Weiterbildungsgeld beim Bürgergeld: 150 Euro zusätzlich zum Regelsatz!

150 Euro monatlich gibt es für Bezieher von Bürgergeld extra zum Regelsatz, wenn Sie eine Ausbildung oder sonstige Weiterbildung mit Abschluss machen. Die Einzelheiten hierzu lesen Sie in unserem Beitrag!

Bürgergeld: Weiterbildungsgeld 150 Euro monatlich!
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Das Bürgergeld ist in einer Entwicklung. viele Neuerungen sind geplant. Auch im letzten Jahr gab es eine Vielzahl von Neuregelungen. Sie dienen dazu, die Situation der Bürgergeld Bezieher zu verbessern und die Integration in Arbeit zu erleichtern. Eine der neuen Regelungen ist das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat. Wer eine Ausbildung macht, sich weiterbildet, soll gefördert und auch belohnt werden. Das Weiterbildungsgeld bietet einen Anreiz, die eigene berufliche und finanzielle Situation zu verbessern und den sicheren Weg aus dem Bürgergeld zu finden.

Wir zeigen, in welcher Form das Weiterbildungsgeld in Anspruch genommen werden kann und wie viel Geld der Bürgergeld Bezieher zusätzlich zum Regelbedarf in der eigenen Geldbörse hat.

Viele Bezieher von Bürgergeld haben keine Ausbildung

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Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bietet Bürgergeld Beziehern eine Entscheidungshilfe für den Start einer Ausbildung!

Über eine Million erwerbsfähige Menschen, die Bürgergeld beziehen, haben keine Berufsausbildung. Das soll sich ändern, so der Plan des Gesetzgebers. Eine Ausbildung erhöht die Chancen auf eine dauerhafte Arbeitsstelle erheblich. Auch ist das Einkommen höher. Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich soll einen Anreiz für die Entscheidung zu einer Berufsausbildung darstellen.


Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat

Mit der zweiten Phase des Bürgergeld-Gesetzes wurde das Bürgergeld Weiterbildungsgeld eingeführt. Bezieher von Bürgergeld erhalten 150 Euro monatlich zusätzlich zu ihrem Regelsatz, zusätzlich zur Miete und weiteren Mehrbedarfszahlungen. Das Weiterbildungsgeld wird also in keiner Weise auf sonstige Bürgergeld-Zahlungen angerechnet. Ansonsten würde seine Funktionen, einen Anreiz für eine Ausbildung zu sein, fehlschlagen. Einzige Voraussetzung für die 150 Euro Weiterbildungsgeld ist die Aufnahme einer abschlussbezogenen Weiterbildung. Es muss also ein Berufsabschluss angestrebt werden. Das kann in Form einer komplett neuen Ausbildung geschehen, insbesondere, wenn noch keine Ausbildung vorhanden ist, oder in Form einer Umschulung.

Abgrenzung vom Bürgergeld-Bonus

Das Weiterbildungsgeld muss vom ehemaligen Bürgergeld Bonus abgegrenzt werden. Der Bürgergeld Bonus wird für die Teilnahme an solchen Maßnahmen gezahlt, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen, aber dennoch eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und fördern.

Der Bürgergeld Bonus wurde mittlerweile wieder gestrichen. Ihn gibt es gegenwärtig (Juli 2024) nicht mehr.

Einzelheiten hier: Bürgergeld Bonus


Ab wann wird das Weiterbildungsgeld gezahlt?

Das Weiterbildungsgeld wird für Ausbildungen gezahlt, die ab dem 1. Juli 2023 begonnen wurden. Die Regelungen zum Weiterbildungsgeld traten dann in Kraft.

Zusammenfassung zum Weiterbildungsgeld

Das Wichtigste am Schluss kurz zusammengefasst.

  • Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro. Es wird für eine auf einen Berufsabschluss zielende Weiterbildung gezahlt.
  • Das Weiterbildungsgeld wurd zum im letzten Jahr eingeführt.
  • Es stand zunächst neben dem Bürgergeld Bonus und war von diesem abzugrenzen, der nur für nicht abschlussbezogene Maßnahmen gezahlt wurde. Der Bürgergeld Bonus ist mittlerweile aus dem Gesetz gestrichen worden.

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