Angemessenen Heizkosten – Was zahlt das Jobcenter?

Angemessenen Heizkosten - Was bedeutet das?
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Mit der Einführung des neuen Bürgergeldes werden auch die Heizkosten für die Unterkunft übernommen. Vorausgesetzt, dass es sich dabei um angemessene Heizkosten handelt. Doch wie werden angemessene Heizkosten definiert und was passiert, wenn der Leistungsbezieher mehr Heizkosten verbraucht als allgemein üblich?

Im nachfolgenden Artikel lesen Sie, welche Heizkosten das Jobcenter tatsächlich übernimmt.

Was sind angemessene Heizkosten?

Die angemessenen Heizkosten können nicht pauschalisiert werden, da sie von zahlreichen Faktoren abhängig sind. In erster Linie orientiert man sich an der Anzahl der Personen, die innerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben und an der Größe des Wohnraumes. Aus diesen Angaben wird ein grober Pauschalbetrag errechnet. Allerdings kann es auch hier Abweichungen geben. Der bundesweite Heizspiegel kann zur Beurteilung der angemessenen Heizkosten hinzugezogen werden. Er informiert über die Heizkostendurchschnittswerte, die in der lokalen Wohngegend üblich sind. Trotzdem sind die Behörden verpflichtet, individuelle Umstände der Bedürftigen zu berücksichtigen. Nicht jede Wohnlage kann im lokalen Heizkostenspiegel berücksichtigt werden. Zudem ist die Wohnsituation individuell. In einem schlecht isolierten Altbau sind die Heizkosten höher als in einem Energiesparhaus.


Beurteilung der angemessenen Heizkosten

Das Bundessozialgericht entschied im Jahr 2009, dass die zuständigen Behörden die angemessenen Heizkosten mithilfe des bundesweiten Heizspiegels beurteilen dürfen. Doch noch im selben Jahr bestimmte das Bundessozialgericht, dass der Leistungsbezieher individuell seine Gründe vorlegen darf, wenn die angemessenen Heizkosten zu hoch sind. Das bedeutet, dass das Jobcenter oder das Bürgergeldamt weitere Kriterien berücksichtigen muss, wenn der Leistungsbezieher einen höheren Verbrauch hat als im bundesweiten Heizspiegel angegeben. Die verbrauchte Heizenergie muss sich auf vergleichbare Unterkünfte beziehen. Dabei muss aber auch ein Augenmerk auf die Art des Brennstoffes liegen. Energie freundliche Ölheizungen haben einen niedrigeren Verbrauch als veraltete elektrische Heizkörper. Der Durchschnittsverbrauch kann somit erst endgültig bestimmt werden, wenn alle individuellen Kriterien in die Verbrauchsrechnung aufgenommen worden sind. Liegen die Kosten dann immer noch über dem Durchschnittsverbrauch, sind die Heizkosten unangemessen.

Höhere Heizkosten begründen

Jeder Leistungsbezieher bekommt seitens der Behörde die Möglichkeit, zu hohe Heizkosten zu begründen. Da es aber keine gesetzlichen Vorgaben gibt, entscheidet jede Behörde individuell darüber, ob zu hohen Heizkosten akzeptabel sind oder nicht. Eine plausible Begründung ist die Gebäudeform. Bürgergeldbezieher, die in einem Altbau wohnen, haben verständlicherweise viel höhere Heizkosten. Das liegt daran, dass das Gebäude nicht optimal isoliert ist. Zudem sind die Fenster und Türen veraltet. Auch chronische Erkrankungen können ein Grund für höhere Heizkosten sein, wenn die Wohnräume dauerhaft warm gehalten werden müssen. Lebt in der Bedarfsgemeinschaft ein Säugling, dann können auch dadurch die Heizkosten höher sein. In jedem Fall sind die Behörden verpflichtet, die individuellen Umstände zu prüfen.


Besonderheiten beim Heizen mit Strom

Für das Heizen mit Strom gelten andere Regeln, da Stromkosten in den Regelsätzen bereits eingerechnet sind. Zudem wird der Strom allgemein abgerechnet. Leistungsbezieher erhalten vom Vermieter keine gesonderte Abrechnung für den Strom, der zum Heizen verbraucht wurde. Die Stromrechnung fällt somit viel höher aus. Die Behörden haben das Problem schon unter Hartz IV erkannt und gewähren in diesem Fall einen Mehrbedarf für Strom. Gleiches gilt auch, wenn der Leistungsbezieher einen Durchlauferhitzer nutzt, der über Strom betrieben wird. Der Betrieb von Elektroheizungen ist im Vergleich zu anderen Heizmitteln teuer. Deshalb muss die Kostenübernahme hier gesondert geltend gemacht werden. Bevor die Kosten überhaupt bewilligt werden können, steht eine Einzelfallprüfung an. Noch teurer wird es, wenn der Leistungsbezieher mit Nachtspeichergeräten heizt. Dann liegen die Heizkosten weit über dem Durchschnittsverbrauch. Im bundesweiten Heizspiegel werden Nachtspeichergeräte nicht berücksichtigt. Deshalb werden die Kosten dafür meist gedeckelt übernommen. Kommt es zu einer hohen Nachzahlung und liegt ein Nachweis vom Stromversorger oder vom Vermieter vor, dann werden die Kosten dafür komplett übernommen. Die Kosten für die Nachzahlung können im jeweiligen Monat geltend gemacht werden.

Heizen mit Holz oder Kohle

Einige Leistungsbezieher heizen noch mit Holz oder Kohle. Diese Heizmethode ist im Vergleich zu anderen Brennmitteln billiger. Mehrheitlich ergibt sich hier aber das Problem, dass Holz und Kohle in größeren Mengen angeschafft werden müssen. Gerade Kohle kann man nicht überall erwerben. Sie wird über einen Händler zugestellt und dann eingelagert. In den meisten Fällen liegt die Einlagerung in der Verantwortung des Mieters. Das bedeutet, dass der Mieter und somit der Leistungsbezieher die Kohlen selber anschaffen muss. Da hier einmalig hohe Kosten entstehen, muss ein zusätzlicher Antrag auf Brennstoffbeihilfe gestellt werden.