Ein Pflegeantrag ist für viele Familien der Beginn einer belastenden Zeit. Während Angehörige Hilfe organisieren, Termine koordinieren und finanzielle Fragen klären müssen, darf die Pflegekasse den Antrag nicht unbegrenzt liegen lassen. Entscheidet sie nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, kann ein Anspruch auf 70 Euro für jede angefangene Woche der Verzögerung entstehen.
Was genau gilt, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene ihre Rechte sichern, erfahren Sie hier.
Die 25-Arbeitstage-Frist für die Pflegekasse
Wer einen Pflegegrad oder eine Höherstufung beantragt, löst ein gesetzlich geregeltes Verfahren aus. Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags über die Pflegebedürftigkeit entscheiden und den Bescheid schriftlich mitteilen. Die Frist beginnt also nicht erst mit dem Termin der Begutachtung, sondern bereits mit dem Antragseingang bei der Pflegekasse.
Als Arbeitstage zählen regelmäßig Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nicht mitgerechnet. In der Praxis entsprechen 25 Arbeitstage daher meist ungefähr fünf Wochen – je nach Feiertagen kann der Zeitraum aber länger ausfallen.
In diese Frist gehören sowohl die Organisation der Begutachtung als auch die Entscheidung der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst prüft bei gesetzlich Versicherten, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt in der Regel Medicproof die Begutachtung. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und die möglichen Leistungen.
70 Euro für jede angefangene Verzögerungswoche
Kommt der schriftliche Bescheid nicht rechtzeitig, kann die Pflegekasse zur Zahlung verpflichtet sein. Grundlage ist § 18c Abs. 5 SGB XI. Danach beträgt die pauschale Entschädigung 70 Euro für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung, sofern die Pflegekasse die Verzögerung zu vertreten hat.
„Angefangene Woche“ ist für Betroffene besonders wichtig: Bereits der erste Verzögerungstag nach Ablauf der 25 Arbeitstage kann die volle Pauschale von 70 Euro auslösen. Verzögert sich der Bescheid beispielsweise über drei angefangene Wochen, können insgesamt 210 Euro zustehen.
Die Zahlung ist kein Pflegegeld und kein Vorschuss auf spätere Pflegeleistungen. Sie kommt zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht. Ob später Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 festgestellt wird, ist für die Entschädigung grundsätzlich nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob die Pflegekasse die gesetzliche Entscheidungsfrist schuldhaft überschritten hat.
Wann die Entschädigung ausgezahlt werden muss
Seit 2026 ist die Zahlungsfrist im Gesetz konkreter gefasst. Die Pflegekasse muss die erste Pauschale spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Entscheidungsfrist zahlen. Für jede weitere angefangene Woche der Verzögerung müssen weitere 70 Euro unverzüglich gezahlt werden.
Ein gesonderter Antrag auf die Entschädigung ist nach dem gesetzlichen Konzept nicht erforderlich. Trotzdem sollten Betroffene nicht darauf vertrauen, dass jede Pflegekasse die Zahlung automatisch richtig berechnet. Wer nach Ablauf der 25 Arbeitstage weiterhin keinen Bescheid und keine Zahlung erhalten hat, sollte schriftlich nachhaken.
Ein kurzes Schreiben reicht häufig aus: „Am [Datum] habe ich Leistungen der Pflegeversicherung beantragt. Bitte teilen Sie mir den Stand des Verfahrens mit und prüfen Sie den Entschädigungsanspruch nach § 18c Abs. 5 SGB XI.“ Wichtig ist, eine Kopie aufzubewahren und den Zugang nachweisen zu können.
In diesen Fällen entfällt der Anspruch
Die 70-Euro-Pauschale entsteht nicht bei jeder Verzögerung. Der Anspruch setzt voraus, dass die Pflegekasse die verspätete Entscheidung zu vertreten hat. Verzögert sich das Verfahren aus Gründen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, fällt die Entschädigung in der Regel weg.
Das kann etwa vorkommen, wenn Unterlagen fehlen, die antragstellende Person nicht erreichbar ist oder ein bereits vereinbarter Begutachtungstermin aus ihrem Verantwortungsbereich verschoben werden muss. Die Frist kann in solchen Situationen gehemmt sein und erst weiterlaufen, wenn das Hindernis weggefallen ist. Seit dem 1. Januar 2026 kann die Frist nach Wegfall eines solchen Hinderungsgrundes noch bis zu 15 Arbeitstage unterbrochen bleiben.
