Bürgergeld 2024: Hinzuverdienstgrenzen neu geregelt? Oder alles beim Alten?

Wer zum Bürgergeld hinzuverdient, darf einen Teil vom Einkommen anrechnungsfrei behalten. Was ändert sich 2024 an den Hinzuverdienstgrenzen?

Bürgergeld 2024: Hinzuverdienstgrenzen neu geregelt? Oder alles beim Alten?
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Die Bürgergeld Erhöhung 2024 kommt zum 1. Januar. Aber was ändert sich noch im Bereich Bürgergeld? Was ist mit den Hinzuverdienstgrenzen? Werden auch diese angepasst? Wie viel darf man von dem, was man neben dem Bürgergeld verdient, behalten? Wir geben einen Überblick über die Einkommensfreigrenzen 2024 beim Bürgergeld in diesem Artikel.

Bürgergeld: Freigrenzen für Hinzuverdienst

einkommensfreibetrag 2024 buergergeld

Die Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld ändern sich 2024 nicht. Es gibt lediglich die Bürgergeld Erhöhung 2024, ohne Auswirkungen auf die Einkommensfreibeträge.

Wer neben dem Bürgergeld einer Erwerbstätigkeit nachgeht, soll belohnt und einen Anreiz erhalten, dies auszuweiten. Aus diesem Grunde dürfen vom Einkommen Geldbeträge behalten werden. Dies Einkommensteile bzw. Freibeträge werden nicht auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet.


Einkommensfreibeträge 2024 für Studenten, Schüler, Auszubildende

Schüler, Studenten und Auszubildende können auch 2024 monatlich 520 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird. Die Freibeträge für den Hinzuverdienst erreichen somit die Höhe der Minijob-Grenze.

Darüber hinaus können Schüler in den Schulferien unbegrenzt hinzuverdienen (§ 11a Abs. 7 SGB 2).

Ehrenamtliche können 3.000 Euro ihrer Aufwandsentschädigung pro Jahr anrechnungsfrei behalten.

Einkommensfreibeträge 2024 für Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt, Gewinn)

Die Einkommensfreibeträge hinsichtlich normalen Erwerbseinkommens sind gestaffelt. Es gilt folgendes.

Die ersten 100 Euro, die ein Bezieher von Bürgergeld verdient, nicht auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet werden.

Hinsichtlich des Teils des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, beträgt der Einkommensfreibetrag 20 Prozent. Das heißt: 20 Prozent von maximal 420 Euro, also maximal 84 Euro sind anrechnungsfrei.

Beträgt der Verdienst mehr als 520 Euro, aber weniger als 1.000 Euro, werden 30 Prozent von diesem Teil des Erwerbseinkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Maximal sind damit 144 Euro von diesem Teil des Einkommens anrechnungsfrei.

Verdient man noch mehr, so ist zusätzlich von dem Einkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro 10 Prozent dieses Teils hinsichtlich des Bürgergeldes anrechnungsfrei, § 11b SGB II, Bürgergeld Gesetz. Lebt ein ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft, liegt die Freibetragsgrenze dieser Stufe sogar bei einem Einkommen von 1.500 Euro. Je nach familiärer Situation sind also noch einmal maximal 20 Euro bzw. 50 Euro anrechnungsfrei.

Die Einkommensfreibeträge beziehen sich auf das Bruttogehalt.


Zahlen-Beispiel Hinzuverdienstgrenzen Bürgergeld 2024

Verdient eine Vater oder eine Mutter 1500 Euro brutto, so kann er oder sie folgende Einkommensfreibeträge anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes behalten:

  • 100 Euro: Grundfreibetrag
  • 84 Euro: 20 Prozent Freibetrag von Einkommen 100 Euro bis 520 Euro
  • 144 Euro: 30 Prozent Freibetrag von Einkommen 520 Euro bis 1000 Euro
  • 50 Euro: 10 Prozent Freibetrag von Einkommen 1000 bis 1500 Euro

378 Euro: Summe der Einkommensfreibeträge 2024 bei Bürgergeld Bezug

Zusammenfassung Einkommensfreibeträge und Hinzuverdienstgrenzen 2024 beim Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Hinsichtlich der Einkommensfreibeträge und Hinzuverdienstgrenzen ändert sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr beim Bürgergeld nicht.
  • Die Bürgergeld Änderung 2024 betrifft lediglich die Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes. Der Eckregelsatz wird von 502 Euro um 61 Euro auf 563 Euro angehoben. Dies ist der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende Person.
  • Die Regelsätze der anderen Regelbedarfsstufen werden 2024 ebenfalls um gut 12 Prozent erhöht.
  • Die Bürgergeld Erhöhung 2024 hat keine Auswirkungen auf die Hinzuverdienstgrenzen, also die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld.