Bürgergeld abschaffen: Das Ende des Sozialstaats?

Die CDU will das Bürgergeld abschaffen, sollte sie die nächste Bundestagswahl gewinnen, das sagte ihr Generalsekretär Linnemann. Doch geht das überhaupt? Kann man Sozialleistungen abschaffen?

Die CDU will das Bürgergeld abschaffen. Geht das?

Das Bürgergeld ist eine neue Form der Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen, die seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland gilt. Es ist an die Stelle von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld getreten und kommt denjenigen zu Gute, die keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.

Die Einführung des Bürgergelds war umstritten. Kritiker argumentierten, dass es zu teuer sei und die Arbeitsmoral gefährde. Befürworter hingegen sahen darin eine Chance, die Grundsicherung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.

In der aktuellen politischen Diskussion wird zunehmend über eine Abschaffung des Bürgergelds diskutiert. Die CDU hat dies bereits als Bedingung für eine mögliche Regierungsbeteiligung in den nächsten Bundestagswahlen angekündigt, und zwar durch ihren Generalsekretär Carsten Linnemann.

Doch geht das überhaupt? Kann man Sozialleistungen einfach abschaffen? Wir gehen dieser Frage in unserem Artikel nach.

Kann das Bürgergeld tatsächlich abgeschafft werden?

Bürgergeld abschaffen, den Namen ändern. Das will die CDU.

Die CDU will das Bürgergeld abschaffen, sagt ihr Generalsekretär. Den Namen Bürgergeld ohnehin. Aber wie soll das System aussehen?

Juristisch ist eine Abschaffung des Bürgergelds durchaus möglich. Das Bürgergeld ist ein Gesetz, das vom Bundestag beschlossen wurde. Der Bundestag kann daher auch ein Gesetz erlassen, das das Bürgergeld wieder abschafft.

Allerdings ist eine Abschaffung des Bürgergelds nicht ohne politische und gesellschaftliche Folgen. Das Bürgergeld ist eine wichtige Säule des Sozialstaats. Es sichert den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen in Deutschland. Eine Abschaffung des Bürgergelds würde zu einer Verschlechterung der Lebenssituation dieser Menschen führen.

Zudem müsste gleichzeitig eine Alternative geschaffen werden, da das Grundgesetz die Sicherstellung eines Existenzminimums durch den Staat verlangt. Das folgt aus der Art 1 Abs. 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“  Und aus dem grundgesetzlich verankerten Sozialstaatsprinzip (Art 20 Abs. 1 GG). Beide Rechtsprinzipien können auch nicht geändert werden. Das verbietet das Grundgesetz in Art 79 GG.


Welche Alternativen gibt es zum Bürgergeld?

Wenn das Bürgergeld abgeschafft werden soll, muss eine Alternative gefunden werden. Die CDU hat vorgeschlagen, das Arbeitslosengeld II wieder einzuführen.

Das kann man machen. Im Endeffekt will die CDU mehr „Eigenverantwortung“ der Leistungsbezieher bei der Jobsuche. Es soll wieder eine Verpflichtung bestehen, jeden angebotenen Job anzunehmen. Bei Nichtbefolgung dieses Prinzips will die CDU härtere Sanktionen.

Auch der Name „Bürgergeld“ stört die CDU. Er würde suggerieren, man müsse für diese Leistung nichts tun, sie sei quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Zusammenfassung zu Bürgergeld abschaffen?

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Der Name Bürgergeld kann – rechtlich betrachtet – abgeschafft und gestrichen werden. Das grundsätzliche System einer Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums, das dem Bürgergeld zugrunde liegt, jedoch nicht.

Die Ausgestaltung der Sozialhilfe, die Pflichten und Rechte, können modifiziert werden. Sanktionen zu verschärfen ist möglich. Eine komplette Streichung und ein „Verhungern-Lassen“ von Bürgern ist jedoch nicht zulässig. Das verbietet das deutsche Grundgesetz.

Fazit: Die Abschaffung des Bürgergelds ist juristisch möglich, aber nicht ohne politische und gesellschaftliche Folgen. Wenn das Bürgergeld abgeschafft werden soll, muss eine Alternative gefunden werden.


Quelle

Grundgesetz

Welt