3000 Euro Inflationsprämie für Pensionäre – Rentner gehen leer aus.

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Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro auch für Pensionäre zu gewähren. Jedoch werden Rentner davon nicht profitieren. Es stellt sich die Frage, welche Gründe hierfür vorliegen.

Kurz zusammengefasst

Die Inflationsprämie oder der Inflationsausgleich ist eine beschlossene Maßnahme, die es Arbeitgebern ermöglicht, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Diese Regelung bleibt bis Ende 2024 bestehen und gilt ausschließlich für Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne, wie vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Es ist beabsichtigt, dass auch Pensionäre eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro erhalten sollen. Warum erhalten Rentnerinnen und Rentner diese Prämie nicht und wie sieht die Regelung für sie aus?

Unterschied zwischen Pension und Rente?

Die Begriffe “Rente” und “Pension” werden oft austauschbar verwendet, aber es gibt tatsächlich Unterschiede zwischen ihnen.

Die Rente ist ein Sozialversicherungsprogramm, das oft vom Staat oder von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Arbeitnehmer zahlen während ihres Berufslebens Beiträge in die Rentenversicherung ein, und wenn sie das Rentenalter erreichen, erhalten sie eine monatliche Zahlung, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den eingezahlten Beiträgen, der Anzahl der gearbeiteten Jahre und der Formel, die zur Berechnung der Rente verwendet wird.

Die Pension hingegen ist eine finanzielle Vergütung, die ehemaligen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes gewährt wird, wie zum Beispiel Beamten, Soldaten oder Lehrern. Im Gegensatz zur Rente basiert die Pension nicht auf Beiträgen, sondern wird vom Arbeitgeber als Teil des Arbeitsvertrags oder des Tarifvertrags gewährt. Die Höhe der Pension hängt oft von Faktoren wie dem letzten Gehalt, der Dauer des Dienstes und dem Dienstgrad ab.

Warum bekommen nicht alle “Ruheständler” die Inflationsprämie?

Personen, die eine Pension oder Rente beziehen, fallen nicht unter die Kategorie des “Arbeitnehmers im steuerlichen Sinne”. Trotzdem sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass Pensionäre eine Inflationsprämie erhalten sollen. Doch welches Ziel verfolgt diese Maßnahme?

Der jüngst erzielte Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gibt die Antwort. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass Beamte einen Inflationsausgleich bekommen. Es handelt sich dabei um eine Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro, die steuer- und abgabenfrei ist – ähnlich wie die Inflationsprämie. Im Juni erhalten Beamte eine einmalige Zahlung von 1.240 Euro, danach bekommen sie von Juli bis Februar 2024 monatlich 220 Euro. Aus diesem Grund sollen auch der Kanzler und die Minister eine Inflationsprämie von 3.000 Euro erhalten.

Gemäß einem Gesetzentwurf der Regierung, soll der Tarifbeschluss auch auf pensionierte Beamte Anwendung finden. Demnach haben auch Pensionärinnen und Pensionäre Anrecht auf die Inflationsprämie. Rentnerinnen und Rentner hingegen gehen leer aus und haben keinen Anspruch auf diese Sonderzahlung.

VdK kritisiert Gesetzentwurf

Der Sozialverband VdK übt deutliche Kritik an der geplanten Inflationsprämie für Kabinettsmitglieder und Pensionäre, welche von Steuer- und Abgaben befreit sein soll. Die Tatsache, dass Rentnerinnen und Rentner dabei leer ausgehen sollen, stößt auf Unverständnis seitens des Verbandes. VdK-Präsidentin Verena Bentele äußert sich in einer Pressemitteilung des Verbandes darüber hinaus besorgt über die geplante Ungleichbehandlung. Ihrer Meinung nach sei diese unfair und eine gerechte Lösung für alle Betroffenen müsse gefunden werden.

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