250 Euro Kindergarantiebetrag kommt, Kindergeld geht – was Familien beantragen müssen

Zum 1. Januar 2025 wird das Kindergeld abgeschafft. Eine seine Stelle tritt die Kindergrundsicherung, besser der Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung.

Kindergarantiebetrag kommt - was Familien wissen und beantragen müssen
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Das Kindergeld wird in wenigen Monaten abgeschafft. Es wird ersetzt durch den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung.

Die Idee der Kindergrundsicherung ist schon viele Jahre alt. Geboren wurde sie aus dem Problem der Kinderarmut in Deutschland. Nunmehr steht fest: die Kindergrundsicherung kommt mit dem Jahr 2025. Die Bundesregierung hat sich geeinigt, das Bundesfamilienministerium hat einen Gesetzentwurf zum Bundesgrundsicherungsgesetz – BGK – vorgelegt.

Was Eltern nun beachten müssen, erklären wir in nachfolgendem Artikel.

Kindergarantiebetrag: das Kindergeld hat ausgedient

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Das Kindergeld wird durch den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung ab dem 1. Januar 2025 ersetzt.

Jede Familie mit Kinder kennt es seit Generationen: das Kindergeld. Nun dauert es nur noch wenige Monate, dann wird das Kindergeld abgeschafft. Eigentlich ist diese Aussage nicht ganz richtig. Das Geld, die Leistung für Kinder, bleibt. Es wird nur der Name „Kindergeld“ abgeschafft und durch einen neuen ersetzt. Der neue Name ist Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung. Das hat Bundesfamilienministerin Paus klargestellt. Beim Kindergeld ändert sich nichts – außer dem Namen.


Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung ersetzt das Kinder-Bürgergeld

Eine große Änderung kommt im Bereich Bürgergeld auf Familien zu. Bisher erhalten bedürftige Familien auch für ihre Kinder Bürgergeld, ausgezahlt durch das Jobcenter. Das wird sich ändern. Das Kinder-Bürgergeld wird ersetzt durch den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung. Dieser wird nicht mehr durch das Jobcenter gezahlt, sondern durch den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit, die Familienservicestelle.

Warum die Kindergrundsicherung kommt

Kindergrundsicherung mit Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hatte bereits vor mehr als 20 Jahren ein höheres Kindergeld gefordert, weil die Differenz zwischen der Summe des Kindergeldes und den tatsächlichen Kosten für ein Kind sehr hoch war und sich in den letzten Jahren immer weiter vergrößert hat. Andere Wohlfahrtsverbände schlossen sich an.

Eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung hat vor einigen Monaten ergeben, dass mehr als jedes fünfte Kind unter 18 Jahren und jeder vierte junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren arm ist oder von Armut bedroht ist. In absoluten Zahlen: 2,9 Millionen Kinder und 1,5 Millionen junge Erwachsene in Deutschland. bundesweit.

Diese Armutsquote ist in den letzten Jahren konstant gestiegen. Familien können die Kosten für ihre Kinder nicht mehr stemmen. Immer mehr Familien sind auf das Bürgergeld angewiesen.


Was Familien 2025 wissen müssen und wie viel Geld es durch die Kindergrundsicherung gibt

Die Bundesfamilienministerin hat vor kurzem erste Zahlen zur Höhe der Kindergrundsicherung genannt. 636 Euro für die älteren Kinder sollen vom Familienservice der Bundesagentur monatlich gezahlt werden. Diese Summe setzt sich aus dem Kindergarantiebetrag (ehemaliges Kindergeld) und dem Kinderzusatzbetrag (ehemaliges Bürgergeld für Kinder) zusammen. Die bisherigen Sozialleitungen für Kindern wie Kindergeld, Kinderfreibetrag oder Kinderzuschlag werden also gebündelt werden und Familien müssen sie nicht mehr einzeln beantragen.

Der Kindergarantiebetrag entspricht dem bisherigen Kindergeld pro Kind und hat gegenwärtig die Höhe von 250 Euro. Er wird alle zwei Jahre in der Höhe überprüft. Der Kindergarantiebetrag wird Eltern pro Kind unabhängig von Einkommen oder anderen Faktoren ausgezahlt – wie gegenwärtig das Kindergeld. Wie gesagt, hinsichtlich des Kindergeldes ändert sich nur der Name.

Der Kinderzusatzbetrag fasst mehrere Sozialleistungen für Kinder zusammen. Darin enthalten sind die Kinderwohnkostenpauschale von aktuell 125 Euro, die Pauschale für kulturelle Teilhabe in Höhe von aktuell 15 Euro sowie der Kinderregelsatz des Bürgergeldes und der Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Der Kinderzusatzbetrag ist nach Kindesalter gestaffelt (3 Regelbedarfsstufen). Einkommen und Vermögen des Kindes und der Eltern werden berücksichtigt.

Kinderzusatbetrag und Kindergarantiebetrag decken gemeinsam das Existenzminimum eines Kindes ab.

Wer hat Anspruch auf die Kindergrundsicherung 2025?

Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder bekommen, müssen nichts tun. Ihr auf Kindergeld wird automatisch in den Anspruch auf den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung umgewandelt. Wer jetzt Kindergeld bekommt und es auch 2025 noch bekommen würde, hat auch ein Anrecht auf die neue Kindergrundsicherung. Die Grundsicherung wird Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren unterstützen, wie es das Kindergeld gegenwärtig tut, maximal aber bis zum Alter von 27 Jahren. Wer eine Ausbildung macht, bekommt das Geld bis zu seinem 25. Lebensjahr, wer studiert bis zum 27. Wohlgemerkt: es geht um den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung.


Wo muss die Kindergrundsicherung beantragt werden?

Für den Antrag auf Kindergrundsicherung wird ein Online-Portal eingerichtet werden. Auf diesem können Eltern die Grundsicherung für ihre Kinder einfach digital online beantragen. Vorab können sie einen Kindergrundsicherungs-Check des Familienservice in Anspruch nehmen. So sparen sie sich das Erbringen von Einkommens- und sonstigen Nachweisen.Weitere Informationen zur Kindergrundsicherung auf folgendem Online Portal: Kindergrundsicherung

Weitere Infos zur Kindergrundsicherung: Familienministerium – Kindergrundsicherung