Rentenreform fast fertig: Rente nach 45 Jahren und Altersteilzeit noch offen

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Banken und Industriebetriebe federn Stellenabbau häufig mit Altersteilzeit ab. Genau dieses Instrument will die Rentenkommission einschränken, wie die Börsen-Zeitung berichtet. Nun rückt die Rentenreform an den Kabinettstisch: Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) nennt den Gesetzentwurf weitgehend fertig. Offen sind ausgerechnet die Punkte, die rentennahe Jahrgänge am stärksten betreffen.

Rentenreform soll vor Weihnachten durchs Kabinett

Auf dem Chemie-Arbeitgeber-Tag in Berlin sagte Schweitzer am Donnerstag, die Arbeit an dem Entwurf sei „zu 95 Prozent abgeschlossen“. Das berichtet Ihre Vorsorge unter Berufung auf die dpa. Den Rest will der Minister schnell klären. Sobald Union und SPD sich geeinigt haben, soll das Gesetzgebungsverfahren starten.

Den Zeitplan gibt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor. Das Kabinett soll das Paket aus gesetzlicher Rente und neuer Kapitaldeckung vor Weihnachten beschließen. Bundestag und Bundesrat sollen Anfang 2027 folgen. Ursprünglich wollte die Koalition das gesamte Verfahren noch 2026 abschließen.

Schweitzer ist seit Mitte Oktober im Amt. Er folgte auf Bärbel Bas (SPD), die als Ministerin und als Parteivorsitzende zurückgetreten war. Grundlage des Entwurfs ist der Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 mit 33 Empfehlungen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass die Kommission die Vorschläge als Gesamtpaket versteht.

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Altersteilzeit im Blockmodell: Minister widerspricht der Kommission

Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit weiter voll. In der zweiten Hälfte sind sie komplett freigestellt, das Gehalt läuft über die gesamte Zeit gleichmäßig weiter. 2023 nutzten rund 284.000 Menschen Altersteilzeit. Im langjährigen Schnitt wählten 82 Prozent das Blockmodell.

Die Kommission will es abschaffen. Bleiben soll nur das Gleichverteilungsmodell, bei dem die Arbeitszeit über die ganze Laufzeit halbiert wird. Der Einstieg wäre erst mit 58 statt mit 55 Jahren möglich, später gekoppelt an die Regelaltersgrenze. Die Kommission wertet das Blockmodell als Form der Frühverrentung, die ältere Fachkräfte zu früh aus den Betrieben holt.

Schweitzer sieht das anders. Viele Unternehmen hätten ihm geschildert, dass ihnen ohne das Blockmodell ernste Probleme drohten. Er will die Möglichkeit vorerst erhalten. Die Gewerkschaften lehnen die Abschaffung ebenfalls ab. Im Bundestag fragt eine Kleine Anfrage die Bundesregierung nach den Folgen eines Wegfalls.

Was Altersteilzeit für das Einkommen bedeutet, zeigt ein Beispiel. Eine Chemikantin verdient 4.200 Euro brutto im Monat und halbiert ihre Arbeitszeit. Ihr Regelarbeitsentgelt liegt damit bei 2.100 Euro. Nach dem Altersteilzeitgesetz stockt der Arbeitgeber um mindestens 20 Prozent auf, also um 420 Euro. Die Beschäftigte erhält mindestens 2.520 Euro brutto, im Blockmodell auch während der Freistellung. Viele Tarifverträge sehen mehr vor.

Rente nach 45 Beitragsjahren bleibt der größte Streitpunkt

Noch härter wird um die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gerungen, bekannt als „Rente mit 63“. Mit 63 geht in diese Rente heute niemand mehr. Für den Jahrgang 1963 liegt die Grenze bei 64 Jahren und zehn Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren (§ 38 und § 236b SGB VI).

Die Kommission empfiehlt, diese Rentenart zu streichen und eine Härtefallregel für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte einzuführen. Merz hält das für gerechter. In der SPD wächst der Widerstand, unter anderem bei Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey. Einen Stichtag oder Geburtsjahrgang für das Ende der Regel gibt es bisher nicht.

