Ist das Gerechtigkeit? Bürgergeld-Erhöhung viermal größer als Mindestlohn-Anstieg – was steckt dahinter?

Die Erhöhung des Bürgergeldes im Jahr 2024 wird voraussichtlich etwa viermal höher ausfallen als die Anhebung des Mindestlohns. Aber was ist der Grund dafür?

Bürgergeld Erhöhung 2024 viermal größer als Mindestlohn Erhöhung – das passt nicht!
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Das Bürgergeld wird ab dem 1. Januar 2024 um 12,2 Prozent angehoben. Der Bürgergeld Regelsatz steigt von 502 Euro auf 563 Euro. Der Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro. Das ist eine Anhebung um 3,42 Prozent. Passt das zusammen? Nein, sagen viele Bürger, aber auch Politiker und Wirtschaftsexperten.

Bürgergeld Erhöhung 2024 beträgt 12,2 Prozent

mindestlohn zu niedrig

Die nur sehr geringe Erhöhung des Mindestlohns im Vergleich zur Bürgergeld Erhöhung 2024 ist nicht zu rechtfertigen. Hier sollte nachgebessert werden.

Der Bundeshaushalt 2024 ist jüngst im Bundestag diskutiert worden. 3,4 Milliarden Euro müssen zusätzlich für die Bürgergeld Erhöhung 2024 um 12 Prozent ausgegeben werden. Die Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes ist notwendig geworden, weil …. es so im Gesetz steht! Das Gesetz regelt die Anpassung des Bürgergeld Regelsatzes. Dieses Gesetz folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Es geht um das Existenzminimum. Da gibt es keinen Ermessensspielraum! Die Preise für Lebensmittel sind im Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2023 um 27,2 Prozent angestiegen. Das hat das Statistische Bundesamt ausgerechnet. Die Preissteigerung bei den Nahrungsmitteln war damit deutlich höher als die allgemeine Inflation.

Mindestlohn steigt lediglich um 3,42 Prozent – zu wenig!

Der Mindestlohn wird im Gegensatz zum Bürgergeld nur um 3,42 Prozent zum 1. Januar 2024 erhöht. Wie ist das zu erklären bzw. zu rechtfertigen. Man liest doch immer wieder: Arbeit müsse sich lohnen und es müsse ein Abstand zwischen Bürgergeld und Mindestlohn geben, der gerade dieses “Lohnen” sicherstellt.

Im Unterschied zum Bürgergeld wird der Mindestlohnkommission nicht per Gesetz festgelegt, sondern von der Mindestlohnkommission, die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht. Es ist eine unabhängige Expertenkommission. Diese hatte die Erhöhung in zwei Schritten von 12 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde bis zum 1. Januar 2025 festgelegt. Sie hat sich bei ihrer Entscheidung nicht an dern inflationsbedingten Steigerungen der Lebenshaltungskosten orientiert. Die Mindestlohnkommission war sich uneinig und erzielt einen arbeitgeberfreundlichen Kompromiss mit einer Stimme Mehrheit. Der Bundeskanzler fand das Ergebnis enttäuschend und auch der Bundesarbeitsminister hatte sich ein anderes Ergebnis gewünscht.

Der Mindestlohn ist zu niedrig – nicht das Bürgergeld zu hoch

Wie auf tagesschau.de zu lesen ist erklärte Bettina Kohlrausch, Soziologin und wissenschaftliche Direktorin vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung: “Das Problem ist nicht die Anhebung der Bürgergeldsätze, sondern es sind die niedrigen Löhne”.

Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte in einer RTL-Fernsehsendung, dass die Mindestlohnerhöhung zu niedrig sei.

Die Frage, die sich aufdrängt, wenn man das liest und Kommentare hört: Ist das gegenwärtige System zur Erhöhung bzw. Anpassung des Mindestlohns noch gerechtfertigt. Müssen nicht andere Wege gewählt werden und vom Gesetzgeber vorgegeben werden? Klar ist: es geht um Tarifautonomie, der Gesetzgeber hat nicht den Handlungsspielraum, den er beim Bürgergeld hat und aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch ausschöpfen muss. Aber dennoch hat der Gesetzgeber Verantwortung und kann das System Mindestlohnerhöhung ändern, zumindest aber die Mindestvorgaben, die auch die Lebenshaltungskosten und die Inflation berücksichtigen müssen.