Bürgergeld: Anspruch für Auszubildende (Azubis) mit Ausbildungsvergütung?

Bürgergeld: Anspruch für Auszubildende (Azubis) mit Ausbildungsvergütung
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Das Bürgergeld Gesetz ist zum 1. Juli 2023 reformiert worden und gibt Auszubildenden einen erhöhten Einkommensfreibetrag. Doch: bekommen Auszubildende überhaupt Bürgergeld? Es geht hier um Auszubildende in einer beruflichen Ausbildung. Wir klären diese Frage in diesem Artikel über das Bürgergeld und die berufliche Ausbildung.

Kein Bürgergeld bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld

Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, sind grundsätzlich vom Bürgergeld Bezug ausgeschlossen. Denn auch die staatliche Förderung dieser beruflichen Ausbildung richtet sich abschließend nach den Vorschriften des SGB III. Einschlägig sind die  §§ 56 bis 60 SGB III (BAB) und §§ 122ff SGB III (Ausbildungsgeld).

Bürgergeld nur ausnahmsweise für Auszubildende

Ausnahmsweise kann Bürgergeld bezogen werden, allerdings nur in Form eines Darlehens. Das kommt bei bestimmten Härtefällen in Betracht, vgl. § 7 Abs. 5 SGB II (Bürgergeld Gesetz).

Des Weiteren kann Bürgergeld beantragt werden, wenn der Auszubildende nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 56 Abs. 1 SGB III erfüllt und deshalb keine BAB erhält. Das ist dann der Fall, wenn der Auszubildende

  • im Haushalt der Eltern wohnt und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreicht werden kann (tägliche Hin- und Rückfahrt bis zu 2 Stunden)
  • eine eigene Wohnung haben, die Ausbildungsstätte aber von der Wohnung der Eltern in angemessener Zeit erreichen können und sie außerdem weder volljährig noch verheiratet sind oder waren und auch nicht mit einem Kind zusammenleben

Bürgergeld für Auszubildende als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht zudem für Auszubildende , die

  • an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit einem geringen monatlichen Bedarf teilnehmen und bei den Eltern wohnen. Dabei ist es unerheblich, ob sie  BAB oder Ausbildungsgeld beziehen.

Bürgergeld für Auszubildende in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Einen Anspruch auf Bürgergeld können auch Auszubildende haben, die an einer

  • Maßnahme in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen teilnehme, und die als Ausbildungsgeld innerhalb einer bestimmten Grenze monatlich erhalten

In diesen Fällen wird das Ausbildungsgeld nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Bürgergeld: erhöhter Einkommensfreibetrag bei Erwerbstätigkeit für Auszubildende in Höhe von 520 Euro

Seit dem 1. Juli gibt es für Auszubildende, die Bürgergeld beziehen, einen erhöhten Einkommensfreibetrag in Höhe von 520 Euro. Das bedeutet, dass Einkommen in dieser Höhe nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Wichtig! Dabei geht es allerdings nicht um die Ausbildungsvergütung, sondern um andere Erwerbseinnahmen, etwa aus einem Minijob, die aus einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung erzielt werden. Auszubildende unter 25 Jahre sollen somit belohnt werden, wenn sie neben der Ausbildung noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie können Einkommen aus dieser anderen Erwerbstätigkeit bis zur Minijobgrenze behalten.

Entgegen anderer Angaben auf diversen anderen Seiten im Internet zum Thema Bürgergeld gilt der erhöhte Einkommensfreibetrag von 520 Euro nach § 11 Abs. 2b SGB II nicht für die Ausbildungsvergütung!

Zusammenfassung zu Bürgergeld und berufliche Ausbildung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Auszubildende, die eine berufliche Ausbildung machen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld. Für Sie kommt die Beraufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Betracht.
  • In Ausnahmefällen besteht auch bei einer beruflichen Ausbildung ein Anspruch auf Bürgergeld.
  • Der erhöhte Einkommensfreibetrag für Auszubildende unter 25 Jahre in Höhe von 520 Euro bezieht sich nicht auf die Ausbildungsvergütung, sondern auf ein Erwerbseinkommen, das aus einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit bezogen wird.