Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2: Zwei Pflichttermine im Jahr bis Ende 2028

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Ohne Gegenmaßnahmen fehlen der sozialen Pflegeversicherung 2027 rund 7,6 Milliarden Euro, so steht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. In Berlin wird über Einsparungen gestritten. Für Familien mit Pflegegeld zählt etwas anderes: Der Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2 bleibt Bedingung für die Zahlung. Wie oft er stattfinden muss, regelt die Reform neu.

Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2: Was seit Januar 2026 gilt

Seit dem 1. Januar 2026 rufen alle Pflegegeldbeziehenden der Pflegegrade 2 bis 5 den Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr ab. Die Änderung kam mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BGBl. 2025 I Nr. 371). Bis Ende 2025 galt für Pflegegrad 4 und 5 ein Quartalsrhythmus, also vier Pflichttermine im Jahr. Jetzt sind es zwei.

Wer in diesen beiden Pflegegraden häufiger Rat braucht, kann weiterhin einmal pro Quartal einen Termin vereinbaren. Diese zusätzlichen Besuche sind freiwillig. Den genauen Wortlaut enthält § 37 Absatz 3 SGB XI. Die Vergütung übernimmt die Pflegekasse, bei Privatversicherten das Versicherungsunternehmen. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt.

Den Besuch übernehmen zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen. Nur wenn vor Ort keiner von beiden verfügbar ist, darf die Kasse eine Pflegefachperson beauftragen, die nicht bei ihr angestellt ist. Jede zweite Beratung kann auf Wunsch per Video stattfinden. Der erste Termin muss aber in der Wohnung sein. Nach geltendem Recht endet die Videoregel am 31. März 2027.

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Kabinettsentwurf: Beratungsbesuch soll bis Ende 2028 bleiben

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Für den Beratungseinsatz bringt es drei Neuerungen:

  • Der halbjährliche Pflichttermin für Pflegegrad 2 bis 5 bleibt, wird aber bis zum 31. Dezember 2028 befristet.
  • Die Videoberatung soll bis zum selben Datum möglich bleiben, also 21 Monate länger als heute.
  • Wer erstmals einen Pflegegrad bekommt, soll in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungen erhalten. Bei Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld gilt das für Termine zu Hause oder per Video, bei Pflegegrad 1 für Besuche in der eigenen Wohnung.

Beschlossen ist das noch nicht. Stand 25. Oktober 2026 beraten Bundesrat und Bundestag über den Entwurf, Änderungen sind möglich. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das heutige Recht.

RegelungGeltendes RechtKabinettsentwurf PNOG
Pflichttermin Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeldeinmal pro Halbjahreinmal pro Halbjahr, befristet bis 31.12.2028
Zusatztermine Pflegegrad 4 und 5einmal pro Quartal, freiwilligunverändert
Jede zweite Beratung per Videobis 31.03.2027bis 31.12.2028
Neu eingestuft, Pflegegrad 2 oder 3 mit Pflegegeldkeine Zusatzterminebis zu zwei zusätzliche in den ersten drei Monaten
Pflegegrad 1halbjährlicher Anspruchzusätzlich bis zu zwei Termine in den ersten drei Monaten
Ab 1. Januar 2029keine Regelungeinmal jährlich Pflegebegleitung zu Hause

Ab 2029: Pflegebegleitung ersetzt den Beratungseinsatz

Danach soll ein neues Instrument gelten. Laut Entwurf müssen Pflegegeldbeziehende ab dem 1. Januar 2029 einmal im Jahr eine Pflegebegleitung zu Hause abrufen. Aus zwei Pflichtterminen würde damit einer. Die Pflegebegleitperson soll prüfen, ob die Versorgung gesichert ist, Entlastung vorschlagen und bei Bedarf weitere Hilfen organisieren. Nach einem erstmals festgestellten Pflegegrad soll die Kasse von sich aus einen Termin anbieten.

Gleichzeitig werden die Folgen eines Versäumnisses schärfer. Stellt die Begleitperson fest, dass die Pflege nicht sichergestellt ist, folgt ein verpflichtender zweiter Termin. Ändert sich nichts, bietet die Kasse ein Fallmanagement an. Wer das ablehnt oder den Folgetermin nicht zeitnah wahrnimmt, kann das Pflegegeld nach dem Entwurf ganz verlieren. Laut Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums soll die Begleitung vor allem Angehörige entlasten und Prävention stärken.

Pflegegeld in Gefahr: Was ein verpasster Beratungseinsatz bedeutet

Schon heute sieht das Gesetz eine klare Folge vor. Ruft ein Haushalt den Pflichttermin nicht ab, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen. Im Wiederholungsfall entzieht sie es. Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht.

Ein Beispiel zeigt, was auf dem Spiel steht. Ein Rentner mit Pflegegrad 4 wird von seinem Sohn versorgt und erhält 800 Euro Pflegegeld im Monat, im Jahr 9.600 Euro. Diese Summe hängt an zwei Beratungsterminen. Nach dem Kabinettsentwurf stiege das Pflegegeld in Pflegegrad 4 ab 2027 auf 890 Euro, also auf 10.680 Euro im Jahr. Aus diesem Betrag sollen künftig aber auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und selbst organisierte Ersatzpflege bezahlt werden.

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz beim Pflegegeld

Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?

Zugelassene Pflegedienste und von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen. Auch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Beratungspersonen der Kommunen mit pflegefachlicher Kompetenz kommen infrage. Reine Betreuungsdienste dürfen den Besuch nicht übernehmen.

Was kostet der Beratungseinsatz?

Für die Pflegebedürftigen nichts. Die Vergütung trägt die Pflegekasse, bei Beihilfeberechtigten anteilig die Beihilfestelle. Das gilt auch für die freiwilligen Quartalstermine bei Pflegegrad 4 und 5.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld beträgt 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Der Kabinettsentwurf sieht ab 2027 380, 630, 890 und 1.080 Euro vor. Diese Beträge sind noch nicht beschlossen.

Wann tritt die Pflegereform in Kraft?

Geplant ist der 1. Januar 2027. Einzelne Teile folgen später, die Pflegebegleitung erst 2029. Zuvor müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz beraten und beschließen. Bis zur Verkündung bleibt es bei den heutigen Regeln.

Einschätzung der Redaktion

Die Halbjahrespflicht für alle Pflegegrade war ein vernünftiger Schritt. Familien mit Pflegegrad 4 oder 5 haben seither zwei Termine weniger, und an Beratung fehlt es ihnen dadurch nicht. Dass der Kabinettsentwurf diese Regel und die Videoberatung bis Ende 2028 fortschreibt, gibt Planungssicherheit. Kritisch sehen wir den Wechsel zur Pflegebegleitung ab 2029. Ein Termin im Jahr klingt nach weniger Aufwand. Gleichzeitig wachsen die Sanktionen, bis hin zum vollständigen Entzug des Pflegegeldes. Ob die Kassen bis dahin genug qualifizierte Begleitpersonen finden, ist offen. Ohne verlässliches Personal vor Ort könnte aus einem Hilfsangebot ein weiteres Kontrollinstrument werden.

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