Rente steuerfrei aufstocken: Das sind die neuen Regeln

Rentner, die ihre Rente durch einen Zuverdienst aufbessern möchten, sollten die Steuerpflicht nicht vergessen. Erfahren Sie hier, wie Sie Geld sparen können.

Rente mit Zuverdienst steuerfrei aufstocken - wann und wie das geht
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Viele Rentner möchten oder müssen ihre Rente aufstocken, indem sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies ist bei der Altersrente unbegrenzt möglich. Der Hinzuverdienst wird nicht mit der Rente verrechnet. Allerdings muss der Verdienst – wie jedes Einkommen – grundsätzlich versteuert werden. Welche Steuern müssen Rentner also zahlen? Wann ist der Hinzuverdienst zur Rente steuerfrei? In dem folgenden Artikel beantworten wir diese Fragen.

Hinzuverdienst zur Rente anrechnungsfrei

Sparen beim Hinzuverdienst zur Altersrente. Was können Rentner tun, um Steuern zu sparen?

Der Hinzuverdienst zur Rente muss in aller Regel versteuert werden. Doch man kann sparen.

Ein Hinzuverdienst zu Altersrente ist anrechnungsfrei, wird nicht, auch nicht teilweise, mit der Rente verrechnet. Das gilt auch bei der vorzeitigen Altersrente mit 63 Jahren, und zwar erst seit 2023.

Beispiel: Wer eine Rente von 1500 Euro erhält und 2000 Euro hinzuverdient, kann seine Renteneinkünfte um den vollen Betrag, also um 24.000 Euro im Jahr aufstocken. Auf die Rente wird nichts angerechnet. Das „Aber“ kommt allerdings im nächsten Abschnitt.

Zusatzeinkommen zur Rente muss versteuert werden

Die Anrechnung des Hinzuverdienstes auf die Rente (die nicht erfolgt), muss unterschieden werden von der Pflicht, Steuern zu zahlen, also der Einkommenssteuer. Diese wird auch für Rentner, die erwerbstätig sind, fällig. Es besteht kein Unterschied zwischen Rentnern und sonstigen Erwerbstätigen, also „normalen“ Arbeitnehmern, Selbständigen oder Freiberuflern.

Steuern werden auch auf hinsichtlich des steuerpflichtigen Teils der Rente fällig. Die Rente ist nämlich grundsätzlich steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt ab 2005 schrittweise an. Für Rentner, die 2023 in Rente gehen, beträgt der steuerfreie Anteil der Rente 17 Prozent. Das bedeutet, dass 83 Prozent der Rente versteuert werden müssen.

Hinzuverdienende Rentner zahlen also einmal auf ihren Zuverdienst und auf einen Teil ihrer Rente Steuern.

Wie viel Steuern müssen Rentner zahlen?

Auf die Frage, wie viel Steuern hinzuverdienende Rentner Zahlen müssen, gibt es keine exakte Antwort. Das kommt auf die Höhe der Rente und des Hinzuverdienstes an. Auch ob der Rentner oder die Rentnerin verheiratet ist, spielt eine Rolle. Es gelten die allgemeinen Regeln der Einkommenssteuer.

Bis zu welchem Betrag sind Rente und Zuverdienst steuerfrei?

Addiert man den Teil der Rente, auf den Steuern zu entrichten sind, mit dem Zuverdienst, und übersteigt die Summe den Grundfreibetrag der Einkommenssteuer nicht, so fallen keine Steuern an. Alleinstehende Rentner zahlen dann im Jahr 2023 bis zu einem Gesamteinkommen von 10908 Euro keine Steuern. Bei verheirateten Rentnern verdoppelt sich diese Summe. Alles, was über diese Beträge hinaus verdient wird, muss versteuert werden.

Minijob: dieser Zuverdienst ist in keinem Fall steuerpflichtig

Nicht steuerpflichtig ist ein Zuverdienst aus einem Minijob, jedenfalls fast. Es fällt nur die pauschale Steuer von 2 Prozent an. Im Jahr 2023 kann man pro Monat 520 Euro mit einem Minijob verdienen. 2024 soll die Verdienstgrenze angehoben werden.

Sozialversicherungsbeiträge fallen zusätzlich zur Steuer an

Wer etwas zur Rente hinzuverdient und dies nicht im Rahmen eines Minijobs macht, der muss neben einer möglichen Einkommenssteuer auch Sozialversicherungsbeiträge vom Einkommen entrichten. Dazu zählen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Beiträge zur Rentenversicherung müssen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Das mag seltsam klingen, weil man als Rentner ja bereits eine Rente erhält. Allerdings erhöht sich die Rente durch die neuen Beiträge zur Rentenversicherung.

Zusammenfassung zu Rente steuerfrei aufstocken

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Rente steuerfrei aufstocken kann man nur, wenn man unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt (Rente plus Hinzuverdienst) oder wenn man einen Minijob ausübt.