Eine weitere gesetzliche Ausnahme gilt für Personen, die bereits vollstationär versorgt werden und bei denen mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. In dieser Konstellation besteht kein Anspruch auf die 70-Euro-Entschädigung wegen der verspäteten Entscheidung.
Warum der Antragseingang so wichtig ist
Viele Familien merken erst bei einer Verzögerung, wie entscheidend ein belegbarer Antragseingang ist. Wer nur telefonisch einen Pflegeantrag stellt, sollte sich Datum und Namen der Ansprechperson notieren und eine schriftliche Bestätigung verlangen. Sicherer sind ein Online-Antrag mit Eingangsbestätigung, ein Schreiben per Einschreiben oder eine persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung.
Bewahren Sie außerdem Briefe, E-Mails, Terminmitteilungen und Unterlagen zur Begutachtung auf. Sie zeigen später, ob der Antrag vollständig war, wann ein Termin angeboten wurde und ob sich die Verzögerung tatsächlich der Pflegekasse zurechnen lässt.
Das ist besonders wichtig, wenn Angehörige bereits kurzfristig Unterstützung organisieren müssen. Pflegegeld und ambulante Pflegeleistungen können zwar grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die 70-Euro-Pauschale soll aber zusätzlich verhindern, dass Antragsteller die Folgen einer vermeidbaren Verzögerung allein tragen müssen.
Was Betroffene bei einem verspäteten Bescheid tun können
Nach Ablauf von 25 Arbeitstagen sollten Sie den Bearbeitungsstand nicht nur telefonisch erfragen. Fordern Sie die Pflegekasse schriftlich zur Auskunft auf und nennen Sie das Datum des Antrags. Bitten Sie zugleich um eine nachvollziehbare Erklärung, falls die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten haben will.
Hilfreich sind diese Schritte:
- Prüfen Sie, ob Sie den Eingang des Pflegeantrags belegen können.
- Zählen Sie die 25 Arbeitstage ab dem Tag nach Antragseingang.
- Dokumentieren Sie Termine, Absagen und angeforderte Unterlagen.
- Fordern Sie schriftlich den Bescheid sowie die Prüfung der 70-Euro-Pauschale.
- Holen Sie bei Streit Unterstützung bei einer Pflegeberatungsstelle, einem Pflegestützpunkt oder einer sozialrechtlichen Beratung ein.
Ein später Bescheid sollte außerdem genau geprüft werden. Ist der Pflegegrad aus Ihrer Sicht zu niedrig oder wurden Pflegeleistungen abgelehnt, kann gegen den Bescheid in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Fristentschädigung und ein möglicher Widerspruch gegen die Pflegegradeinstufung sind rechtlich getrennte Themen.
FAQ zur 25 Tage Frist beim Pflegeantrag
Beginnt die Frist mit dem Begutachtungstermin?
Nein. Die 25 Arbeitstage werden ab Eingang des Antrags bei der Pflegekasse gerechnet. Die Begutachtung ist Teil des Verfahrens, darf den Fristbeginn aber nicht nach hinten verschieben.
Sind die 70 Euro Pflegegeld?
Nein. Es handelt sich um eine pauschale Entschädigung bei einer von der Pflegekasse zu verantwortenden Fristüberschreitung. Sie kommt zusätzlich zu möglichen Pflegeleistungen in Betracht.
Muss ich die Entschädigung selbst beantragen?
Die Pflegekasse soll die Zahlung von sich aus veranlassen. Wenn keine Zahlung erfolgt, sollten Sie den Anspruch dennoch schriftlich ansprechen und eine Überprüfung verlangen.
Gilt die Regel auch bei einem Antrag auf Höherstufung?
Ja. Die Frist gilt nicht nur beim ersten Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads, sondern auch, wenn ein höherer Pflegegrad beantragt wird.
Abschließender Hinweis vom Sozialrechts-Experten
Ass. jur. Peter Kosick, Sozialrechts-Experte der Redaktion, hat folgenden abschließenden Hinweis für Sie: „Nach 25 Arbeitstagen ohne schriftlichen Bescheid sollten Betroffene genau hinsehen. Hat die Pflegekasse die Verzögerung selbst verursacht, können 70 Euro für jede angefangene Woche der Überschreitung zustehen. Wer den Antragseingang, die Kommunikation und die Begutachtung sorgfältig dokumentiert, schafft die beste Grundlage, um den Anspruch gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen.!
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Ratgeber Pflege, Stand Januar 2026
- Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt