Die Pflegeversicherung schreibt rote Zahlen, und die Bundesregierung will gegensteuern. Am 5. November berät der Bundestag in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz. Für Rentnerinnen und Rentner mit Pflegegrad gelten die Zuschüsse der Pflegekasse bis Jahresende noch nach heutigem Recht. Für 2026 sind zusammen bis zu 7.719 Euro für Ersatzpflege und Wohnungsumbau möglich.
Zuschüsse der Pflegekasse 2026: Zwei Töpfe ergeben bis zu 7.719 Euro
Die Summe setzt sich aus zwei Leistungen mit eigenen Regeln zusammen. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Verhinderungspflege bezahlt eine Vertretung, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt. Kurzzeitpflege deckt einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Einrichtung.
Der zweite Topf ist der Zuschuss für den Umbau der Wohnung. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zur Wohnungsanpassung zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro, und zwar schon ab Pflegegrad 1. Bezuschusst werden etwa breitere Türen, fest installierte Rampen, Treppenlifte oder ein pflegegerechtes Bad. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Ändert sich die Pflegesituation später, kann die Kasse einen weiteren Zuschuss bewilligen.
Eine Pauschale sind die 7.719 Euro also nicht. Der Betrag kommt nur zustande, wenn beide Leistungen im selben Jahr gebraucht, bewilligt und mit Kosten in dieser Höhe belegt werden.
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Rechenbeispiel: Treppenlift und zwei Wochen Kurzzeitpflege
Eine 81-jährige Rentnerin mit Pflegegrad 3 wird von ihrem Sohn versorgt. Die Treppe zu ihrer Wohnung im ersten Stock schafft sie kaum noch, deshalb lässt sie einen Treppenlift für 6.950 Euro einbauen. Die Pflegekasse übernimmt 4.180 Euro, 2.770 Euro zahlt sie selbst.
Im August verbringt sie nach einem Sturz zwei Wochen in der Kurzzeitpflege. Die pflegebedingten Kosten von 2.410 Euro trägt die Kasse aus dem Jahresbetrag. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten von 980 Euro gehören nicht dazu. Diesen Eigenanteil begleicht sie über den Entlastungsbetrag, den sie seit Januar angespart hat (8 × 131 Euro = 1.048 Euro).
Im Dezember fährt der Sohn eine Woche in den Urlaub. Ein Pflegedienst übernimmt, die Kasse erstattet die restlichen 1.129 Euro aus dem Jahresbetrag. Zusammen übernimmt die Pflegekasse in diesem Jahr 7.719 Euro (4.180 + 2.410 + 1.129).
Was der Gesetzentwurf ab 2027 bei den Zuschüssen der Pflegekasse ändert
Im Entwurf, der dem Bundestag als Drucksache 21/8869 vorliegt, wird § 42a SGB XI gestrichen. An die Stelle der Verhinderungspflege tritt ein Überbrückungsbudget, das vor allem bei ungeplantem Ausfall der Pflegeperson greifen soll, über ambulante Notdienste oder Kurzzeitpflege. Das Pflegegeld wird Teil eines neuen Entlastungsbudgets. In Pflegegrad 1 entfällt der Entlastungsbetrag; die Regierung rechnet allein dadurch für 2027 mit Minderausgaben von 800 Millionen Euro.
| Leistung | Recht 2026 | Gesetzentwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 Euro ab Pflegegrad 2 | Jahresbetrag entfällt, neues Überbrückungsbudget für Notfälle und Kurzzeitpflege |
| Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 | 131 Euro im Monat | entfällt, dafür Pflegebegleitung |
| Entlastungsbetrag Pflegegrade 2 bis 5 | 131 Euro im Monat | geht im Sozialraumbudget auf, Betrag soll steigen |
| Pflegegeld | eigene Geldleistung | Teil des Entlastungsbudgets |
| Einstufung | Pflegegrad 2 ab 27 Punkten | Pflegegrad 2 ab 30 Punkten, Bestandsschutz für Eingestufte |
| Anpassung der Beträge | Dynamisierung 2028 vorgesehen | 2028 entfällt, ab 2029 jährlich |
| Wohnungsumbau | bis 4.180 Euro ab Pflegegrad 1 | in der Bundestagsübersicht keine Änderung genannt |
Stand: 3. November 2026. Der Bundesrat hat den Entwurf am 9. Oktober als besonders eilbedürftig erhalten. Bundestag und Bundesrat müssen noch abschließend beraten.
