Bürgergeld: Darf man ein Auto haben und wie viel darf es wert sein?

Bürgergeld: Darf man ein Auto haben und wie viel darf es wert sein?
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Wer Bürgergeld beziehen möchte, muss zuvor sein eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Allerdings gibt es Einkommensfreibeträge und Vermögensfreigrenzen bzw. das Schonvermögen. Das bedeutet, man darf als Bürgergeld Bezieher über Vermögen verfügen, der Anspruch auf die staatliche Sozialleistung besteht trotz Vermögensbesitz, wenn die Grenzen nicht überschritten werden. Was aber ist mit einem Auto bzw. PKW. Darf man als Bürgergeld Bezieher ein Auto besitzen, einen PKW? Wenn ja, wie viel darf das Fahrzeug wert sein? Ab welchem Wert muss man es verkaufen? Die Frage nach Bürgergeld und Auto beantworten wir in nachfolgendem Artikel.

In unserem Beitrag erfahren Sie, ob Sie ob Sie als Bezieher von Bürgergeld berechtigt sind, ein eigenes Auto zu besitzen. Außerdem: welchen Wert das Auto haben darf, ohne das eine Anrechnung auf den Bürgergeld Regelsatz erfolgt.

Nicht unwichtig: Ab dem 1. Juli 2023 haben sich viele Bürgergeld Regeln verändert. Betroffen sind auch die Einkommensfreibeträge. Bürgergeld Bezieher dürfen mehr Geld anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ausreichend ist dies jedoch nicht. Wohlfahrtsverbände fordern eine generelle Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes auf 725 Euro.

Bürgergeld: Wird das Auto beim Bürgergeld angerechnet?

Personen, die Bürgergeld beantragen, stehen vor der Fage, ob sie ihr Auto behalten dürfen, wenn sie Bürgergeld beziehen. Auf jeden Fall muss der Besitz eines Autos im Bürgergeld Antrag angeben, werden. Ein Auto stellt einen Vermögenswert dar, das ist allgemein bekannt. Folglich ist es nicht ausgeschlossen, dass der Besitz eines Autos beim Bürgergeld als anrechenbares Vermögen angesehen wird. Wenn ein Auto als anrechenbares Vermögen gilt, so besteht ein Anspruch auf Bürgergeld erst, wenn das Vermögen bis zur Schongrenze aufgebraucht wird. Der PKW müsste dann verkauft werden.


Angemessenes Auto beim Bürgergeld anrechnungsfrei

Ob ein Auto als anrechenbares Vermögen gewertet wird oder nicht, hängt davon ab, ob der Wert angemessen ist. Das folgt aus § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II (Bürgergeld Gesetz). Dort ist geregelt, dass für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person ein angemessenes Kraftfahrzeug nicht als zu berücksichtigendes Vermögen zu werten. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dem Bürgergeld Bezieher das einfache Erreichen einer Arbeitsstelle zu ermöglichen.

Wann ist ein Auto angemessen bei Bürgergeld Bezug?

Der Wert eines Autos wird also dann nicht auf das Bürgergeld angerechnet, wenn der PKW angemessen ist. In den internen Verwaltungsvorschriften der Bundesagentur für Arbeit wird hierzu ausgeführt “Die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag (Selbstauskunft Anlage VM) erklärt.” Das bedeutet: Erklärt der Antragsteller, der Wert seines Auto sei angemessen, so wird dies vom Jobcenter nicht nachgeprüft – solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte ersichtlich sind.


Bürgergeld: Wie teuer darf das Auto sein?

Prüft das Jobcenter in einem Ausnahmefall dennoch den Wert des Autos, so sind für die Frage der Angemessenheit entscheidend,

– der gegenwärtige Verkaufswert,

– die Größe der Bedarfsgemeinschaft,

– die Anzahl der Kraftfahrzeuge in der Bedarfsgemeinschaft und

– der Zeitpunkt des Kaufs

Liegt der gegenwärtige Verkaufswert unter 15.000 Euro, so ist das Auto ohne weitere Prüfung angemessen. Liegt der Verkehrswert über 15.000 Euro, so erfolgt eine Abwägung im Einzelfall.

Ein Auto steht zudem neben sonstigem Vermögen. Ein PKW, das nicht mehr als 15.000 Euro Verkaufswert hat, hat keinen Einfluss auf den eigentlichen Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro, der pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gilt.

Ist das Auto mehr als 15.000 Euro wert, muss es somit auch nicht verkauft werden, wenn der den Betrag von 15.000 Euro übersteigende Verkehrswert von dem allgemeinen Schonvermögen von 15.000 Euro aufgefangen wird. Beispiel: Ist das Auto 20.0000 Euro wert, so liegt die Summe, die die Angemessenheit übersteigt, bei 5000 Euro. Ist kein sonstiges Vermögen von mehr als 10.000 Euro vorhanden, so wird auch bei einer Einzelperson der allgemeine Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro nicht überschritten.

Einzelheiten hier: Bürgergeld und Auto

1 Gedanke zu „Bürgergeld: Darf man ein Auto haben und wie viel darf es wert sein?“

  1. Hallo,
    was ist genau mit “Zeitpunkt des Kaufs” gemeint?

    Wenn jemand eine Ablehnung des Bürgergeldantrags erhält weil er über dem Schonvermögen liegt und sich dann ein PKW kauft damit er unter dem Schonvermögen liegt. Wie sind dann die Aussichten auf eine weitere, diesmal dann erfolgreiche, Antragstellung?

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