Bürgergeld: Fahrkosten zur Arbeit absetzen – Kilometerpauschale

Wer neben seinem Einkommen aus Erwerbstätigkeit noch auf Bürgergeld angewiesen ist, kann notwendige Ausgaben, etwa Fahrkosten mit dem PKW zur Arbeit, von den Einnahmen absetzen. Zusätzlich gibt es die Einkommensfreibeträge. Die Einzelheiten hier in unserem Beitrag!

Fahrkosten zur Arbeit vom Einkommen absetzen – Kilometerpauschale zu kompliziert

Viele Menschen arbeiten und müssen dennoch Bürgergeld beziehen. Sie sind erwerbstätig und dennoch auf Bürgergeld angewiesen. Man nennt das mit dem Bürgergeld das Einkommen aufstockt. Aufstocker können Einkommensfreibeträge nutzten.

Wie ist das aber mit den Fahrtkosten, wenn mit dem PKW zur Arbeit gefahren wird? Können Fahrtkosten schon vom Einkommen selbst abgesetzt werden? Als Kilometerpauschale?

Wir geben in diesem Artikel Antworten auf die Frage der Fahrtkosten als vom Einkommen abzusetzenden Beträge beim Bürgergeld-Bezug.

Vom Einkommen notwendige Ausgaben absetzen

Notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkommen können vom Einkommen abgesetzt, also abgezogen werden. Das, was im Ergebnis übrig bleibt, stellt das für das Bürgergeld maßgebliche Einkommen dar.

Beispiel: Erzielt man ein Nettoeinkommen von 600 Euro, hat aber notwendige Ausgaben von 50 Euro, so kann man diese von den 600 Euro abziehen. Das maßgebliche Einkommen beträgt dann 550 Euro. Auf diesen Betrag finden dann die sonstigen Bürgergeld Freibeträge Anwendung.

Die Ausgaben vermindern also direkt das Einkommen. Die Bürgergeld Einkommensfreibeträge kommen erst danach zum Zuge.

Gesetzlich geregelt ist das in § 11b Abs 1 Nr. 5  SGB II. Er besagt:  Vom Einkommen abzusetzen sind … 5.   die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.

Für erwerbstätige Bürgergeld Bezieher sieht § 11b Abs. 2 SGB eine Pauschalierung dieser notwendigen Ausgaben vor. Die Vorschrift besagt, dass anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen ist.

Wenn das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit jedoch mehr als 400 Euro beträgt, so können mehr als 100 Euro abgesetzt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Summe der notwendigen Ausgaben höher ist als 100 Euro.

Beispiel: Wer weniger als 400 Euro neben dem Bürgergeld verdient, kann nur 100 Euro als pauschalen Absatzbetrag vom Einkommen abziehen. Wer mehr als 400 Euro verdient, kann mehr als 100 Euro vom Einkommen absetzen, wenn er das nachweisen kann.

Ausgaben von steuerfreien Einnahmen absetzen

Bei steuerfreien Einnahmen gilt das gleiche, wie im vorherigen Abschnitt gesagte, nur dass jeweils

-an die Stelle des Betrages von  100 Euro monatlich der Betrag von 250 Euro monatlich tritt, jedoch maximal ein Betrag, der sich aus der Summe von 100 Euro und dem Betrag der steuerfreien Bezüge oder Einnahmen ergibt, und

-an die Stelle des Betrages von  400 Euro der Betrag tritt, der sich aus dem im vorherigen Absatz ergibt.

Bürgergeld Verordnung: absetzbare Fahrtkosten für PKW

§ 6 Bürgergeld Verordnung besagt, dass Fahrtkosten als Pauschbeträge  vom Einkommen abgesetzt werden können, und zwar bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs wie folgt:

Es können für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung abgesetzt werden.

Es geht also um Entfernungskilometer. Pro gefahrenen Kilometer können somit 0,10 Euro abgesetzt werden.

Beispiel: Fährt man im Monat 500 Kilometer, so können 50 Euro an Fahrtkosten abgesetzt werden

Der Bürgergeld-Bezieher kann aber höhere notwendige Ausgaben nachweisen.

Beispiel: Kostet das Benzin für die 500 Kilometer mehr als 50 Euro, so sind höhere Ausgaben vorhanden.

Zusammenfassung: Absetzen von PKW Fahrtkosten vom Einkommen beim Bürgergeld

Vom Erwerbseinkommen können 0,10 Euro pro gefahrenem Kilometer vom Einkommen abgesetzt werden.

Das geht aber nur, wenn nicht die Pauschale von 100 Euro angewendet wird. Diese kommt bis zu einem Einkommen von 400 Euro immer zum Tragen.

Wird mehr als 400 Euro an Erwerbseinkommen erzielt, können die Fahrtkosten mit 0,20 Euro pro Entfernungskilometer abgesetzt werden, aber nur dann, wenn insgesamt die notwendigen Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind, monatlich mehr als 100 Euro betragen.

Ganz schon kompliziert, oder? Sagen Sie Ihre Meinung!

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