Stromkosten beim Bürgergeld

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Die Kosten für Strom werfen beim Bürgergeld für Leistungsbezieher oft viele Fragen auf, insbesondere, ob die Stromkosten separat vom Jobcenter gezahlt werden oder bereits im Regelsatz bzw. Regelbedarf enthalten sind.

In unserem Beitrag zum Thema Stromkosten beim Bürgergeld beantworten wir diese Frage und befassen uns darüber hinaus mit folgenden Themen:

  • Stromnachzahlung Jahresrechnung: Zahlt das Jobcenter eine Stromnachzahlung?
  • Stromschulden: Übernimmt das Jobcenter Stromschulden, wenn sonst der Strom abgestellt wird (drohende Stromsperre)?
  • Stromrückzahlung: Wem steht die Stromrückzahlung der Jahresrechnung zu (Jobcenter oder Bürgergeld-Bezieher)?

Doch vorab das Wichtigste: Die Kosten für Strom sind pauschal im Bürgergeld Regelsatz enthalten und gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Das gilt für den sogenannten Haushaltsstrom. Heizstrom hingegen gehört zu den Heizkosten, die separat vom Jobcenter übernommen werden, wenn sie angemessen sind.

Zahlt das Jobcenter die Abschläge für Strom beim Bürgergeld?

Da fast jede Wohnung in Deutschland mit Strom versorgt wird, fragt es sich, ob die Kosten für Strom, also der monatliche Abschlag für Strom oder die Nachzahlung aus der Jahresrechnung des Stromversorgers zu den Kosten der Unterkunft, der Wohnung, im Sinne des Bürgergeldes zählen. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Man muss bei den Stromkosten unterscheiden zwischen dem Haushaltsstrom, dem Heizstrom, dem Allgemeinstrom und dem Strom für Warmwasser:

Haushaltsstrom

Die Kosten für den Haushaltsstrom, also für Beleuchtung in der Wohnung, Lampen, E-Herd, Elektrogeräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine, Radio, Fernsehen und ähnliches, werden nicht separat vom Jobcenter gezahlt. Sie sind im Bürgergeld Regelsatz enthalten. Dort gibt es eine Kategorie Haushaltsenergie.

Heizstrom

Anders verhält es sich mit dem Strom, der zum Heizen der Wohnung genutzt wird. Bei den Kosten für den Heizstrom handelt es sich um Heizkosten. Diese übernimmt das Jobcenter als Kosten der Unterkunft neben dem allgemeinen Regelsatz. Es gibt allerdings die Einschränkung, dass die Kosten für Heizstrom nur im Rahmen der Angemessenheit übernommen werden. Heizkosten müssen immer angemessen sein. Beträge, die über dem angemessenen Niveau liegen, werden nicht im Rahmen des Bürgergeldes gezahlt.

Strom für Warmwasser

Wird Strom für die Aufbereitung von Warmwasser genutzt, wird Warmwasser beispielsweise mit einem strombetriebenen Durchlauferhitzer erzeugt, so besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung. Denn Bezieher von Bürgergeld müssen den Teil des Haushaltsstromes, der für die Warmwassererzeugung genutzt wird, nicht vom Regelsatz des Bürgergeldes begleichen.

Allgemeinstrom

Eine weitere Ausnahme stellt der Allgemeinstrom dar, dessen Kosten der Vermieter mit den Nebenkosten abrechnet. Allgemeinstrom wird etwa für die Treppenhausbeleuchtung oder für die Außenbeleuchtung des Hauses genutzt. Diese Kosten als Teil der umlagefähigen Betriebskosten zahlt das Jobcenter als Teil der Kosten der Unterkunft. Die Summe ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung und sie wird mit den Nebenkosten an den Vermieter überwiesen.


Bürgergeld Regelsatz reicht für Stromkosten nicht aus

Nach Berechnungen verschiedener Verbände deckt der Regelsatz des Bürgergeldes die durchschnittlichen Kosten für Strom nicht ab. Der Bereich „Wohnen und Energie“ (außerhalb der Kosten der Unterkunft) beträgt für eine alleinstehende Person im Jahr 2024 530 Euro für eine alleinstehende Person. Die durchschnittlichen Stromkosten in der aktuellen Energiepreise betragen jedoch ca. 630 Euro bei einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden. Die Energiepauschale müsste also um ca. ein Viertel erhöht werden, um die Kosten des durchschnittlichen Stromverbrauchs abzudecken.

Quelle: Vergleichsportal verivox

Politik hinkt der Realität hinterher

Die Stromkosten sind ein großes Problem für die Menschen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind. Das Bürgergeld dient der Absicherung des Existenzminimums. In der heutigen Zeit gehören zum soziokulturellen Existenzminimum auch die Kosten für den Bezug von Haushaltsstrom.

Bisher schließt die Politik die Augen vor den explodierenden Strompreisen. Hier ist unbedingt eine Änderung in Form der Anpassung des Postens für Haushaltsstrom im Regelbedarf erforderlich.


Was tun, wenn Stromkosten nicht bezahlt werden können – Jobcenter Darlehen!

Die Stromkosten müssen aus dem Bürgergeld Regelsatz bezahlt werden. Endet die Jahresrechnung dennoch mit einer unerwartet hohen Nachzahlung und kann diese vom Bürgergeld-Bezieher nicht auf aufgebracht werden, so besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter ein Darlehen diesbezüglich zu beantragen. Das Jobcenter ist allerdings nicht verpflichtet, ein Darlehen zu gewähren. Nur in bestimmten Fällen schrumpft das Ermessen des Jobcenters gegen Null, etwa wenn besondere Umstände vorliegen, etwa Kinder im Haushalt leben oder eine pflegebedürftige Person.

Eine weitere Möglichkeit eine hohe Nachzahlung abzufedern ist, mit dem Stromversorger zu verhandeln und dort um eine Ratenzahlung nachzufragen. Stromversorger lassen sich aber oft nicht darauf ein.

Was passiert, wenn die Stromrechnung nicht bezahlt wird?

Wird die Stromrechnung trotz mehrfacher Mahnung des Stromversorgers nicht bezahlt, so hat dieser das Recht, die Versorgung einzustellen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Zähler ausgebaut und die Stromleitung gekappt wird.


Stromkosten-Rückzahlung – wem steht das Guthaben aus der Jahresrechnung Strom zu?

Da die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen, steht ein Guthaben aus der Jahresrechnung Strom dem Bürgergeld Bezieher zu, nicht dem Jobcenter.

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