2024 bestanden in Deutschland rund 2,75 Millionen P-Konten, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in seinem Bericht zum Pfändungsschutzkonto festhält. Weil Miete, Strom und Einkäufe fast nur noch bargeldlos bezahlt werden, hängt an diesem Konto der Alltag. Hält die Bank geschütztes Guthaben fest, fehlt das Geld für laufende Rechnungen sofort.
Beschwerden zum P-Konto bleiben auf hohem Niveau
Der vzbv hat am 9. Juni 2026 unter dem Titel „Das ungeliebte Konto“ ausgewertet, was in den Jahren 2024 und 2025 bei den 16 Verbraucherzentralen zum P-Konto eingegangen ist. Die Statistik stützt sich auf 354 Beschwerden. 83 Prozent davon betrafen die laufende Kontoführung, 4 Prozent die Eröffnung und 7 Prozent die Schließung.
Bei den Ursachen liegen Leistungsstörungen mit 35 Prozent vorn. Gemeint sind Fälle, in denen das Konto nicht so arbeitet, wie das Gesetz es vorsieht. Erhöhte Freibeträge werden übersehen, Beträge falsch verrechnet, oder das Konto wird nach einer Pfändung komplett gesperrt. Auf schlechte oder fehlende Kundenbetreuung entfallen 24 Prozent.
Der Verband weist selbst darauf hin, dass die Zahlen nicht repräsentativ sind. Überschuldete Menschen gehen meist zur Schuldnerberatung, und deren Fälle fehlen in der Statistik. Trotzdem liegt das Beschwerdeniveau laut Bericht heute höher als vor der P-Konto-Reform, die Ende 2021 weitgehend in Kraft trat.
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Was beim Pfändungsschutzkonto schiefläuft
Die Einzelfälle im Bericht zeigen, wie schnell aus einem Bearbeitungsfehler eine Notlage wird. Ein Bürgergeld-Bezieher bekam eine Nachzahlung von 1.950 Euro für zwei zurückliegende Monate. Die Bank behandelte das Geld als pfändbar, obwohl der Bescheid des Amtes vorlag. Eine Mutter von zwei minderjährigen Kindern reichte mehrfach Nachweise für den höheren Freibetrag ein. Die Bank setzte ihn nicht um und kündigte das Konto, während beim Vollstreckungsgericht noch über den Freibetrag entschieden wurde.
In einem anderen Fall erklärte eine Bank, einen Gerichtsbeschluss nie erhalten zu haben, obwohl das Gericht die Zustellung bestätigte. Ein Institut löschte nach dem Eingang von zwei Pfändungen sämtliche Daueraufträge. Mehrere Beschwerden betrafen eine Neobank, bei der Anträge auf Umwandlung tagelang liegen blieben und der Kundenchat nur Standardantworten schickte.
Der vzbv zieht daraus einen harten Schluss: Manche Anbieter wollten P-Konto-Kunden eher abschrecken oder stellten zu wenig qualifiziertes Personal bereit.
Freibetrag auf dem P-Konto liegt jetzt bei 1.590 Euro
Der Bericht nennt noch 1.560 Euro als Grundfreibetrag. Dieser Wert ist überholt. Mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 im Bundesgesetzblatt stieg der unpfändbare Grundbetrag zum 1. Juli 2026 von 1.555 auf 1.587,40 Euro. Auf dem P-Konto wird er auf volle zehn Euro aufgerundet. Geschützt sind damit 1.590 Euro je Kalendermonat, bis zum 30. Juni 2027 (Stand: 29. Oktober 2026).
| Unterhaltsberechtigte Personen | Geschützter Betrag pro Monat seit 1. Juli 2026 |
|---|---|
| keine | 1.590,00 Euro |
| eine | 2.187,42 Euro |
| zwei | 2.520,25 Euro |
| drei | 2.853,08 Euro |
| vier | 3.185,91 Euro |
| fünf | 3.518,74 Euro |
Banken müssen den neuen Grundfreibetrag und die angehobenen Erhöhungsbeträge automatisch übernehmen. Eine neue Bescheinigung ist dafür grundsätzlich nicht nötig, erklärt die Verbraucherzentrale zu den Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026. Anders ist es bei Freibeträgen, die ein Gericht oder eine Vollstreckungsstelle individuell festgesetzt hat. Sie steigen erst, wenn ein Antrag auf Änderung gestellt wird. Geschütztes Guthaben, das in einem Monat nicht ausgegeben wird, bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten geschützt.
