Pflegegeld-Auszahlung: 347 bis 990 Euro, Kürzung und geplantes Entlastungsbudget

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Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, und die Pflegeversicherung kommt laut Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr nur noch mit Darlehen des Bundes aus. Für Familien, die zu Hause pflegen, ist die monatliche Pflegegeld-Auszahlung fest im Haushalt verplant. Jede Kürzung und jede geplante Änderung wirkt sich deshalb sofort auf das Monatsbudget aus.

Pflegegeld-Auszahlung 2026: Beträge und Zahltermin

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ihre Versorgung zu Hause selbst organisieren, meist mit Hilfe von Angehörigen. Die Beträge stehen in § 37 SGB XI und gelten seit Januar 2025 unverändert: 347 Euro in Pflegegrad 2, 599 Euro in Pflegegrad 3, 800 Euro in Pflegegrad 4 und 990 Euro in Pflegegrad 5. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Die Pflegekassen überweisen das Geld in der Regel zu Monatsbeginn für den laufenden Monat. Empfänger ist die pflegebedürftige Person, die den Betrag an pflegende Angehörige weitergeben kann.

Besteht der Anspruch nicht für einen vollen Monat, rechnet die Kasse taggenau und setzt den Monat mit 30 Tagen an. Beginnt der Anspruch in Pflegegrad 2 zum Beispiel am 11. eines Monats, stehen für die verbleibenden 20 Tage 231,33 Euro zu.

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Wann das Pflegegeld weiterläuft und wann es ruht

Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Reha acht Wochen lang weiter. Bis Ende 2025 waren es vier Wochen. Dauert der Aufenthalt länger, ruht der Anspruch. Bei Reisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz läuft das Pflegegeld ohne Begrenzung weiter, in allen anderen Staaten bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. So regelt es § 34 SGB XI.

Während einer Kurzzeitpflege und während einer Verhinderungspflege wird jeweils die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt. Stirbt die pflegebedürftige Person, endet die Zahlung mit dem Sterbemonat. Hat die Kasse bereits für den Folgemonat überwiesen, holt sie das Geld über die Bank zurück.

PflegegradPflegegeld 2026Halbes Pflegegeld bei Kurzzeit- oder VerhinderungspflegeEntlastungsbudget ab 2027 laut Regierungsentwurf
2347 Euro173,50 Euro380 Euro
3599 Euro299,50 Euro630 Euro
4800 Euro400 Euro890 Euro
5990 Euro495 Euro1.080 Euro

Pflegedienst und Pflegegeld: Die Kombination senkt die Auszahlung

Nutzen Pflegebedürftige zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst, sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung ausgeschöpft wird. Ein Beispiel für Pflegegrad 3: Der Sachleistungsbetrag liegt bei 1.497 Euro. Rechnet der Pflegedienst in einem Monat 748,50 Euro ab, ist die Hälfte verbraucht. Ausgezahlt werden dann noch 50 Prozent von 599 Euro, also 299,50 Euro.

Beratungsbesuch: Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss in allen Pflegegraden von 2 bis 5 einmal im Halbjahr eine Beratung in der eigenen Wohnung abrufen. In den Pflegegraden 4 und 5 ist zusätzlich ein Besuch pro Quartal möglich. Bis zum 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Video stattfinden, die erste muss vor Ort sein.

Fehlt der Nachweis, muss die Kasse das Pflegegeld „angemessen“ kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Die Kassen setzen in der Praxis meist eine Kürzung um die Hälfte an. In Pflegegrad 4 bedeutet das 400 Euro weniger im Monat. Das Bayerische Landessozialgericht hat am 30. Juli 2020 (Az. L 4 P 50/19) eine Kürzung um 25 Prozent bestätigt. Den späteren vollständigen Entzug wertete das Gericht als zwingende Folge, für die der Kasse kein Ermessen bleibt. Wird die Beratung nachgeholt, zahlt die Kasse wieder in voller Höhe.

Pflegegeld beim Bürgergeld und in der Steuer

Beim Bürgergeld zählt das Pflegegeld der Pflegeversicherung nicht als Einkommen, weil es zweckgebunden ist. Das gilt auch, wenn die pflegebedürftige Person es an einen Angehörigen weitergibt, der selbst Bürgergeld bezieht. Melden müssen Leistungsberechtigte den Bezug dem Jobcenter trotzdem. Steuerlich bleibt das weitergegebene Pflegegeld bei Angehörigen nach § 3 Nr. 36 Einkommensteuergesetz frei.

Pflegereform 2027: Aus dem Pflegegeld soll das Entlastungsbudget werden

Stand: 27. Oktober 2026. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll das Pflegegeld ab dem 1. Januar 2027 in einem „Entlastungsbudget“ aufgehen, mit 380 bis 1.080 Euro im Monat. Die erste Lesung im Bundestag ist für Anfang November angekündigt, Bundestag und Bundesrat sollen im Dezember abschließend beraten.

Nach Angaben des Ministeriums sollen Pflegebedürftige daraus auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und eine selbst organisierte Ersatzpflege bezahlen. Heute gibt es dafür bis zu 42 Euro im Monat zusätzlich. Wer diese Pauschale voll nutzt, hätte in Pflegegrad 2 rechnerisch 9 Euro und in Pflegegrad 3 11 Euro weniger als heute. In den Pflegegraden 4 und 5 blieben 48 Euro mehr. Die im Juni noch geplante Halbierung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten steht nicht mehr im Kabinettsentwurf. Für 2028 sieht der Entwurf keine Erhöhung vor, ab 2029 sollen die Beträge jährlich steigen.

Häufige Fragen zur Pflegegeld-Auszahlung

Ab wann wird Pflegegeld nach dem Antrag gezahlt?

Der Anspruch beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Antragstellung, wenn die Pflegebedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt. Dauert die Begutachtung länger, zahlt die Kasse nach dem Bescheid rückwirkend nach.

Wie viel Pflegegeld gibt es in Pflegegrad 3 während der Kurzzeitpflege?

Während einer Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt, in Pflegegrad 3 also 299,50 Euro im Monat. Das gilt für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.

Muss Pflegegeld nach dem Tod zurückgezahlt werden?

Das Pflegegeld steht bis zum Ende des Sterbemonats zu. Beträge, die für spätere Monate überwiesen wurden, fordert die Kasse über das Geldinstitut zurück.

Steigt das Pflegegeld im Januar 2027 sicher?

Nein. Die Beträge von 380 bis 1.080 Euro stehen im Regierungsentwurf, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen und können Änderungen beschließen. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten 347 bis 990 Euro.

Einschätzung der Redaktion

Die Verlängerung auf acht Wochen bei Klinikaufenthalten war eine echte Entlastung für pflegende Familien und ihr Monatsbudget. Das geplante Entlastungsbudget sieht dagegen großzügiger aus, als es ist. In den Pflegegraden 2 und 3 bleibt nach Abzug der Hilfsmittel kaum etwas oder sogar weniger übrig als heute. Hinzu kommt, dass die Beträge 2028 eingefroren werden sollen, obwohl sie seit Anfang 2025 nicht gestiegen sind. Wer das Pflegegeld erhöht nennen will, sollte es auch real erhöhen. Bundestag und Bundesrat haben im Dezember die Gelegenheit, hier nachzubessern.

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