung. Nur 57 Prozent der Nicht-Nutzenden wissen, dass die Beratung jederzeit möglich ist.
Was unterscheidet Pflegeberatung und Beratungseinsatz?
Die Pflegeberatung nach § 7a ist ein Angebot auf Wunsch, mit Versorgungsplan. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 ist für Pflegegeldbeziehende Pflicht, in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, in 4 und 5 vierteljährlich. Wird er nicht abgerufen, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Können Angehörige allein zur Pflegeberatung gehen?
Ja, wenn die pflegebedürftige Person das wünscht. Laut Evaluation werden in etwa einem Viertel der Fälle nur Angehörige beraten, in Pflegestützpunkten etwas häufiger.
Einschätzung der Redaktion
Drei Prozent sind zu wenig für ein Angebot, das kostenlos ist, ins Haus kommt und von fast neun von zehn Nutzenden gelobt wird. Das Problem liegt beim Zugang. Ein Hinweis in den Antragsunterlagen erreicht Familien kaum, die nach einem Sturz oder einer Diagnose plötzlich Pflege organisieren müssen. Die Daten zeigen, dass ein Anruf oder ein Gespräch mehr bewirkt als ein Brief. Pflegekassen sollten nach jedem Erstantrag aktiv anrufen. Die geplante Pflegebegleitung kann helfen, wenn sie wirklich aufsuchend arbeitet. Bis 2029 vergehen aber mehr als zwei Jahre, in denen viele Haushalte Leistungen nicht kennen und Geld liegen lassen.