600 Euro Bonus – so bekommen Sie das Geld!

Sachleistungen des Arbeitgebers im Wert bis zu 600 Euro im Jahr bieten eine Möglichkeit, das eigene Einkommen steuerfrei zu erhöhen. Es geht dabei um die Befreiung von der Steuer. Wie das mit dem Sach-Bonus funktioniert, erklären wir in unserem Artikel.

600 Euro Zuschuss auch für Bürgergeld Aufstocker
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Die Auswirkungen von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten auf die Finanzen sind immer noch groß. Zwar steigen die Löhne und Gehälter, doch nicht genug. Leider sind Gehaltserhöhungen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oft nicht möglich, und Inflationsentschädigungen sind auch nicht für jeden Arbeitnehmer erhältlich.

Allerdings gibt es alternative Wege, um das Einkommen zu erhöhen. Ein Weg ist die Inanspruchnahme von steuerfreien Sachleistungen des Arbeitgebers. Diese können bis zu jährlich 600 Euro betragen und bieten eine attraktive Möglichkeit, das Einkommen aufzubessern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diese Leistungen erhalten können und welche Vorteile sie bieten.

Bessere Dein Gehalt durch steuerfreie Sachleistungen auf.

Sachleistungen steuerfrei?

Steuerfreie Sachleistungen in Deutschland sind bestimmte Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewähren kann, ohne dass dabei Steuern und Sozialabgaben anfallen. Diese Sachleistungen sind Teil des Arbeitslohns und können sowohl geldwerte Vorteile als auch bestimmte Sachgüter umfassen.

Zu den steuerfreien Sachleistungen zählen beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens für private Zwecke, Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr, Essensgutscheine oder Mahlzeiten in der Kantine, die Übernahme von Kinderbetreuungskosten sowie betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften.

Allerdings gelten für jede dieser Sachleistungen bestimmte Voraussetzungen und Höchstgrenzen, die von den steuerlichen Regelungen abhängig sind. So kann beispielsweise die Privatnutzung eines Dienstwagens bis zu bestimmten Kilometergrenzen steuerfrei sein, während darüber hinausgehende Fahrten als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.

Für Arbeitgeber bieten steuerfreie Sachleistungen oft auch einen Anreiz zur Mitarbeiterbindung und sind ein Instrument der betrieblichen Sozialleistungen. Arbeitnehmer können von diesen Leistungen profitieren, da sie ihren steuerlichen Abgabenbetrag reduzieren und gleichzeitig von bestimmten Vergünstigungen profitieren können.

Es ist wichtig zu wissen, dass die steuerfreien Sachleistungen in Deutschland regelmäßig überprüft und angepasst werden können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher bei steuerlichen Fragen und der Gewährung steuerfreier Sachleistungen an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.


Steuerfreie Sachleistungen – die Voraussetzungen

Für steuerfreie Sachleistungen in Deutschland gelten bestimmte Voraussetzungen, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer relevant sind. Die genauen Bedingungen können je nach Art der Sachleistung variieren. Hier sind jedoch einige allgemeine Voraussetzungen zu beachten:

  1. Arbeitsverhältnis: Die steuerfreien Sachleistungen müssen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewährt werden. Es ist nicht möglich, diese Leistungen für Freelancer oder Selbstständige in Anspruch zu nehmen.
  2. Betriebliche Veranlassung: Die Sachleistungen müssen einen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis haben und in erster Linie dem Arbeitgeberinteresse dienen. Das bedeutet, dass die Leistungen üblicherweise im Rahmen der Betriebsausgaben des Arbeitgebers abgerechnet werden.
  3. Angemessenheit: Die Höhe und der Wert der gewährten Sachleistungen müssen angemessen sein. Es darf keine unverhältnismäßige Bereicherung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber stattfinden.
  4. Freiwilligkeit: Die Gewährung der Sachleistungen sollte auf freiwilliger Basis erfolgen, es sei denn, sie sind tarifvertraglich oder vertraglich vereinbart.
  5. Freigrenzen und Höchstbeträge: Für viele steuerfreie Sachleistungen gelten spezifische Freigrenzen oder Höchstbeträge, die nicht überschritten werden dürfen, damit die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden kann. Diese Grenzen können je nach Leistungsart und gesetzlichen Regelungen variieren.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich mit den konkreten steuerrechtlichen Bestimmungen vertraut machen und gegebenenfalls einen Steuerberater oder das Finanzamt zurate ziehen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für steuerfreie Sachleistungen erfüllt sind.

Bürgergeld Empfänger können den Zuschuss auch bekommen

Arbeitnehmer, die einer Beschäftigung nachgehen und Bürgergeld als Aufstocker erhalten, werden als “Aufstocker” bezeichnet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, auch diesen Personen bis zu 600 Euro steuerfrei als Bonus zu zahlen. Dabei ist der Bonus so konzipiert, dass er nicht mit den Leistungen des Bürgergelds interferiert. Somit wird das zusätzliche Einkommen nicht auf den Standard-Bürgergeldsatz angerechnet.


Steuerfreie Sachleistungen: Beispiele

Es gibt verschiedene steuerfreie Sachleistungen, die Arbeitgeber in Deutschland gewähren können. Hier sind einige Beispiele:

  1. Dienstwagen für private Zwecke: Wenn ein Dienstwagen auch für private Fahrten genutzt werden darf, können die damit verbundenen Kosten steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden, sofern bestimmte Grenzen eingehalten werden.
  2. Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerfrei Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr erstatten oder Zuschüsse zu Abonnementkosten gewähren.
  3. Essensgutscheine oder Mahlzeiten in der Kantine: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfrei Essensgutscheine oder subventionierte Mahlzeiten in der Betriebskantine gewähren.
  4. Betriebliche Gesundheitsförderung: Arbeitgeber können steuerfrei Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten, wie z.B. Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Rückenschulungen oder Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen.
  5. Kinderbetreuungskosten: Arbeitgeber können die Kosten für die Kinderbetreuung ihrer Mitarbeiter steuerfrei übernehmen, indem sie beispielsweise Zuschüsse für Kita-Gebühren oder Betreuungsgutscheine gewähren.

Wichtig: für jede dieser Sachleistungen gibt es spezifische Voraussetzungen und Höchstgrenzen. Arbeitgeber sollten sich daher mit den geltenden steuerlichen Regelungen vertraut machen und gegebenenfalls eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie die entsprechenden Sachleistungen steuerfrei gewähren.

Maximum von 50 Euro beachten!

Es ist wichtig, die Einhaltung der monatlichen Grenze von 50 Euro einzuhalten, um steuerfreie Vorteile nicht zu gefährden. Sollten die Leistungen die Schwelle von 50 Euro überschreiten, wird der Betrag über diesem Wert zu steuerpflichtigem Einkommen. Es müssen dann auf diesen Betrag Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.