P-Konto-Bescheinigung: Bank hat zwei Geschäftstage Zeit
Mehr als den Grundfreibetrag schützt die Bank nur mit Nachweis. Ausstellen dürfen ihn Familienkassen, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber und geeignete Schuldnerberatungsstellen. Nach § 903 ZPO muss die Bank die Angaben ab dem zweiten Geschäftstag nach der Vorlage beachten. Bis dahin darf sie Erhöhungsbeträge mit befreiender Wirkung an den Gläubiger leisten. Deshalb kommt es oft darauf an, wann ein Dokument nachweislich bei der Bank eingegangen ist.
Ein Rechenbeispiel: Eine Alleinerziehende mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern erhält Anfang November 2.400 Euro Lohn auf ihr gepfändetes P-Konto. Die Bank hat nur den Grundfreibetrag von 1.590 Euro hinterlegt und hält 810 Euro zurück. Legt die Frau am Montag, 2. November 2026, die Bescheinigung einer Schuldnerberatung vor, muss die Bank ab Mittwoch, 4. November, mit 2.520,25 Euro rechnen. Der gesamte Lohn liegt dann unter dem Freibetrag, die 810 Euro sind freizugeben.
Häufige Fragen zum gesperrten P-Konto
Wie viel Guthaben ist auf dem P-Konto seit Juli 2026 geschützt?
Seit dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro hinzu, für die zweite bis fünfte jeweils 332,83 Euro. Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den Betrag weiter erhöhen.
Wie lange gilt eine P-Konto-Bescheinigung?
Befristete Bescheinigungen gelten für den Zeitraum, für den sie ausgestellt wurden. Unbefristete muss die Bank zwei Jahre lang beachten. Danach darf sie einen neuen Nachweis verlangen, vorher nur bei konkreten Hinweisen auf falsche oder überholte Angaben.
Darf eine Bank ein P-Konto kündigen?
Formal ja, denn das P-Konto hat anders als das Basiskonto keinen besonderen Kündigungsschutz. Der vzbv hält solche Kündigungen für unvereinbar mit dem Zweck des Kontos. Wer ohne Konto dasteht, hat Anspruch auf ein Basiskonto, das ebenfalls als P-Konto geführt werden kann.
Kann ein Konto im Minus in ein P-Konto umgewandelt werden?
Ja. Ein negativer Kontostand ist nach § 850k ZPO kein Grund, die Umwandlung abzulehnen. Ist das Konto bereits gepfändet, muss die Bank es zu Beginn des vierten Geschäftstags nach dem Antrag als P-Konto führen. Danach läuft es auf Guthabenbasis.
Einschätzung der Redaktion
Das P-Konto ist ein gutes Gesetz, das in der Praxis zu oft hakt. Die Regeln sind klar, die Fristen kurz. Trotzdem stehen Menschen ohne Zugriff auf ihr Existenzminimum da, weil eine Filiale ein hauseigenes Formular verlangt oder ein Chat nicht antwortet. Wer gepfändet wird, hat selten Zeit für einen Rechtsstreit. Die Zahlen des vzbv sind nicht repräsentativ, sie zeigen aber Muster, die sich seit Jahren halten. Die Redaktion hält es deshalb für richtig, dass die Bankenaufsicht die Bearbeitung von P-Konten genauer prüft und der Gesetzgeber einen Kündigungsschutz wie beim Basiskonto einführt. Solange beides fehlt, tragen die Betroffenen das Risiko für Fehler, die sie nicht verursacht haben.