Im Durchschnitt waren Beschäftigte 2025 laut Statistischem Bundesamt 14,6 Arbeitstage krankgemeldet. Die Koalition will die Regeln für Atteste verschärfen. Ein Urteil aus Hamm zeigt, wie schnell es ernst wird: Eine Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub kann den Arbeitsplatz fristlos kosten. Dann fehlt sofort das Gehalt, und beim Arbeitslosengeld droht eine Sperrzeit.
Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub: der Fall vor dem LAG Hamm
Ein Produktionshelfer arbeitete seit September 2010 in einem Betrieb mit rund 130 Beschäftigten. Am 30. Juni 2014 war er für die Spätschicht ab 14 Uhr eingeteilt. Um 10.20 Uhr bat er seinen Vorgesetzten per WhatsApp um einen freien Tag. Der Vorgesetzte war selbst noch zu Hause und verwies ihn an den Betrieb. Dort meldete sich der Mann nicht.
Um 13.50 Uhr telefonierten beide noch einmal, und der Urlaub blieb abgelehnt. Nach den Feststellungen des Gerichts sagte der Arbeitnehmer daraufhin, er gehe „jetzt zum Arzt“. Eine halbe Stunde später meldete er sich arbeitsunfähig. Das Attest stellte ein Allgemeinmediziner erst am 1. Juli aus, rückwirkend für den 30. Juni bis 2. Juli.
Der Arbeitgeber hörte den Betriebsrat an und kündigte am 14. Juli 2014 fristlos, hilfsweise ordentlich. Das Arbeitsgericht Dortmund wies die Klage ab (Az. 7 Ca 2967/14). Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die Entscheidung mit Urteil vom 14. August 2015 (Az. 10 Sa 156/15) und ließ die Revision nicht zu.
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Warum schon die Ankündigung einer Krankschreibung reicht
Die Kammer folgt einer Linie des Bundesarbeitsgerichts. Wer für den Fall eines verweigerten Urlaubs eine Krankheit ankündigt, die in diesem Moment nicht besteht, zeigt danach die Bereitschaft, die Entgeltfortzahlung zu missbrauchen. Ob der Beschäftigte später tatsächlich erkrankt, spielt dann keine Rolle mehr. Eine ausdrückliche Drohung ist nicht nötig. Es genügt, wenn ein verständiger Dritter die Äußerung im Zusammenhang mit dem Urlaubswunsch nur so verstehen kann.
Eine Abmahnung hielt das Gericht für entbehrlich, weil der Arbeitnehmer selbst hätte erkennen können, dass der Arbeitgeber so etwas nicht hinnimmt. Vier Jahre ohne Beanstandung und Unterhaltspflichten für zwei Kinder fielen in der Abwägung weniger ins Gewicht. Belastend kam hinzu, dass der Mann seinen Vorgesetzten zwei Tage später nach dessen glaubhafter Aussage eingeschüchtert hatte. Der Vorgesetzte erstattete Strafanzeige.
Attest ohne Untersuchung verlor seinen Beweiswert
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt grundsätzlich als starker Beweis. Arbeitgeber müssen konkrete Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel begründen. Hier fand das Gericht mehrere: die Ankündigung direkt nach der Ablehnung, die rückwirkende Ausstellung und einen wechselnden Vortrag des Klägers. Er hatte zuerst behauptet, die Praxis sei am Nachmittag geschlossen gewesen. Später sagte er, er habe sie schon morgens nicht erreicht. Der Hausarzt erklärte als Zeuge, die Praxis sei vormittags geöffnet gewesen.
An eine körperliche Untersuchung konnte sich der Arzt nicht sicher erinnern, objektive Befunde hatte er nicht erhoben. Er hatte sich auf die Schilderung von Durchfall und Magenbeschwerden verlassen. Die Kammer hielt eine vorgetäuschte Erkrankung danach für hoch wahrscheinlich.
