In Biberach können immer mehr Gäste der Vesperkirche nur noch den Mindestbetrag zahlen. Pfarrer Gunther Wruck nannte der Schwäbischen Zeitung im vergangenen Jahr ein Plus von jeweils zehn Prozent in zwei Jahren. Ab dem 9. November gibt es dort wieder ein Mittagessen für 1 Euro, während der Regelbedarf 2026 bei 563 Euro stehen bleibt.
Vesperkirche Biberach: eine Woche Mittagessen für 1 Euro
Die 22. Ökumenische Vesperkirche öffnet am Montag, 9. November 2026, im Martin-Luther-Gemeindehaus in der Waldseer Straße 20. Bis Sonntag, 15. November, steht dort täglich ab 12 Uhr ein warmes Essen bereit. Das geht aus Mitteilungen der Diakonischen Bezirksstelle Biberach und der evangelischen Kirchengemeinde hervor. Getragen wird die Woche von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), vorbereitet von Ehrenamtlichen aus den Biberacher Gemeinden.
Gekocht wird wieder in der Küche des Dornahofs in Riedlingen. Jeden Tag gibt es ein Gericht mit Fleisch und eines ohne, beide mit Beilagensalat. Wasser und Säfte sind im Preis enthalten. Vor dem Essen läuft ein Musikstück, danach folgt eine kurze Besinnung.
Ohne Einkommensnachweis, aber mit höherem Solidaritätsbeitrag
An der Tür wird kein Rentenbescheid und kein Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt verlangt. Der Euro ist der Mindestpreis, den alle zahlen. Wer mehr Geld hat, kann freiwillig einen Solidaritätsbeitrag geben, der die Selbstkosten einer Mahlzeit decken soll. Dieser Beitrag liegt in diesem Jahr bei 7 Euro. Im November 2025 waren es nach dem Bericht der Schwäbischen Zeitung noch 6 Euro.
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Hinter der Anhebung stehen die Finanzen. Bis 2022 reichten Essenseinnahmen und Spenden aus, um die Kosten zu decken. Seit 2023 fehlt nach Angaben von Pfarrer Wruck Geld, zuletzt half eine größere Einzelspende aus. Gleichzeitig wächst die Gruppe der Gäste, die nur den Mindestbetrag aufbringen kann.
| Angebot | Preis |
|---|---|
| Mittagessen mit Salat, Wasser und Saft | 1 Euro |
| Kaffee und Gebäck nach dem Essen | 1 Euro |
| Freiwilliger Solidaritätsbeitrag | 7 Euro |
| Übrig gebliebenes Essen im eigenen Behälter | kleines Entgelt |
Was der Regelbedarf 2026 für Essen vorsieht
Alleinstehende in der Grundsicherung im Alter und im Grundsicherungsgeld erhalten 2026 einen Regelbedarf von 563 Euro im Monat. Zum 1. Januar gab es keine Erhöhung. Aus der Pauschale müssen sie nach § 20 SGB II unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsstrom und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe bezahlen.
Für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke sind darin rund 195 Euro im Monat angesetzt, etwa 6,42 Euro am Tag. Auf eine Woche gerechnet ergibt das knapp 45 Euro. Sieben Mittagessen in der Vesperkirche kosten 7 Euro und damit gut 15 Prozent dieses Wochenbetrags. Wer jeden Tag auch Kaffee und Gebäck nimmt, zahlt 14 Euro, knapp ein Drittel. Ein warmes Essen mit Getränken für weniger als ein Sechstel des Tagesbudgets lässt sich zu Hause kaum kochen.
Seit Juli heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld
Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II wurde das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Die Regelsätze blieben dabei unverändert. Jobcenter dürfen den alten Begriff nach einer Information des Jobcenters Landkreis Leipzig noch bis 31. Dezember 2026 verwenden. Für den Besuch der Vesperkirche ist der Name der Leistung ohne Bedeutung, weil niemand einen Bescheid vorzeigen muss.
Mittagstisch mit Beratung und Gottesdienst zum Abschluss
Nach dem Essen stellen sich täglich soziale und karitative Einrichtungen aus Kirche und Kommune vor. Im Vorjahr war am ersten Tag zum Beispiel der Pflegestützpunkt des Landkreises vor Ort. Welche Stellen 2026 an welchem Tag kommen, haben die Veranstalter bisher nicht veröffentlicht.
Reste vom Mittagessen dürfen Gäste am Ende in selbst mitgebrachten Behältern gegen ein kleines Entgelt mitnehmen. Alleinstehende sind ausdrücklich eingeladen, Nachbarn oder Bekannte mitzubringen. Die Veranstalter beschreiben Einsamkeit als eigene Form von Armut.
Der Termin fällt jedes Jahr in die Woche des Martinstags am 11. November. Am Sonntag, 15. November, endet die Vesperkirche um 11 Uhr mit einem ökumenischen Familiengottesdienst. Danach kommt Gaisburger Marsch auf den Tisch, mit und ohne Fleisch. Im Saal ist nach Angaben von Pfarrer Wruck Platz für bis zu 200 Gäste. Auskünfte gibt die Diakonische Bezirksstelle Biberach unter 07351 1502-10.
Häufige Fragen zum Mittagessen für 1 Euro in Biberach
Wer darf in der Vesperkirche Biberach für 1 Euro essen?
Eingeladen sind alle Menschen, unabhängig von Einkommen, Alter, Religion oder Lebenslage. Ein Nachweis über Rente, Grundsicherung oder Wohngeld wird nicht verlangt. Die Veranstalter setzen darauf, dass Gäste mit mehr Geld freiwillig mehr zahlen.
Wird ein verbilligtes Mittagessen auf die Grundsicherung angerechnet?
Verpflegung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses kostenlos oder verbilligt bereitgestellt wird, zählt im SGB II grundsätzlich nicht als Einkommen. Ein Essen in einer Vesperkirche mindert den Leistungsanspruch daher in aller Regel nicht.
Wie viel zahlen Gäste ohne Geldsorgen?
Der Mindestpreis beträgt für alle einen Euro. Als Solidaritätsbeitrag nennen die Veranstalter 7 Euro, was den tatsächlichen Kosten einer Mahlzeit entspricht. Der Betrag ist freiwillig, das Essen ist für alle Gäste dasselbe.
Gibt es Vesperkirchen auch in anderen Städten?
In Württemberg und Baden öffnen jedes Jahr zahlreiche Vesperkirchen, viele davon zwischen Januar und März. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg veröffentlicht dazu eine Übersicht mit Orten, Zeiten und Preisen. Auch örtliche Diakonie- und Caritasstellen kennen günstige Mittagstische in der Nähe.
Einschätzung der Redaktion
Ein Mittagessen für einen Euro ändert nichts an der Höhe des Regelbedarfs. Es zeigt aber, wie eng das Budget vieler Menschen inzwischen ist. Dass in Biberach seit zwei Jahren deutlich mehr Gäste nur den Mindestbetrag zahlen können, ist ein Signal, das über die Stadt hinausreicht. Die Vesperkirche macht diese Entwicklung sichtbar. Gut gemacht ist der Verzicht auf jeden Nachweis: Wer am Tisch sitzt, muss sich nicht erklären. Die Lücke in der Kasse zeigt allerdings auch, wie sehr solche Angebote vom guten Willen Einzelner abhängen. Dauerhafte Entlastung für Rentnerinnen, Rentner und Menschen in der Grundsicherung muss die Sozialpolitik leisten.
6. Quellenangaben