Bürgergeld: Anspruch auf Schüler Schreibtisch – wie den Zuschuss beantragen?

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Eltern mit schulpflichtigen Kindern wissen, wie wichtig ein kindgerechter Arbeitsplatz für ein erfolgreiches Lernen ist. Ein Schüler Schreibtisch ist somit ein besonders wichtiges Instrument, um gute Noten in der Schule zu erzielen. Leider ist ein solche Schreibtisch nicht gerade billig.

Eltern, die Bürgergeld beziehen, müssen einen Schüler Schreibtisch nicht aus dem laufenden Regelsatz bezahlten.

Schon vor einiger Zeit hat beispielsweise das  Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen (seinerzeit noch Arbeitslosengeld II) einen Anspruch auf einen Schreibtisch haben.

In nachfolgendem Artikel erklären wir die Voraussetzungen, unter denen die Kosten für einen Kinder Schreibtisch vom Jobcenter eingefordert werden können.

Bürgergeld: Schreibtisch für Schüler

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Muss das Jobcenter die Kosten für einen Schüler Schreibtisch übernehmen? Wenn ja, in welcher Höhe?

Das Sozialgericht hat entschieden, dass die Kosten für einen Schüler Schreibtisch vom Jobcenter übernommen werden müssen, wenn es keinen anderen und ruhigen Arbeitsplatz gibt, an dem die Hausaufgaben für die Schule gemacht werden können.

Das Jobcenter muss allerdings nicht die Kosten für einen neuen, noch nicht gebrauchten Schreibtisch übernehmen. Es besteht nur ein Anspruch auf einen gebrauchten Schreibtisch.

Im seinerzeit entschiedenen Fall hatte eine Mutter einer gegen das Jobcenter geklagt. Es ging ihr um einen Schreibtisch für ihre Tochter im Grundschulalter. Die Mutter studierte. Aus diesem Grund konnte die Tochter den Schreibtisch der Mutter nicht nutzen. Die Mutter hat noch ein weiteres Kind, das ebenfalls zur Schule ging. Es verfügte über einen Schreibtisch. Diesen konnte die Tochter jedoch nicht mitnutzen, da das Geschwisterkind ihn selbst brauchte. Ein ungestörtes Arbeiten war an seinem Schreibtisch zudem nicht möglich.

Entscheidung des Sozialgerichts

Die Mutter kaufte einen Schreibtisch für ihre Tochter und verlangte die Kosten vom Jobcenter erstattet. Dieses verweigerte die Zahlung.

Das Sozialgericht urteilte dass einem sechsjährigen Kind ein ruhiger und zumutbarer Arbeitsplatz geschafft werden muss, wenn keine anderweitigen Möglichkeiten vorhanden sind, die Schulaufgaben in Ruhe zu erledigen.

Eine Arbeitsplatz sei Voraussetzung für einen Lernerfolg.

Gebrauchter Schreibtisch reicht aus

Das Sozialgericht urteilte aber weiter, dass das Jobcenter nur verpflichtet ist, die Kosten eines gebrauchten Schreibtisches zu tragen. Das Gericht gab der Klage somit in Höhe von 70 Euro statt. Diese Kosten sah das Gericht als angemessen und notwendig für die Anschaffung eines gebrauchten Schüler Schreibtisches.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Erstausstattung mit Schreibtisch

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Bei der  erstmaligen Anschaffung eines Schülerschreibtischs handelt es sich um Kosten für eine Erstausstattung nach dem Bürgergeld Gesetz. Das Jobcenter ist zur Kostenübernahme für die Erstausstattung verpflichtet. Die Kostenübernahme ist begrenzt auf die Höhe der Kosten eines gebrauchten Gegenstandes.

Quelle: Urteil Sozialgericht Berlin vom 15.02.2012 – S 174 AS 28285/11 WA

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