Kostenübernahme von Heizkosten -Bürgergeld für einen Monat

Kostenübernahme von Heizkosten -Bürgergeld für einen Monat
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Die Arbeitsagentur informiert in einem Infoblatt über die Kostenübernahme von Heizkosten. Sollten Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten ist es möglich in 2023 für einen Monat Bürgergeld zu beantragen.

Das gesamte Infoblatt lautet:

Bürgergeld für einen Monat
Informationsblatt zur Kostenübernahme von Heizkosten
Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.
Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.
Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den OnlineAntrag finden Sie unter www.jobcenter.digital\bürgergeld.
Sie brauchen den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem Sie die Rechnung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld unter www.arbeitsagentur.de/hinweise-sgb2 nachlesen (Hinweis Nr. 4). Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro. Haben Sie Fragen zur Beantragung von Bürgergeld für einen Monat? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.

Informationsblatt Kostenübernahme Heizkosten – www.arbeitsagentur.de/