Pflegeheim-Eigenanteil: Höchster Zuschlag soll erst nach 4,5 Jahren kommen

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Durchschnittlich 3.364 Euro im Monat zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Jahr im Heim selbst, das hat der Verband der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026 ermittelt. Der Pflegeheim-Eigenanteil lag damit 256 Euro über dem Vorjahreswert von 3.108 Euro. Diese Woche beginnt im Bundestag die Beratung einer Reform, die den höchsten Zuschlag der Pflegekasse erst später gewähren will.

Pflegeheim-Eigenanteil im Südwesten bundesweit am höchsten

Wie schnell solche Summen eine Familie aus dem Gleichgewicht bringen, zeigt ein Fall, über den der SWR im Juli berichtet hat. Eine Frau aus Stuttgart erkrankte Mitte 50 an Demenz und musste ihre Praxis als Psychotherapeutin aufgeben. Heute lebt sie mit 58 Jahren auf einer geschützten Station. Der Heimplatz kostet rund 6.500 Euro im Monat, nach den Leistungen der Pflegeversicherung bleiben der Familie im ersten Jahr etwa 4.200 Euro. Ihr Mann bezahlt das aus Ersparnissen, die für den Ruhestand gedacht waren.

Der Fall liegt über dem Schnitt, spielt aber in dem Land mit den höchsten Kosten. In Baden-Württemberg zahlen Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr laut vdek-Landesvertretung durchschnittlich 3.657 Euro im Monat. Davon entfallen 1.153 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 463 Euro auf Investitionskosten. Im Pflegeanteil stecken außerdem 139 Euro Ausbildungskosten. Würde das Land Investitions- und Ausbildungskosten übernehmen, sänken die Kosten nach Rechnung des Verbands um 602 Euro monatlich.

Frühe Demenz: Heimkosten treffen auf laufende Verpflichtungen

Wer im Rentenalter pflegebedürftig wird, hat meist eine Rente, die einen Teil der Heimrechnung trägt. Bei einer Erkrankung mit Mitte 50 fehlt dieser Baustein oft. Fällt das Erwerbseinkommen weg, bleibt allenfalls eine Erwerbsminderungsrente. Selbstständige ohne Pflichtbeiträge haben darauf häufig keinen Anspruch. Beim Partner laufen Miete oder Kredit, Versicherungen und der eigene Lebensunterhalt weiter.

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Die Pflegekasse zahlt im Heim einen festen Betrag nach Pflegegrad. 2026 sind es 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Erhöht ein Heim seine Preise, steigen diese Beträge nicht mit. Hinzu kommt ein Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Er beträgt nach § 43c SGB XI im ersten Jahr 15 Prozent, nach mehr als zwölf Monaten 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent. Angefangene Monate zählen mit. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag und zahlt ihn direkt an das Heim.

Rechenbeispiel: So sinkt der Eigenanteil mit der Wohndauer

Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Ein Heim berechnet nach Abzug des Pflegekassenbetrags einen pflegebedingten Eigenanteil von 2.100 Euro. Dazu kommen 1.200 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 500 Euro Investitionskosten. Der Zuschlag mindert nur den ersten Posten.

WohndauerZuschlagPflegeanteil nach ZuschlagBelastung pro Monat
bis 12 Monate15 % (315 Euro)1.785 Euro3.485 Euro
13 bis 24 Monate30 % (630 Euro)1.470 Euro3.170 Euro
25 bis 36 Monate50 % (1.050 Euro)1.050 Euro2.750 Euro
ab dem 37. Monat75 % (1.575 Euro)525 Euro2.225 Euro

Allein im ersten Jahr kommen so 41.820 Euro zusammen. Zwischen der dritten und der vierten Stufe liegen 525 Euro im Monat.

Pflegereform: Höchster Zuschlag soll später greifen

An dieser Stelle setzt das geplante Pflegeneuordnungsgesetz an. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September beschlossen. Der höchste Zuschlag soll danach erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren erreicht werden. Der Entwurf veranschlagt dafür Einsparungen von 2,6 Milliarden Euro, der vdek hält nur 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro für realistisch. Die Leistungsbeträge sollen künftig jährlich angepasst werden.