Fiele die Rente nach 45 Jahren weg, bliebe für einen früheren Ausstieg die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren. Sie kostet 0,3 Prozent Abschlag pro Monat. Ein Versicherter des Jahrgangs 1964, der mit 63 geht, liegt 48 Monate vor seiner Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Daraus ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 14,4 Prozent. Bei 1.650 Euro Bruttorente fehlen 237,60 Euro, es bleiben 1.412,40 Euro.

Rentenreform im Überblick: geltendes Recht und Vorschläge

PunktGeltendes RechtEmpfehlung der KommissionStand: 5. November 2026
Einstieg Altersteilzeitab 55 Jahrenab 58 Jahren, später an Regelaltersgrenze gekoppeltoffen
BlockmodellzulässigabschaffenMinister will es vorerst behalten
Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahrenab 65 Jahren (ab Jahrgang 1964)abschaffen, Härtefallregelin der Koalition umstritten
Regelaltersgrenze67 Jahre (ab Jahrgang 1964)67,5 Jahre bis 2041, danach an Lebenserwartung gekoppeltTeil des Pakets
Kapitaldeckungkeine Pflichtverpflichtende kapitalgedeckte Komponentesoll mit ins Kabinett

Bis zum Beschluss gilt das bisherige Rentenrecht

Die Empfehlungen einer Kommission ändern kein Gesetz. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, bleiben Altersteilzeit ab 55, das Blockmodell und die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren unverändert bestehen. Merz will den Entwurf vor dem Kabinettsbeschluss mit den Fraktionen und den Ländern abstimmen. Wie Übergangsregeln für rentennahe Jahrgänge aussehen, wird erst der Gesetzentwurf zeigen. Die Kommission selbst fordert Vertrauensschutz.

Häufige Fragen zur Rentenreform

Ab wann soll die Rentenreform gelten?

Das Kabinett soll den Entwurf vor Weihnachten 2026 beschließen. Bundestag und Bundesrat sollen Anfang 2027 entscheiden. Wann einzelne Regeln in Kraft treten, legt erst das Gesetz fest.

Wer kann heute noch Altersteilzeit im Blockmodell vereinbaren?

Nach geltendem Recht ist Altersteilzeit ab 55 Jahren möglich. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, einen Rechtsanspruch gibt es nur, wenn ein Tarifvertrag das vorsieht. Das Blockmodell ist bis zu einer Gesetzesänderung weiter zulässig.

Was passiert mit bereits laufenden Altersteilzeitverträgen?

Bestehende Verträge beruhen auf dem heute geltenden Recht. Ob und wie die Reform Übergangsregeln für laufende oder bereits unterschriebene Vereinbarungen enthält, ist noch nicht bekannt. Klarheit bringt erst der Kabinettsentwurf.

Wie hoch sind die Abschläge bei der Rente nach 35 Jahren?

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Ab Jahrgang 1964 ist der früheste Beginn mit 63 Jahren möglich, das entspricht einem Abschlag von 14,4 Prozent. Der Abschlag gilt lebenslang.

Einschätzung der Redaktion

Das Tempo der Koalition ist verständlich, die Rentenkasse braucht Planungssicherheit. Problematisch ist, dass ausgerechnet die beiden Punkte offen bleiben, an denen Lebensplanungen hängen. Wer mit 16 eine Lehre begonnen hat oder seit Jahren auf eine Altersteilzeit mit 55 hinarbeitet, plant nicht von Quartal zu Quartal. Schweitzers Einwand gegen das Ende des Blockmodells hat Gewicht, weil Betriebe es im laufenden Stellenabbau als sozialverträglichen Ausweg nutzen. Die Kommission hat zu Recht Vertrauensschutz verlangt. Ein Gesetzentwurf, der keine klaren Stichtage und Übergangsfristen nennt, würde die Verunsicherung nur verlängern.

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