Am 4. November 2026 hört der Finanzausschuss des Bundestages Sachverständige zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 an. Teil des Pakets ist ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 Euro. Für Beschäftigte, die bei Miete und Wocheneinkauf mit jedem Euro planen, fällt das Plus beim Nettolohn allerdings kleiner aus, als die Zahl vermuten lässt.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 200 Euro steigen
Nach dem Gesetzentwurf steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro. Das Finanzamt zieht diesen Betrag automatisch vom Arbeitslohn ab, bevor es die Steuer berechnet. Belege sind dafür nicht nötig. Wer höhere Kosten für Arbeitsweg, Arbeitsmittel oder Fortbildung hat, kann diese weiterhin einzeln nachweisen.
Laut Bundesregierung gehört der höhere Pauschbetrag zu einem Paket mit einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die erste Stufe soll 2027 greifen, die volle Wirkung erst 2028. Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen.
Steuerersparnis durch den Pauschbetrag hängt vom Grenzsteuersatz ab
Die 200 Euro werden nicht ausgezahlt. Sie senken das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Steuer dadurch wegfällt, bestimmt der persönliche Grenzsteuersatz, also der Steuersatz auf den zuletzt verdienten Euro. Er beginnt bei 14 Prozent und steigt mit dem Einkommen.
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Ein Beispiel: Eine Verkäuferin mit einem Grenzsteuersatz von rund 25 Prozent und tatsächlichen Werbungskosten von 950 Euro zahlt nach der Reform etwa 50 Euro weniger Lohnsteuer im Jahr. Im Monat sind das gut 4 Euro. Ein Beschäftigter mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart 84 Euro jährlich, bei Kirchenmitgliedern kommen wenige Euro Kirchensteuer dazu. Wer gerade erst in die Steuerpflicht rutscht, spart knapp 30 Euro.
Für wen der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag wirkt
Den vollen Effekt haben nur Beschäftigte, deren tatsächliche berufliche Kosten unter 1.230 Euro liegen. Wer zwischen 1.230 und 1.430 Euro ausgibt, profitiert teilweise. Liegen die Kosten über 1.430 Euro, ändert der neue Pauschbetrag nichts.
| Tatsächliche Werbungskosten | Abzug 2026 | Abzug 2027 (Entwurf) | Zusätzlicher Abzug | Ersparnis bei 28 % Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|---|
| 950 Euro | 1.230 Euro | 1.430 Euro | 200 Euro | 56 Euro |
| 1.380 Euro | 1.380 Euro | 1.430 Euro | 50 Euro | 14 Euro |
| 2.100 Euro | 2.100 Euro | 2.100 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Die Werte sind gerundet und ohne Kirchensteuer gerechnet. Ein Lagerist mit langem Arbeitsweg und Kosten von 2.100 Euro gewinnt durch den Pauschbetrag also nichts. Er profitiert nur von den übrigen Tarifänderungen. Laut Regierungsentwurf sollen rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig keine Angaben mehr in der Anlage N machen müssen, weil ihre Kosten unter dem neuen Pauschbetrag bleiben.
Geringverdiener und Aufstocker: Ohne Lohnsteuer keine Entlastung
Wer so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer anfällt, hat vom höheren Pauschbetrag nichts. Das gilt für viele Teilzeitkräfte und häufig auch für Beschäftigte, die ergänzend Leistungen vom Jobcenter beziehen. Bei pauschal besteuerten Minijobs spielt der Pauschbetrag ebenfalls keine Rolle. Die Pauschsteuer für Minijobs soll nach dem Entwurf von 2 auf 5 Prozent steigen.
Bei Aufstockerinnen und Aufstockern, die Lohnsteuer zahlen, kommt ein weiterer Punkt hinzu. Steigt ihr Nettolohn, rechnet das Jobcenter einen Teil des Zuwachses nach Abzug der Freibeträge auf die Leistung an. Von wenigen Euro Steuerersparnis bleibt in diesen Haushalten noch weniger übrig.
Steuerreform 2027: Grundfreibetrag, Tarif und Gegenfinanzierung
Der Pauschbetrag ist nur ein Baustein. Der Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Den Tarif zwischen 17.800 und 70.600 Euro will die Regierung abflachen. Der Steuersatz von 42 Prozent würde 2027 erst ab 70.600 Euro greifen statt ab 69.879 Euro. Das Kindergeld soll von 259 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro pro Kind steigen.
Finanziert werden soll das unter anderem über den Abbau von Vergünstigungen. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt nach dem Entwurf von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten, ab 280.000 Euro käme ein neuer Satz von 47 Prozent hinzu. Haushalte, die regelmäßig Handwerker beauftragen, verlieren so einen Teil der Entlastung wieder.
Stand des Verfahrens: Anhörung im Finanzausschuss, Beschluss steht aus
Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Am 4. November folgt dort die öffentliche Anhörung. Danach stehen die zweite und dritte Lesung an, anschließend muss der Bundesrat zustimmen (Stand: 3. November 2026). Bis dahin können sich einzelne Beträge noch ändern.
Für die Gehaltsabrechnung zählt auch der Zeitpunkt. Der Pauschbetrag ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet. Wird das Gesetz rechtzeitig verkündet, zeigt sich der Effekt ab Januar 2027 direkt im Monatsnetto. Kommt es später, gleicht das Finanzamt die Differenz über spätere Korrekturen oder die Steuererklärung aus.
Häufige Fragen zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2027
Ab wann gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 Euro?
Geplant ist der höhere Betrag ab dem Steuerjahr 2027, also für Arbeitslohn ab dem 1. Januar 2027. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen. Stand 3. November 2026 ist das noch nicht geschehen.
Ist für den Pauschbetrag eine Steuererklärung nötig?
Nein. Arbeitgeber berücksichtigen den Pauschbetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug. Eine Steuererklärung lohnt sich vor allem dann, wenn die tatsächlichen beruflichen Kosten über 1.430 Euro liegen.
Gilt der höhere Pauschbetrag auch für Minijobs?
Bei pauschal besteuerten Minijobs nicht, weil dort keine individuelle Lohnsteuer berechnet wird. Die Pauschsteuer trägt in der Regel der Arbeitgeber. Sie soll nach dem Entwurf von 2 auf 5 Prozent steigen.
Welche Kosten zählen über den Pauschbetrag hinaus?
Anerkannt werden zum Beispiel Fahrten zur ersten Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Fortbildungen und eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung. Maßgeblich ist die Summe aller anerkannten Kosten. Nur wenn diese Summe über dem Pauschbetrag liegt, wird sie statt der Pauschale abgezogen.
Einschätzung der Redaktion
Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ist sinnvoll, weil sie Bürokratie spart und Beschäftigten ohne Aufwand etwas mehr lässt. Ihre finanzielle Wirkung wird in der öffentlichen Debatte aber oft überschätzt. Für eine Verkäuferin geht es um rund 4 Euro im Monat, für Geringverdiener ohne Lohnsteuer um gar nichts. Wer niedrige Einkommen spürbar entlasten will, muss bei Sozialabgaben, Wohnkosten oder dem Zusammenspiel von Lohn und Grundsicherung ansetzen. Die Regierung sollte ehrlich kommunizieren, dass die zehn Milliarden Euro vor allem über Tarif und Kinderfreibeträge wirken und bei Menschen mit kleinem Einkommen nur in geringem Umfang ankommen.