Stromkosten beim Bürgergeld

Foto des Autors

von

geprüft von

Aktualisiert am

Das vom Jobcenter gezahlte Bürgergeld umfasst den Regelbedarf, der von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig ist, und die Kosten der Unterkunft. Zu den Kosten der Unterkunft, also der Wohnung, zählen die Miete, d.h. die Kaltmiete, und die Nebenkosten sowie die Heizkosten.

Wir beantworten unter anderem folgende Fragen zum Thema Bürgergeld und Strom:

Stromnachzahlung Jahresrechnung: Zahlt das Jobcenter eine Stromnachzahlung?

Stromschulden: Übernimmt das Jobcenter Stromschulden, wenn sonst der Strom abgestellt wird (drohende Stromsperre)?

Stromrückzahlung: Wem steht die Stromrückzahlung der Jahresrechnung zu (Jobcenter oder Bürgergeld-Bezieher)?

Zahlt das Jobcenter die Abschläge für Strom beim Bürgergeld?

Da fast jede Wohnung in Deutschland mit Strom versorgt wird, fragt es sich, ob die Kosten für Strom, also der monatliche Abschlag für Strom oder die Nachzahlung aus der Jahresrechnung des Stromversorgers zu den Kosten der Unterkunft, der Wohnung, im Sinne des Bürgergeldes zählen.

Man muss bei den Stromkosten unterscheiden zwischen dem Haushaltsstrom und dem Heizstrom.


Haushaltsstrom

Die Kosten für den Haushaltsstrom, also für Beleuchtung in der Wohnung, Lampen, E-Herd, Elektrogeräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine, Radio, Fernsehen und ähnliches, werden nicht separat vom Jobcenter gezahlt. Sie sind im Regelsatz des Bürgergeldes enthalten. Dort gibt es eine Kategorie Haushaltsenergie.

Heizstrom

Anders verhält es sich mit dem Strom, der zum Heizen der Wohnung genutzt wird. Bei den Kosten für den Heizstrom handelt es sich um Heizkosten. Diese übernimmt das Jobcenter als Kosten der Unterkunft neben dem allgemeinen Regelsatz. Es gibt allerdings die Einschränkung, dass die Kosten für Heizstrom nur im Rahmen der Angemessenheit übernommen werden. Heizkosten müssen immer angemessen sein. Beträge, die über dem angemessenen Niveau liegen, werden nicht im Rahmen des Bürgergeldes gezahlt.


Strom für Warmwasser

Wird Strom für die Aufbereitung von Warmwasser genutzt, wird Warmwasser beispielsweise mit einem strombetriebenen Durchlauferhitzer erzeugt, so besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung. Denn Bezieher von Bürgergeld müssen den Teil des Haushaltsstromes, der für die Warmwassererzeugung genutzt wird, nicht vom Regelsatz des Bürgergeldes begleichen.

Allgemeinstrom

Eine weitere Ausnahme stellt der Allgemeinstrom dar, dessen Kosten der Vermieter mit den Nebenkosten abrechnet. Allgemeinstrom wird etwa für die Treppenhausbeleuchtung oder für die Außenbeleuchtung des Hauses genutzt. Diese Kosten als Teil der umlagefähigen Betriebskosten zahlt das Jobcenter als Teil der Kosten der Unterkunft. Die Summe ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung und sie wird mit den Nebenkosten an den Vermieter überwiesen.

Letzte News: