Wer Maler, Klempner oder Heizungsmonteur bezahlt, bekommt einen Teil der Arbeitskosten vom Finanzamt zurück. Ab 2027 soll dieser Handwerkerbonus von höchstens 1.200 auf 900 Euro im Jahr sinken. Wer Reparaturen jetzt plant und die Rechnung noch 2026 überweist, kann bis zu 300 Euro sichern.
Was ist neu?
Die Bundesregierung will den Steuerbonus für Handwerkerleistungen kürzen. So steht es im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, den das Kabinett am 2. September 2026 beschlossen hat. Heute ziehen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 sollen es nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro sein. Die Obergrenze für die begünstigten Kosten bleibt bei 6.000 Euro.
Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, aber es kommt voran. Die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober. Der Bundesrat hat am 16. Oktober Stellung genommen. Sein Wirtschaftsausschuss wollte die Kürzung streichen, fand dafür im Plenum aber keine Mehrheit. Am 28. Oktober hat das Kabinett seine Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länder beschlossen. Am 4. November hört der Finanzausschuss des Bundestags Sachverständige an. Bis zur Verabschiedung kann sich noch etwas ändern. Wer jetzt plant, sollte trotzdem mit der Kürzung rechnen.
Nicht betroffen ist der Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa Putzhilfe, Gartenpflege oder Hausmeister. Dort bleibt es bei 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro, also bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr.
Ihre Meinung ist gefragt:
Halten Sie die geplante Kürzung des Handwerkerbonus für vertretbar?
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)
Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.
Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!
Wer ist betroffen?
Betroffen ist jeder, der Einkommensteuer zahlt und Handwerker in seiner Wohnung oder seinem Haus arbeiten lässt. Eigentümer trifft es am stärksten, weil sie Reparaturen und Modernisierungen selbst bezahlen. Aber auch Mieter nutzen den Bonus, oft ohne es zu merken. Die Wartung der Heizung oder kleine Reparaturen im Treppenhaus stehen in der Nebenkostenabrechnung, und die darin enthaltenen Arbeitskosten dürfen Sie ansetzen. Einen eigenen Vertrag mit dem Handwerker brauchen Sie dafür nicht, das hat der Bundesfinanzhof 2023 entschieden (Az. VI R 24/20).
Eine Einschränkung sollten Sie kennen. Der Bonus wird von der Steuer abgezogen, die Sie tatsächlich zahlen müssten. Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, hat vom Handwerkerbonus nichts, weder 2026 noch 2027. Das gilt für viele Rentner mit kleiner Rente und für Menschen, die Grundsicherungsgeld bekommen. Für sie ändert die Kürzung nichts. Der Grundfreibetrag soll 2027 übrigens auf 12.564 Euro steigen.
Was die Kürzung in Euro bedeutet
Gerechnet wird nur mit dem Lohnanteil der Rechnung. Dazu zählen Arbeitszeit, Fahrtkosten und Maschinenkosten, jeweils mit Mehrwertsteuer. Material zählt nicht.
Nehmen wir an, Sie lassen das Bad neu fliesen und die Rechnung weist 6.000 Euro Arbeitskosten aus. Bezahlen Sie 2026, sinkt Ihre Steuer um 1.200 Euro. Bezahlen Sie im Januar 2027, wären es nach dem Entwurf nur 900 Euro. Sie verschenken 300 Euro, nur weil die Überweisung ein paar Wochen später rausgeht.
Kleiner fällt der Unterschied bei einer Heizungsreparatur aus. Tauscht der Monteur Pumpe und Ventile für 1.500 Euro Arbeitslohn, bringt das 2026 eine Steuerermäßigung von 300 Euro. 2027 wären es 225 Euro. Bei der jährlichen Heizungswartung mit 250 Euro Arbeitsanteil geht es um 50 statt 37,50 Euro.
Der Höchstbetrag gilt je Haushalt, nicht je Person. Haben Sie 2026 schon Arbeitskosten von 6.000 Euro bezahlt, bringt eine weitere Rechnung in diesem Jahr nichts mehr. Dann ist es günstiger, große Aufträge auf zwei Jahre zu verteilen, auch wenn 2027 der niedrigere Satz gilt.
Was Sie jetzt tun sollten
Für das Finanzamt zählt das Jahr, in dem Sie bezahlen, nicht das Jahr, in dem der Handwerker kommt. Damit Sie 2026 noch den vollen Satz bekommen, sollten Arbeit, Rechnung und Überweisung in dieses Jahr fallen.
- Ziehen Sie Arbeiten vor, die ohnehin anstehen: den tropfenden Wasserhahn, die Fenster, die Heizungswartung, den Malerauftrag. Fragen Sie früh an, denn viele Betriebe sind zum Jahresende ausgebucht.
- Verlangen Sie eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten getrennt vom Material stehen. Eine eigene Schätzung erkennt das Finanzamt nicht an.
- Überweisen Sie das Geld auf das Konto des Betriebs. Bei Barzahlung gibt es keinen Bonus, auch nicht mit Quittung. Planen Sie ein paar Tage Puffer vor dem 31. Dezember ein.
- Zahlen Sie keine Vorkasse für Arbeiten, die erst 2027 erledigt werden. Das Finanzgericht Düsseldorf hat 2024 eine solche Vorauszahlung ohne ordentliche Rechnung nicht anerkannt (Az. 14 K 1966/23 E).
- Tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung für 2026 ein, in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Rechnung und Kontoauszug sollten Sie aufheben.
Mieter haben weniger Spielraum, weil der Vermieter die Arbeiten beauftragt. Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung trotzdem genau. Der Vermieter muss die Lohnanteile so aufschlüsseln, dass Sie sie belegen können. Eine Klausel im Mietvertrag, die jeden Nachweis ausschließt, hat das Landgericht Berlin für unwirksam erklärt (Az. 18 S 339/16). Fehlen die Angaben, fragen Sie schriftlich nach. Welches Jahr bei Ihnen für die Kosten aus der Abrechnung zählt, klären Sie im Zweifel mit einem Lohnsteuerhilfeverein.
Gegen die Kürzung selbst können Sie keinen Widerspruch einlegen. Das Gesetz geht erst noch durch Bundestag und Bundesrat. Wer etwas dagegen sagen will, kann sich an die Abgeordneten aus seinem Wahlkreis wenden, bevor der Bundestag abstimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Handwerkerbonus soll ab 1. Januar 2027 von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro im Jahr.
- Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Am 4. November 2026 ist die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags.
- Es zählt das Jahr der Zahlung. Wer Arbeiten 2026 erledigen lässt und per Überweisung bezahlt, sichert bis zu 300 Euro.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe oder Gartenpflege bleiben bei bis zu 4.000 Euro im Jahr.
- Wer keine Einkommensteuer zahlt, etwa viele Bezieher von Grundsicherungsgeld oder kleiner Renten, ist nicht betroffen.