Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt 2027 bei 2,9 Prozent. Das hat das Bundesgesundheitsministerium am 30. Oktober festgelegt. Für viele Einverdiener-Haushalte ist das nur eine Atempause. In der gesetzlichen Krankenversicherung kostet ein beitragsfrei mitversicherter Ehe- oder Lebenspartner ab Januar 2028 erstmals Geld. Fällig werden 2,5 Prozent des Einkommens des Mitglieds.
Gesetzliche Krankenversicherung ab 2028: Was der Beitragszuschlag regelt
Stand: 2. November 2026. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist geltendes Recht. Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen, und der Bundesrat ließ es am selben Tag passieren. Am 29. Juli erschien es im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die meisten Sparmaßnahmen greifen zum 1. Januar 2027, der Zuschlag für mitversicherte Partner erst zum 1. Januar 2028.
Die Familienversicherung wird damit nicht abgeschafft, und Kinder bleiben ohne eigenen Beitrag versichert. Für Ehe- und Lebenspartner zahlt das Mitglied künftig aber einen Aufschlag von 2,5 Prozent auf seine eigenen beitragspflichtigen Einnahmen. Was der Partner selbst verdient, spielt für die Höhe keine Rolle. Laut den Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums wird der Betrag wie jeder andere Sozialbeitrag automatisch einbehalten. Bei Beschäftigten übernimmt das der Arbeitgeber, bei Rentnerinnen und Rentnern die Rentenversicherung. Tragen muss den Zuschlag das Mitglied.
Im ersten Entwurf aus dem Frühjahr standen noch 3,5 Prozent und ein früherer Start. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Satz gesenkt und der Beginn um ein Jahr verschoben.
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Tabelle: Was der Zuschlag je nach Einkommen kostet
Der Zuschlag steigt mit dem Einkommen, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Anfang Oktober hat das Bundeskabinett die Beitragsbemessungsgrenze für 2027 auf 6.375 Euro im Monat festgesetzt. Darin steckt eine Sonderanhebung um 300 Euro aus dem Spargesetz. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Welcher Wert 2028 gilt, legt die Bundesregierung erst im Herbst 2027 fest. Die Beispiele nutzen deshalb die Grenze von 2027 als Obergrenze.
| Beispielhaushalt | Beitragspflichtiges Einkommen im Monat | Zuschlag im Monat | Zuschlag im Jahr |
|---|---|---|---|
| Rentner, Partnerin unter der Regelaltersgrenze | 1.650 Euro | 41,25 Euro | 495,00 Euro |
| Vollzeit im Einzelhandel | 2.400 Euro | 60,00 Euro | 720,00 Euro |
| Pflegefachkraft | 3.300 Euro | 82,50 Euro | 990,00 Euro |
| Ingenieurin | 4.700 Euro | 117,50 Euro | 1.410,00 Euro |
| Einkommen an oder über der Grenze 2027 | 6.375 Euro | 159,38 Euro | 1.912,50 Euro |
Der Zuschlag kommt zum normalen Beitrag hinzu, also zum allgemeinen Satz von 14,6 Prozent und zum Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Bei diesen beiden Bestandteilen zahlt der Arbeitgeber mit. Den Zuschlag trägt nach Darstellung des Ministeriums das Mitglied allein.
Wer in der Familienversicherung beitragsfrei bleibt
Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmen. Kein Zuschlag fällt an, wenn der mitversicherte Partner ein Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreut. Das gilt auch für Eltern eines Kindes mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, und für pflegende Angehörige. Ausgenommen sind außerdem Partner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, Partner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 und Menschen mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nach Angaben der Bundesregierung bleiben auch Personen beitragsfrei mitversichert, die Grundsicherung beziehen.
Damit trifft der Zuschlag vor allem Einverdiener-Paare im Erwerbsalter ohne jüngere Kinder. Typisch sind Haushalte, in denen ein Partner nach der Familienphase nicht in den Beruf zurückgekehrt ist oder nur einen Minijob hat.
Neuer Stand: Zusatzbeitrag 2027 bleibt bei 2,9 Prozent
An den Regeln für 2028 hat sich seit dem Sommer nichts geändert. Die Rahmenwerte haben sich dagegen bewegt. Am 30. Oktober hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt. Grundlage ist die Prognose des GKV-Schätzerkreises vom 14. Oktober. Wie viel eine einzelne Kasse verlangt, entscheidet sie selbst.
Bevor der Partner-Zuschlag kommt, greifen ab Januar 2027 andere Teile der Reform. Die Zuzahlungen, etwa für Medikamente, steigen um 50 Prozent. Es ist die erste Anhebung seit 2004. Die Belastungsgrenzen bleiben bei zwei Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Mit Bonusheft sind es 60 statt 70 Prozent beziehungsweise 65 statt 75 Prozent. Die Härtefallregelung für niedrige Einkommen gilt weiter.
Ob es bei diesem Paket bleibt, ist offen. Die FinanzKommission Gesundheit soll bis Ende 2026 Vorschläge für weitere Strukturreformen vorlegen.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2028
Muss für den Beitragszuschlag ein Antrag gestellt werden?
Nein. Der Zuschlag wird wie die übrigen Beiträge automatisch berechnet und einbehalten. Ob eine Ausnahme vorliegt, prüft die Krankenkasse anhand der Angaben des Mitglieds. Das Gesetz gibt den Kassen dafür zusätzliche Melde- und Prüfgrundlagen.
Was gilt, wenn das jüngste Kind 2028 zwölf Jahre alt wird?
Die Ausnahme für Kinderbetreuung reicht bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Danach wird der Zuschlag fällig, sofern keine andere Ausnahme greift, etwa Pflege oder eine Behinderung des Kindes.
Wie hoch ist der Zuschlag für Rentnerinnen und Rentner?
Grundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen, also die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten. Bei 1.650 Euro Rente sind es 41,25 Euro im Monat. Hat der mitversicherte Partner selbst die Regelaltersgrenze erreicht, fällt kein Zuschlag an.
Gilt der Zuschlag auch für Partner mit Wohnsitz im Ausland?
Ja. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird er auch erhoben, wenn die Mitversicherung auf einem Sozialversicherungsabkommen beruht, zum Beispiel mit der Türkei. Partner im In- und Ausland werden damit gleich behandelt.
Einschätzung der Redaktion
Der Zuschlag wiegt schwerer, als die 2,5 Prozent vermuten lassen. Für einen Alleinverdiener mit 3.300 Euro brutto sind knapp 1.000 Euro im Jahr viel Geld, zumal schon 2027 höhere Zuzahlungen anstehen. Die Ausnahmen für Kinderbetreuung, Pflege und Erwerbsminderung sind richtig gesetzt. Eine Lücke bleibt bei Haushalten knapp oberhalb der Grundsicherung. Diese Haushalte bekommen keine Entlastung und zahlen denselben Prozentsatz wie Gutverdiener, die deutlich mehr Spielraum haben. Ein Freibetrag für niedrige Einkommen hätte diese Schieflage abgemildert. Der Vorlauf von 14 Monaten ist immerhin fair. Paare haben genug Zeit, um zu klären, ob für sie eine Ausnahme gilt.