Wer wirklich krank ist, bleibt geschützt
Das Urteil hat Grenzen. Das Bundesarbeitsgericht stellte bereits am 12. März 2009 (Az. 2 AZR 251/07) klar: War ein Arbeitnehmer bei der Ankündigung schon objektiv krank und durfte er davon ausgehen, am fraglichen Tag arbeitsunfähig zu sein, wiegt die Äußerung regelmäßig weniger schwer. Eine fristlose Kündigung ist dann nicht ohne Weiteres gerechtfertigt. Als Druckmittel darf aber auch eine echte Erkrankung nicht dienen. Im Prozess müssen Beschäftigte die konkreten Symptome schildern und den Arzt gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden.
Die zeitliche Nähe allein trägt eine Kündigung nicht immer. Das LAG Niedersachsen entschied am 11. Dezember 2025 (Az. 5 SLa 465/25), dass eine Krankmeldung kurz nach der Ankündigung eines Personalgesprächs den Beweiswert des Attests für sich genommen nicht erschüttert.
Krankschreibung ab dem ersten Tag: Stand der Reform
Seit Juli 2026 ist die Krankmeldung auch politisch ein Thema. Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Bis zur Umsetzung bleiben laut Bundesregierung die bisherigen Regeln bestehen. Einen Zeitplan konnte das Bundesgesundheitsministerium Mitte Oktober nicht nennen.
| Regel | Geltendes Recht | Pläne der Koalition |
|---|---|---|
| Ärztliche Bescheinigung | bei mehr als drei Kalendertagen, Arbeitgeber darf früher verlangen | ab dem ersten Krankheitstag |
| Telefonische Krankschreibung | bis fünf Kalendertage bei leichter Erkrankung, Praxis muss Patienten kennen | soll entfallen |
| Gesetzgebung | – | kein Entwurf bekannt (Stand: 30. Oktober 2026) |
Am Kern des Hamm-Falls ändert die Reform wenig. Auch ein Attest ab Tag eins kann seinen Beweiswert verlieren, wenn die Umstände dagegen sprechen.
Fristlose Kündigung und Arbeitslosengeld
Die Folgen reichen über den Jobverlust hinaus. Wer die Arbeitslosigkeit durch vertragswidriges Verhalten selbst herbeiführt, muss nach § 159 SGB III mit einer Sperrzeit rechnen, in der Regel zwölf Wochen. In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld, und die Anspruchsdauer verkürzt sich. Gegen eine Kündigung hilft nur die Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG).
Fragen und Antworten zur Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub
Darf der Arbeitgeber schon heute ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen?
Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt die Bescheinigung grundsätzlich erst vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber darf die Vorlage aber früher verlangen. Die geplante gesetzliche Pflicht ab dem ersten Tag ist noch nicht umgesetzt.
Wie lange gibt es nach einer verhaltensbedingten Kündigung kein Arbeitslosengeld?
Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet wurde. Ist das der Fall, ruht das Arbeitslosengeld in der Regel zwölf Wochen. Die gesamte Bezugsdauer verkürzt sich zusätzlich.
Bis wann ist die telefonische Krankschreibung noch möglich?
Ein Enddatum steht nicht fest. Solange kein Gesetz beschlossen ist, können Versicherte bei leichten Erkrankungen bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Praxis sie kennt.
Muss ein Beschäftigter dem Arbeitgeber die Diagnose nennen?
Nein, die Diagnose geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Erschüttert er im Kündigungsschutzprozess aber den Beweiswert des Attests, muss der Beschäftigte Beschwerden und Einschränkungen konkret darlegen. Oft ist dann die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht nötig.
Einschätzung der Redaktion
Das Urteil ist hart, aber nachvollziehbar. Der Kläger hat nicht wegen einer Krankheit seinen Job verloren. Er hat ihn verloren, weil er den Arztbesuch als Antwort auf ein Nein ins Spiel brachte und seine Darstellung später nicht hielt. Der Schutz für tatsächlich Kranke bleibt bestehen, das hat das BAG deutlich gemacht. Problematisch ist eher der politische Rahmen. Wer Attestpflichten verschärft, verschiebt Misstrauen in die Arztpraxen, ohne dass belegt ist, wie viele Krankmeldungen tatsächlich vorgetäuscht sind. Einzelfälle wie dieser taugen nicht als Beleg für einen Generalverdacht gegen Millionen Beschäftigte.