Fristen für das Pflegebudget 2026
Der Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr. Was bis zum 31. Dezember nicht für Ersatz- oder Kurzzeitpflege eingesetzt wurde, verfällt. Für die Abrechnung bleibt mehr Zeit: Nach § 39 SGB XI reicht es, den Erstattungsantrag mit Kostennachweisen bis zum Ende des Folgejahres zu stellen, für 2026 also bis zum 31. Dezember 2027. Ein Antrag vor Beginn der Ersatzpflege ist nicht nötig.
Beim Entlastungsbetrag können nicht genutzte Beträge nach heutigem Recht bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, wie das Gesundheitsportal des Bundes erläutert. Wie das für Restbeträge in Pflegegrad 1 nach einem Wegfall der Leistung gehandhabt wird, geht aus der Bundestagsübersicht nicht hervor.
Für den Wohnungsumbau gilt eine Frist für die Kasse. Sie muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Meldet sie sich nicht rechtzeitig und ohne Begründung, gilt der Antrag als genehmigt.
Weitere Hilfen neben der Pflegekasse
Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen kommen weitere Leistungen infrage. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum. Wer die Altersgrenze erreicht hat und seinen Bedarf nicht decken kann, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro, der Betrag für 2027 ist noch nicht festgesetzt. Wohngeld und Grundsicherung mit Unterkunftskosten schließen sich für dieselbe Person in der Regel aus. Freiwillig oder privat krankenversicherte Rentner erhalten auf Antrag einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung. Bei Zuzahlungen gilt eine Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken von einem Prozent.
Häufige Fragen zu den Zuschüssen der Pflegekasse
Wer bekommt den Zuschuss der Pflegekasse für den Wohnungsumbau?
Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5. Die Kasse zahlt bis zu 4.180 Euro, wenn der Umbau die Pflege zu Hause ermöglicht, deutlich erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Leben mehrere Berechtigte in einer Wohnung, sind bis zu 16.720 Euro möglich.
Bis wann lässt sich Verhinderungspflege aus 2026 abrechnen?
Der Erstattungsantrag mit Belegen muss bis zum 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse sein. Die Frist verlängert das Budget nicht. Abgerechnet werden kann nur Ersatzpflege, die 2026 stattgefunden hat.
Verlieren Pflegebedürftige durch die Reform ihren Pflegegrad?
Der Entwurf hebt die Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 an, für Pflegegrad 2 etwa von 27 auf 30 Punkte. Wer bereits eingestuft ist, behält nach dem Entwurf seinen Pflegegrad. Neue Begutachtungen ab 2027 folgen den neuen Schwellen.
Wann tritt die Pflegereform in Kraft?
Die meisten Änderungen sind zum 1. Januar 2027 geplant, einzelne Teile folgen 2028 und 2029. Nach der ersten Lesung am 5. November berät der Gesundheitsausschuss weiter. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das heutige Recht.
Einschätzung der Redaktion
Dass die Pflegeversicherung sparen muss, bestreitet angesichts von Milliardendefiziten kaum jemand. Die Frage ist, wo. Der gemeinsame Jahresbetrag gehört zu den wenigen Leistungen, die pflegende Familien flexibel nach ihrem Alltag einsetzen konnten, vom freien Wochenende bis zum Aufenthalt im Heim. Wenn kurze Vertretungen künftig aus einem Budget bezahlt werden, das zugleich das Pflegegeld ersetzt, haben viele Familien am Ende weniger Spielraum. Härter trifft es Menschen mit Pflegegrad 1, für die der Entlastungsbetrag oft die einzige Geldleistung ist. Eine Pflegebegleitung, die erst 2029 kommen soll, gleicht das im Jahr 2027 nicht aus.