Die erste Lesung im Bundestag ist angekündigt, der Bundesrat soll am 20. November erstmals beraten. Der größte Teil soll ab 1. Januar 2027 gelten. Wie die Zwischenstufen aussehen und welche Übergangsregeln für heutige Bewohner gelten, klärt das parlamentarische Verfahren (Stand: 3. November 2026). Wer wie die Stuttgarterin schon mit Ende 50 ins Heim zieht, kann dort viele Jahre leben und würde jede Verlängerung lange spüren. Parallel hat das Kabinett am 14. Oktober eine Pflegestrukturkommission eingesetzt, die bis Ende Januar 2027 erste Vorschläge machen soll. Eine Begrenzung der Eigenanteile ist bislang nicht beschlossen.

Wenn Einkommen und Ersparnisse nicht reichen

Reicht das Geld nicht, kommt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Das Sozialamt übernimmt dann die ungedeckten Heimkosten. Die Leistung setzt ein, sobald das Amt von der Notlage erfährt, für frühere Monate zahlt es in der Regel nicht. Vorher prüft es Einkommen und Vermögen, bei Verheirateten auch das des Partners. Jede erwachsene Person darf 10.000 Euro Schonvermögen behalten. Ein angemessenes, selbst bewohntes Haus bleibt geschützt, solange der Partner dort lebt. Dem Partner zu Hause muss genug für den eigenen Lebensunterhalt und die Wohnkosten bleiben.

Die Grenze von 100.000 Euro Jahreseinkommen gilt nur beim Rückgriff auf Kinder und Eltern, nicht bei Ehepartnern. Nach einem Bericht der Apotheken Umschau ist im Gespräch, diese Grenze für Kinder in einem eigenen Gesetz zurückzunehmen.

Häufige Fragen zum Pflegeheim-Eigenanteil

Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026 im Pflegeheim?

Der feste Betrag reicht von 805 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 2 einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Wohndauer von 15 auf 75 Prozent steigt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten deckt die Pflegekasse nicht.

Gilt die längere Wartezeit auf den Höchstzuschlag auch für heutige Heimbewohner?

Das steht noch nicht fest. Der Regierungsentwurf soll überwiegend ab 1. Januar 2027 gelten, Übergangsregeln sind Teil der Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Bis zu einer Verabschiedung gelten die bisherigen Stufen nach § 43c SGB XI.

Muss der Ehepartner die Heimkosten bezahlen?

Durch die Ehe allein wird der Partner nicht Schuldner des Heimvertrags, anders ist es bei eigener Unterschrift oder einer Bürgschaft. Beantragt die pflegebedürftige Person Sozialhilfe, rechnet das Amt Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Partners mit an. Ihm muss dabei ein angemessener Betrag für den eigenen Lebensunterhalt bleiben.

Lassen sich Heimkosten von der Steuer absetzen?

Heimkosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Abgezogen wird eine Haushaltsersparnis, weil im Heim eigene Wohn- und Verpflegungskosten entfallen. Das gilt für Bewohner selbst und für Angehörige, die die Kosten tragen.

Einschätzung der Redaktion

Die Zuschläge im Heim sind seit 2022 das einzige Instrument, das die Eigenanteile spürbar dämpft. Sie zeitlich zu strecken, spart Geld bei der Pflegekasse, verlagert die Last aber auf Bewohner und Sozialämter. Besonders hart trifft das Menschen, die früh erkranken und keine Rente haben, mit der sie gegenrechnen können. Dass die Länder ihre Investitionskosten weitgehend den Bewohnern überlassen, gehört ebenso auf den Tisch wie die Reform selbst. Eine Kommission, die bis Januar Vorschläge erarbeitet, hilft Familien wenig, die schon heute jeden Monat Rücklagen aufbrauchen. Der Bundestag sollte die Streckung der Zuschläge nicht ohne einen verlässlichen Kostendeckel beschließen.

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