Bürgergeld: Weiterbildungsgeld 150 Euro ab 1. Juli 2023

Bürgergeld: Weiterbildungsgeld 150 Euro ab 1. Juli 2023
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Das Bürgergeld ist in einer Entwicklung. Am 1. Juli 2023 gibt es eine Vielzahl von Neuregelungen. Sie dienen dazu, die Situation der Bürgergeld Bezieher zu verbessern. Eine der neuen Regelungen ist das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat. Wer eine Ausbildung macht, sich weiterbildet, soll gefördert und auch belohnt werden. Das Weiterbildungsgeld soll einen Anreiz bieten, die eigene berufliche und finanzielle Situation zu verbessern und den Weg aus dem Bürgergeld zu finden. Wir zeigen, in welcher Form das Weiterbildungsgeld eingeführt wird und wie viel Geld der Bürgergeld Bezieher zusätzlich zum Regelbedarf in der eigenen Geldbörse hat.

Viele Bezieher von Bürgergeld haben keine Ausbildung

Über eine Million erwerbsfähige Menschen, die Bürgergeld beziehen, haben keine Berufsausbildung. Das soll sich ändern, so der Plan des Gesetzgebers. Eine Ausbildung erhöht die Chancen auf eine dauerhafte Arbeitsstelle erheblich. Auch ist das Einkommen höher. Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich soll einen Anreiz für die Entscheidung zu einer Berufsausbildung darstellen.


Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat

Am 1. Juli 2023, mit der zweiten Phase des Bürgergeld-Gesetzes, wird das Bürgergeld Weiterbildungsgeld eingeführt. Bezieher von Bürgergeld erhalten 150 Euro monatlich zusätzlich zu ihrem Regelsatz, zusätzlich zur Miete und weiteren Mehrbedarfszahlungen. Das Weiterbildungsgeld wird also in keiner Weise auf sonstige Bürgergeld-Zahlungen angerechnet. Ansonsten würde seine Funktionen, einen Anreiz für eine Ausbildung zu sein, fehlschlagen. Einzige Voraussetzung für die 150 Euro Weiterbildungsgeld ist die Aufnahme einer abschlussbezogenen Weiterbildung. Es muss also ein Berufsabschluss angestrebt werden. Das kann in Form einer komplett neuen Ausbildung geschehen, insbesondere, wenn noch keine Ausbildung vorhanden ist, oder in Form einer Umschulung.

Abgrenzung vom Bürgergeld-Bonus

Das Weiterbildungsgeld muss vom Bürgergeld Bonus abgegrenzt werden. Der Bürgergeld Bonus wird für die Teilnahme an solchen Maßnahmen gezahlt, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen, aber dennoch eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und fördern.

Einzelheiten hier: Bürgergeld Bonus


Ab wann wird das Weiterbildungsgeld gezahlt?

Das Weiterbildungsgeld wird für Ausbildungen gezahlt, die ab dem 1. Juli 2023 begonnen werden. Die Regelungen zum Weiterbildungsgeld treten erst dann in Kraft. Gleiches gilt übrigens für den Bürgergeld Bonus

Zusammenfassung zum Weiterbildungsgeld

Das Wichtigste am Schluss kurz zusammengefasst.

  • Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro. Es wird für eine auf einen Berufsabschluss zielende Weiterbildung gezahlt.
  • Das Weiterbildungsgeld wird zum 1. 7. 2023 eingeführt.
  • Es steht neben dem Bürgergeld Bonus und ist von diesem abzugrenzen, der nur für nicht abschlussbezogene Maßnahmen gezahlt wird.

2 Gedanken zu „Bürgergeld: Weiterbildungsgeld 150 Euro ab 1. Juli 2023“

  1. Und warum bekommt man in seiner Erstausbildung keine Unterstützung? Ich habe versucht mit dem Jobcenter zu sprechen, aber die scheinen anders mit diesem Reccourcen zu haushalten. Ich mache eine Ausbildung in Vollzeit zum Ergotherapeuten. Auch Bildung und Teilhabe kann ich nicht beantragen, da ich 26 Jahre alt bin. Also gibt es für mich keinerlei Unterstützung bzw. Förderung?

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